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Stromrückzahlung und Amt
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Hab jetzt eine nette Stromrückzahlung bekommen.
Dummerweise hab ich auch Nachtspeicher und keine getrennten Zähler, also muss die Rechnung ans Amt. Wie soll ich das ganze am besten formulieren, damit die Leute nicht auf die Idee kommen, mein Guthaben von der Hauptzeit anzuzapfen?
Soll ich einfach auf den § 82 SGB XII (1) verweisen?
Oder lieber die Rechnung geschwärzt schicken?
Damit es die Leute nicht falsch verstehen. Mein Zähler hat natürlich 2 Anzeigen. Einmal HT und einmal NT. NT übernimmt das Amt, denn darüber läuft die Heizung. Für HT zahlen die nichts.
Dummerweise hab ich auch Nachtspeicher und keine getrennten Zähler, also muss die Rechnung ans Amt. Wie soll ich das ganze am besten formulieren, damit die Leute nicht auf die Idee kommen, mein Guthaben von der Hauptzeit anzuzapfen?
Soll ich einfach auf den § 82 SGB XII (1) verweisen?
Oder lieber die Rechnung geschwärzt schicken?
Damit es die Leute nicht falsch verstehen. Mein Zähler hat natürlich 2 Anzeigen. Einmal HT und einmal NT. NT übernimmt das Amt, denn darüber läuft die Heizung. Für HT zahlen die nichts.
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dFeNsE
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Puh...schwierig.
Ich meine, das Guthaben könnten die schon komplett für sich beanspruchen. Denn eine Nachzahlung würden sie ja vermutlich auch in voller Höhe übernehmen (müssen).
Üblicherweise haben Verbraucher mit Nachtspeicher ja zwei Zähler. Daher ist das bei dir nicht ganz so einfach.
Nachtspeicher ist halt immer scheiße.
An deiner Stelle würd ich damit bei ner Beratungstelle vorsprechen um ne brauchbare Antwort zu bekommen.
Ich meine, das Guthaben könnten die schon komplett für sich beanspruchen. Denn eine Nachzahlung würden sie ja vermutlich auch in voller Höhe übernehmen (müssen).
Üblicherweise haben Verbraucher mit Nachtspeicher ja zwei Zähler. Daher ist das bei dir nicht ganz so einfach.
Nachtspeicher ist halt immer scheiße.
An deiner Stelle würd ich damit bei ner Beratungstelle vorsprechen um ne brauchbare Antwort zu bekommen.
Oi!Olli
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Wieso sollten sie eine Nachzahlung übernehmen müssen?
Ich hab einen Zähler, aber natürlich 2 Anzeigen (HT und NT). Meinst du, die übernehmen auch nur einen Cent von HT? Die haben ja auch nur den Abschlag für NT gezahlt.
Ich hab einen Zähler, aber natürlich 2 Anzeigen (HT und NT). Meinst du, die übernehmen auch nur einen Cent von HT? Die haben ja auch nur den Abschlag für NT gezahlt.
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Dann sag das doch....
Hauptzeit ist natürlich dein Guthaben, weil du das aus deinem Regelbedarf gezahlt hast.
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Oi!Olli
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Dann würde ich ja keinen Aufstand machen. Dann würden die ja alles zahlen und ich hätte 120 € mehr im Monat. ^^
RedBaron
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@oi!Olli:
Steht auf dem Brief der Gutschrift ob die Gutschrift auf den Hochtarif oder den Niedertarif angerechnet wird ?
Hast du die Möglichkeit bei einem Sozialverband wie z.B. VDK oder einer Gewerkschaft nachzufragen ?
Steht auf dem Brief der Gutschrift ob die Gutschrift auf den Hochtarif oder den Niedertarif angerechnet wird ?
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Hier gibts ne kostenfreie Beratungsstelle unter anwaltlicher Leitung.
bg45.de
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@oi!Olli:
Steht auf dem Brief der Gutschrift ob die Gutschrift auf den Hochtarif oder den Niedertarif angerechnet wird ?
Hast du die Möglichkeit bei einem Sozialverband wie z.B. VDK oder einer Gewerkschaft nachzufragen ?
Wird auf Beides angerechnet.
Aber, man kann ja ausrechnen, was für was ist. Hab ich in einem Schreiben auch schon gemacht. ^^
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Also ob Nachzahlung oder Rückzahlung hängt ja nur von den Abschlagszahlungen ab, die dann eben falsch geschätzt waren. Wenn Nebentarif übernommen wird, dann auch genau das, was da verbraucht wurde, nicht mehr und nicht weniger. Und im Haupttarif mußt Du auch genau das Verbrauchte bezahlen, auch nicht mehr und nicht weniger. Aus der Rechnung müßte ja klar hervorgehen, in welchem Tarif wieviel anfiel und wie hoch die Rechnungssumme pro Jahr war. Das Amt wird sich da schon das passende raussuchen, und dann anteilig eine Nachzahlung übernehmen oder den ihnen zustehenden Teil der Rückzahlung beanspruchen.
