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Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
- Ersteller Sepp
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Sepp
Grand Admiral Special
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Der I. Senat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Träger eines bürgerlichen Namens gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Aliasnamen für seine Internetpräsenz verwendet, beanspruchen kann, daß dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt.
Der Fall bezieht sich auf die Domain maxem.de, wobei der ursprüngliche Domaininhaber so nicht hieß. Der Kläger, ein Rechtsanwalt dieses Namens, verlangte die Freigabe und obsiegte.
.<ul><li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003&Art=pm&client=3&anz=84&pos=0&nr=26391&id=1056953775.27" TARGET="b">Hier gehts zum Urteil...</li></a></ul><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=105611">-> Kommentare</a>
Der Fall bezieht sich auf die Domain maxem.de, wobei der ursprüngliche Domaininhaber so nicht hieß. Der Kläger, ein Rechtsanwalt dieses Namens, verlangte die Freigabe und obsiegte.
.<ul><li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003&Art=pm&client=3&anz=84&pos=0&nr=26391&id=1056953775.27" TARGET="b">Hier gehts zum Urteil...</li></a></ul><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=105611">-> Kommentare</a>
bl4ckbird
Cadet
lol.. richtig bescheuert.. Ich glaub ich nenn mein Kind ebay...
Prof. Bornkamm, der am Urteil mitgewirkt hat und bei uns die Vorlesung Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht II hält, hat mit uns über das Urteil gesprochen. Ich kann nur sagen, dass er mich überzeigt hat, denn ansonsten hätte das die nahezu gänzliche Wertlosigkeit des Namensrechts zur Folge gehabt.
Viele auf den ersten Blick unverständliche Entscheidung erscheinen bei genauerem Hinsehen und einem gewissen Verständnis von der Materie als nachvollziehbar und richtig.
Sein Kind Ebay zu nennen würde nichts bringen, aber das war ja (hoffentlich) eh nicht ernst gemeint
Viele auf den ersten Blick unverständliche Entscheidung erscheinen bei genauerem Hinsehen und einem gewissen Verständnis von der Materie als nachvollziehbar und richtig.
Sein Kind Ebay zu nennen würde nichts bringen, aber das war ja (hoffentlich) eh nicht ernst gemeint
Zuletzt bearbeitet:
finde ich garnicht mal schlecht das urteil.
wenn ich auch eigendlich grundsätzlich gegen domain ansprüche im i-net bin. Frei nach dem motto wer zuerst kommt mahlt zuerst. Damit einige findige "geschäftsleute" nicht auf die idee kommen alle begehrten domains zu regestrieren und damit dann zu handeln, solte der handel mit domains strikt untersagt sein.
eine domain ist ja nun nix weiter als ein alias für eine IP und so solte man sie auch behandeln.
wenn ich auch eigendlich grundsätzlich gegen domain ansprüche im i-net bin. Frei nach dem motto wer zuerst kommt mahlt zuerst. Damit einige findige "geschäftsleute" nicht auf die idee kommen alle begehrten domains zu regestrieren und damit dann zu handeln, solte der handel mit domains strikt untersagt sein.
eine domain ist ja nun nix weiter als ein alias für eine IP und so solte man sie auch behandeln.
Ronin[XiC]
Lieutnant
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Original geschrieben von dj
eine domain ist ja nun nix weiter als ein alias für eine IP und so solte man sie auch behandeln.
naja eine domain ist in diesen zeiten für ein unternehmen schon ziemlich bedeutend, viele werbekampagnen sind ja darauf ausgelegt z.b. FA macht ja jetzt diese "geile" werbung mit der heissen tusise und verweisen auf ihre inet seite
ich denke hier sollte man unterscheiden zwischen leuten die sich eine domain unter den nagel reissen um evtl. von einem anderen geld dafür zu bekommen und leuten die sich schon vor längerer zeit eine freie domain gesucht haben die obendrein sogar noch in einer gewissen beziehung zum besitzer steht. die namen lassen sich nachweisen und der zeitpunkt der registrierung der domain lässt sich auch nachweisen. ich weiss nicht wie umfangreich oder bekannt seine domain war, aber stellt euch mal vor ihr habt 5 jahre lang eine homepage und nur weil so ein einfälltiger rechtsverdreher meint er will jetzt die domain haben, verklagt er euch. also ich find das ziemlich derb. der anwalt muss doch eh eine neue domain registrieren, da soll er sich halt ne andere nehmen. das is typisch deutsch!
SirThor
Grand Admiral Special
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Und was ist, wenn eine Pirvatperson und eine Firma mit gleichem Namen jeweils die Domain für sich beanspruchen? Kann dann die Privatperson jetzt die Firma amerika-like verklagen und sich daran 'ne goldene Nase verdienen?
Mighty
Senior Moderator
☆☆☆☆☆☆
Original geschrieben von SirThor
Und was ist, wenn eine Pirvatperson und eine Firma mit gleichem Namen jeweils die Domain für sich beanspruchen? Kann dann die Privatperson jetzt die Firma amerika-like verklagen und sich daran 'ne goldene Nase verdienen?