Es wird kein fester Prozentsatz sein (also wenn das Amt sagen wir 50% der Rechnung übernommen hat, kriegen sie nicht automatisch 50% der Rückzahlung), denn daß die Schätzung des Stromversorgers nicht hinkam, liegt entweder am Wetter (kälterer oder wärmerer Winter, also +/-Heizstromverbrauch) oder an Deinem Verbrauch (neuer Kühlschrank, der sparsamer ist, neue Grafikkarte, die mehr verbraucht usw.) oder an beidem. Kann man so also nicht sagen. Deswegen kommt die Abschlagszahlung auch nie exakt hin.
Es könnte z.B. auch so sein, daß der Winter sehr kalt und lang war (also mehr NT), und Du im Haupttarif sehr sparsam warst (immer im Dunkeln gekackt, was weiß ich). Dann würde sich das ungefähr ausgleichen, Du bekämst beispielsweise eine Rechnung mit insgesamt einer kleinen Nachzahlungsforderung. Aber weil das Amt ja den NT bezahlt und Du den HT, müßte dann das AMT ziemlich viel nachzahlen und Du bekämst sogar noch was raus. Kann natürlich auch umgekehrt sein, bei warmem Winter und neu angelegter BOINC-Renderfarm.
Also ich weiß nicht, warum man gleich so ein Mißtrauen ggü. dem Amt haben sollte, das ist kein Gebrauchwagenhändler, den einen über'n Tisch ziehen will. Reich die Sachen komplett ein (nichts schwärzen, das ist Mumpitz), schreib ggf. kurz dazu, daß die das auseinanderrechnen sollen. Oder noch besser, rechne es selber auseinander (mußte eh, ist auch fürs Verständnis besser). Hinterher natürlich kontrollieren, ist klar. Aber man muß nicht gleich zu einer Rechtsberatung, nur weil man vor der Kontaktaufnahme mit einem Amt steht. Wenn einem das nciht paßt, kann man ja Widerspruch einlegen.
Und das Geld, was Du zurückkriegst, ist ja kein geschenktes Zusatzgeld, kein Einkommen oder sowas, sondern nur eine Rückerstattung von zuviel gezahltem. Wenn Du eine Grafikkarte für 100 € kaufst, die wegen Nichtgefallen wieder wegschickst und der Händler überweist Dir das Geld zurück, bist Du ja auch nicht um 100 € reicher.
Es wird kein fester Prozentsatz sein (also wenn das Amt sagen wir 50% der Rechnung übernommen hat, kriegen sie nicht automatisch 50% der Rückzahlung), denn daß die Schätzung des Stromversorgers nicht hinkam, liegt entweder am Wetter (kälterer oder wärmerer Winter, also +/-Heizstromverbrauch) oder an Deinem Verbrauch (neuer Kühlschrank, der sparsamer ist, neue Grafikkarte, die mehr verbraucht usw.) oder an beidem. Kann man so also nicht sagen. Deswegen kommt die Abschlagszahlung auch nie exakt hin.
Es könnte z.B. auch so sein, daß der Winter sehr kalt und lang war (also mehr NT), und Du im Haupttarif sehr sparsam warst (immer im Dunkeln gekackt, was weiß ich). Dann würde sich das ungefähr ausgleichen, Du bekämst beispielsweise eine Rechnung mit insgesamt einer kleinen Nachzahlungsforderung. Aber weil das Amt ja den NT bezahlt und Du den HT, müßte dann das AMT ziemlich viel nachzahlen und Du bekämst sogar noch was raus. Kann natürlich auch umgekehrt sein, bei warmem Winter und neu angelegter BOINC-Renderfarm.
Also ich weiß nicht, warum man gleich so ein Mißtrauen ggü. dem Amt haben sollte, das ist kein Gebrauchwagenhändler, den einen über'n Tisch ziehen will. Reich die Sachen komplett ein (nichts schwärzen, das ist Mumpitz), schreib ggf. kurz dazu, daß die das auseinanderrechnen sollen. Oder noch besser, rechne es selber auseinander (mußte eh, ist auch fürs Verständnis besser). Hinterher natürlich kontrollieren, ist klar. Aber man muß nicht gleich zu einer Rechtsberatung, nur weil man vor der Kontaktaufnahme mit einem Amt steht. Wenn einem das nciht paßt, kann man ja Widerspruch einlegen.
Und das Geld, was Du zurückkriegst, ist ja kein geschenktes Zusatzgeld, kein Einkommen oder sowas, sondern nur eine Rückerstattung von zuviel gezahltem. Wenn Du eine Grafikkarte für 100 € kaufst, die wegen Nichtgefallen wieder wegschickst und der Händler überweist Dir das Geld zurück, bist Du ja auch nicht um 100 € reicher.
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Wie das Misstrauen? Das wurde hart erarbeitet. Andere hier kennen die Spielchen ja auch nur zu gut.
Eine Kollegin meinte ja sogar, mir stände das Geld nicht zu, bei ihr und ihrer Mutter (ihre Mutter ist sogar arbeitsunfähig) wurden die Rückzahlungen auch immer angerechnet.
Eine Kollegin meinte ja sogar, mir stände das Geld nicht zu, bei ihr und ihrer Mutter (ihre Mutter ist sogar arbeitsunfähig) wurden die Rückzahlungen auch immer angerechnet.
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Das haben sie bei mir auch mal versucht. Da war es die Nebenkostenabrechnung. Und das ist bei mir halt immer so knapp 300-400EUR, mit denen ich zum Ende des Jahres rechne.
Und es sieht halt so aus, dass wenn ein Großteil der Miete/Nebenkosten selbst erwirtschaftet wurde, die darauf keinerlei Anspruch haben.
Ein Anwalt musste es denen verklickern, auf mich wollten sie nicht hören.
Ende vom Lied, Sozialgericht, volle Kostenerstattung (Gerichts & Anwaltskosten) und Rückzahlung der angerechneten Nebenkostenabrechnung . Kam also wesentlich teurer, als mir einfach das Geld zu lassen.
Und es sieht halt so aus, dass wenn ein Großteil der Miete/Nebenkosten selbst erwirtschaftet wurde, die darauf keinerlei Anspruch haben.
Ein Anwalt musste es denen verklickern, auf mich wollten sie nicht hören.
Ende vom Lied, Sozialgericht, volle Kostenerstattung (Gerichts & Anwaltskosten) und Rückzahlung der angerechneten Nebenkostenabrechnung . Kam also wesentlich teurer, als mir einfach das Geld zu lassen.
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Oh sie haben es nicht angerechnet. Bin mal gespannt, ob vielleicht noch was folgt.
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Wenn es nicht nur ein Vorläufiger Bescheid ist, dann kommt da nix mehr, denn das Ding ist dann für die bindend.
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Hab auch schon den richtigen Bescheid, mit den neuen Heizkosten. Und ne Aufforderung, die zu viel gezahlten Heizkosten zurück zu erstatten.
ghostadmin
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NT übernimmt das Amt, denn darüber läuft die Heizung. Für HT zahlen die nichts.
Und man soll dann die Nacht zum Tag machen oder wie?
Oi!Olli
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Häh?
MagicEye04
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Mir kommt gerade spontan die Idee, statt der Nachtspeicheröfen ein Mining-Rig laufen zu lassen.
Tagsüber dann halt dick einpacken oder in der Kneipe nebenan aufwärmen.
Tagsüber dann halt dick einpacken oder in der Kneipe nebenan aufwärmen.
olsen_gg
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Mir kommt gerade spontan die Idee, statt der Nachtspeicheröfen ein Mining-Rig laufen zu lassen.
Tagsüber dann halt dick einpacken oder in der Kneipe nebenan aufwärmen.
Du meinst, der Staat zahlt dann auch noch fürs Minen
Das wäre ja mal was^^
Und die Bude wird auch warm, also wäre es noch nicht mal Beschiss
MagicEye04
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Hmmm...vielleicht auch nur du!
"Kuck mal, der Harzer, der nimmt dir deinen Keks weg!"^^
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MagicEye04
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Macht nix, dafür zahlt ja irgendwer anderes dann meine Zweitwohnung (wird von der Steuer abgesetzt).
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Bevor sich alle ärgern, wie viel ich spare, bei Nachtspeicher mit gemeinsamer Messung gibt es noch eine Umlage. 25% des Verbrauchs in der Hauptzeit, wird von der Nebenzeit abgezogen und auf die Hauptzeit wieder drauf geschlagen.
MagicEye04
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Ich glaub, darüber ärgert sich hier niemand.
Eher darüber, dass solche Art der Heizung überhaupt noch existiert und nicht schon längst mit einem Investitionsprogramm des Staates gegen was Effizienteres ersetzt wurde, statt den Tesla-Käufern noch Geld hinterherzuwerfen.
Eher darüber, dass solche Art der Heizung überhaupt noch existiert und nicht schon längst mit einem Investitionsprogramm des Staates gegen was Effizienteres ersetzt wurde, statt den Tesla-Käufern noch Geld hinterherzuwerfen.
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Wenn man bedenkt, dass vielleicht bald Gasknappheit herrscht und wir die erneuerbaren Energien immer weiter ausbauen, ist das gar nicht mal so schlecht. Nur die Preise sind immer noch eine Unverschämtheit.
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