Nein, kann man nicht. Du hättest eine Domain mit dem Namen Michael Schumacher.de nicht behalten dürfen, auch wenn Du so heißen würdest, da gab es schon Urteile drüber. Ebenso wie eine Frau, die eine Parfümmarke unter Ihrem eigenem Namen vertreiben wollte. Leider hieß sie Claudia Schiffer und somit wurde da auch nix draus.
bl4ckbird
Cadet
tjo.. das is die deutsche justiz..
Original geschrieben von Mighty
Nein, kann man nicht. Du hättest eine Domain mit dem Namen Michael Schumacher.de nicht behalten dürfen, auch wenn Du so heißen würdest, da gab es schon Urteile drüber. Ebenso wie eine Frau, die eine Parfümmarke unter Ihrem eigenem Namen vertreiben wollte. Leider hieß sie Claudia Schiffer und somit wurde da auch nix draus.
Ich denk du verwechselt da was. Michael Schumacher ist (schon sehr lange) eine geschützte Marke und Claudia Schiffer wohl auch, das ist ein Unterschied. In diesem Fall entscheidet tatsächlich wer zuerst kommt...
In Deutschland hat sich doch auch jemand den Namen "Lady Di" und "Ballermann" schützen lassen und kassiert nun grad bei letzterem kräftig mit. Das funktioniert aber auch (zurecht) nicht immer. Ein ganz schlauer hatte sich mal sämtliche potenzielle Kürzel für Mercedes Modelle (E300 usw.) schützen lassen mit dem Hintergedanken das sich in der Vergangenheit die großen Konzerne solche Bezeichnungen z.T. für 6 stellige DM Beträge zurückgekauft haben. Mittlerweile hat die Justiz dem aber einen Riegel vorgeschoben. Keine falsche Entscheidung wie ich finde.
BLJ
Admiral Special
"kommentare" über das neue Uhrheberrecht sind hierher verlinkt - desshalb schreib ihc hier mal was rein
DASS kann doch nicht wahr sein. Bedeutet dies, man darf kopiergeschützte CD's nicht mehr kopieren? (safedisc ect).
Da praktisch jedes käufliche Programm so einen hat, würde dies ja das aus der Sicherheitskopie bedeuten.
Damit müsste aber ein gratis-Service der Hersteller dies ersetzen, ansonsten ist die ganze Sache ja ein Witz. Ich bin immer noch der Meinung, dass ne Lizenz eine Berechtigung zur Nutzung (beschränkt?!) von geistigem eigentum ist - somit ist der Datenträger "Wertlos" bzw nicht besandteil davon!
damit meine ich, dass man ein Programm und keinen Datenträger kauft. Desshalb müsste die Vervielfältig dieser auch legal sein.
cu
jedoch bleibt es dabei, dass das Umgehen von Kopierschutzen und das zur Verfügung stellen solcher Programme illegal sein wird, d.h. soweit eine CD kopiergeschützt ist, ist auch das Erstellen eine private Kopie illegal.
DASS kann doch nicht wahr sein. Bedeutet dies, man darf kopiergeschützte CD's nicht mehr kopieren? (safedisc ect).
Da praktisch jedes käufliche Programm so einen hat, würde dies ja das aus der Sicherheitskopie bedeuten.
Damit müsste aber ein gratis-Service der Hersteller dies ersetzen, ansonsten ist die ganze Sache ja ein Witz. Ich bin immer noch der Meinung, dass ne Lizenz eine Berechtigung zur Nutzung (beschränkt?!) von geistigem eigentum ist - somit ist der Datenträger "Wertlos" bzw nicht besandteil davon!
damit meine ich, dass man ein Programm und keinen Datenträger kauft. Desshalb müsste die Vervielfältig dieser auch legal sein.
cu
DURON
Lt. Commander
Original geschrieben von BLJ
[B
Da praktisch jedes käufliche Programm so einen hat, würde dies ja das aus der Sicherheitskopie bedeuten.
Damit müsste aber ein gratis-Service der Hersteller dies ersetzen, ansonsten ist die ganze Sache ja ein Witz.
Ich bin immer noch der Meinung, dass ne Lizenz eine Berechtigung zur Nutzung (beschränkt?!) von geistigem eigentum ist - somit ist der Datenträger "Wertlos" bzw nicht besandteil davon!
damit meine ich, dass man ein Programm und keinen Datenträger kauft. Desshalb müsste die Vervielfältig dieser auch legal sein.
[/B]
Ich stimme dir voll zu.
Und wenn man dann mal bedenk das wenn man sich versehentlich die CD zerkloppt muss man sich das Prog neu kaufen. Auch wenn man die Lizens besitzt. Und das kann in vielen Fällen sehr teuer werden.
Ich weiß zum Beispiel von einem Kumpel das der seine Windows-CD zerkloppt hat, aber die Lizes besaß, sich ein neues Windows kaufen musste. Er hat sich an Microsoft gewendet und die meinten das er sich halt das Windows neukaufen muss.
Und wenn das alle so halten na dann Prostmahlzeit.
MfG
DURON
@DURON & BLJ & all others
Antwortet doch bitte in den richtigen Thread:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=108507
Antwortet doch bitte in den richtigen Thread:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=108507
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