Filmvorstellungen an der Schule

SuperCow

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Um es möglichst kurz zu machen ...
Ich bin Videoreferent an unserer Schule geworden. D.h. ich veranstalte z.B. sogenannte Kino-Abende. Ich weiß, woher ich Filme bekommen kann. Doch diese sind meist älteren Datums.
Woher bekommt man die Lizenzen um z.B. aktuelle DVDs sehen zu können? An wen muss man sich da wenden? Oder gibt es Ausnahmeregelungen für Schulen?

Wenn jemand darüber Bescheid wüsste und mich über die Regelungen informieren könnte, wäre das sehr nett.

Ich habe mir schon überlegt, ob ich eine große Filmgesellschaft wie Warner Bros anschreiben sollte.
 
ich glaube wenn das im geschlossenen rahmen stattfindet und du kein geld verlangst, brauchst du nichts an lizenzen.
wenn es öffentlich ist, sieht das gleich ganz anders aus, lege aber für die aussage nicht meine hand ins feuer ;D
 
Ich glaube kaum, dass es legal ist, Filme vor versammelter Schule unentgeltlich zu zeigen, wenn ich mir ins Gedächtnis rufe, dass ich Gemagebühr zahlen müsste, wenn mein Kollege auf der Arbeit das mithört, was mein Radio das ich mitgebracht habe von sich gibt (für das ich extra GEZ bezahlen muss, selbst wenn ich es jeden Abend mit nach Hause nehme).

Kann man da nicht irgendwie bei der Landesbildstelle fragen, die müssten doch sowas wissen, oder Gema oder so.
 
Original geschrieben von SuperCow
Woher bekommt man die Lizenzen um z.B. aktuelle DVDs sehen zu können? An wen muss man sich da wenden? Oder gibt es Ausnahmeregelungen für Schulen?

Woher man die Lizenzen bekommt?
Das ist eigentlich egal, da die Schule und auch du nicht soviel Geld investieren würde. - Die sind wirklich richtig teuer!
Da man diese Lizenzen nur Saisonweise kaufen kann und nicht nur für eine Vorstellung.

Im Normalfall darfst du das, was du vor hast nicht, dass ist Verboten (!) und du würdest dich damit strafbar machen.
Außerdem muss sich darum der Direktor oder das Schulamt kümmern, du bist dazu nicht berechtigt.

Original geschrieben von SuperCow
Ich habe mir schon überlegt, ob ich eine große Filmgesellschaft wie Warner Bros anschreiben sollte.

Das meinst du nicht ernst? So was kann man machen wenn man Kinobetreiber bist... ;)
Das ist nicht böse gemeint aber das würde ich schön sein lassen.

Ich habe als fast Ingenieur für Theater- und Veranstaltungstechnik im Bereicht Tontechnik schon Erfahrungen mit Aufführungsgesetzmäßigkeiten machen dürfen.
Lass das mal lieber Personen machen die weit über dir stehen.

mfg
Sven

EDIT: Diese Personen sollten davon auch Ahnung haben und wissen worauf sie sich einlassen.
Für Schulen gibt es aber sicher Möglichkeiten das ohne Probleme durchzuführen.
Aber wie schon gesagt... lass DU da lieber die Finge davon!

Wenn da was schief geht oder da was nicht richtig VERTRAGLICH festgehalten ist, kann das richtig Ärger geben und zudem noch enorm teuer!
 
Zuletzt bearbeitet:
auf meiner schule werden aber filme (aus der videothek) kostenlos bei videoabenden gezeigt und ich bin mir 100% sicher das keine extra lizens vorhanden ist.....ob nun das auch legal ist, weiss ich nicht...zumindest ist es bei filmen aus der videothek anders....

liess dier doch mal den vorspann durch und kuck auf die rückseite einer gekauften VHS oder DVD:

All rights of the producers and the owner of the record work reserved. unauthorised copying, public performace, broadcasting, hiring or rental of this recording prohibit.

Dann waere das vorführen von filmen im unterricht ja auch verboten ;)
 
Ganz einfach:

Es ist nicht legal.

Filmvorführungen, auch wenn Sie in einem "geschlossenem" Rahmen ablaufen, sind gegen die Lizenz, die du beim Filmkauf erworben hast.
Zudem ist der geschlossene Rahmen ja bei jeder Filmvorführung gegeben,
siehe "Ritual des Kinos".

MfG,

Martin.
 
fand das schon ziemlich dreist als der lehrer eines kumpels ihnen mal harry pooter auf svcd zeigte (englisch) das schlimme an der sache war das es ne svcd war und der fil just im kino lief!!!!!! Also mal im ernst das ist echt zu dreist und den leuten ja auch ein ziemlich tolles vorbild (naja war schon oberstufe)

Klär dich da mal mit deinem direktor ab der kann ja dann alle verantwortung auf sich nehmen und du kümmerst dich drum wenn der in den knast kommt kanns dir ja dann egal sein ;)

Demogorg
 
kann ich mir nicht vorstellen, daß ein unentgeldlich vorgeführter, ausgeliehener film, nicht rechtens sein sollte.
diverse abgaben hast du eh schon bezahlt.
was ist, wenn ich einen ausgeliehenen film 10 freunden mit einem beamer vorführe?
mach ich mich strafbar?

Filmvorführungen, auch wenn Sie in einem "geschlossenem" Rahmen ablaufen, sind gegen die Lizenz, die du beim Filmkauf erworben hast.

das heisst, ich darf mit freunden keinen film anschauen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Backfire
kann ich mir nicht vorstellen, daß ein unentgeldlich vorgeführter, ausgeliehener film, nicht rechtens sein sollte.
diverse abgaben hast du eh schon bezahlt.
was ist, wenn ich einen ausgeliehenen film 10 freunden mit einem beamer vorführe?
mach ich mich strafbar?

Du musst differenzieren zwischen Schule (Öffentliche Einrichtung) und Hinterzimmer deiner Wohnung! ;)

Schau mal auf deine gekauften Filme hinten drauf, da steht was du darfst und nicht darfst! :)
 
Also ich war jetzt mal bei der Landesbildstelle und hab mich erkundigt, welche Filme die haben. Man kann wohl sagen, ihre Auswahl ist gar nicht mal so schlecht ...

Die Sache ist nun die, dass sie nur ca. 49 Filme auf DVD haben. Sie haben aber praktisch das ganze Programm auf VHS. Darf ich einfach die VHS holen (die öffentlich kostenlos gezeigt werden darf), aber trotzdem das bessere Filmmaterial der DVD verwenden (Die DVD würde ich mir selbst zulegen)?
 
Original geschrieben von SuperCow
Also ich war jetzt mal bei der Landesbildstelle und hab mich erkundigt, welche Filme die haben. Man kann wohl sagen, ihre Auswahl ist gar nicht mal so schlecht ...

Die Sache ist nun die, dass sie nur ca. 49 Filme auf DVD haben. Sie haben aber praktisch das ganze Programm auf VHS. Darf ich einfach die VHS holen (die öffentlich kostenlos gezeigt werden darf), aber trotzdem das bessere Filmmaterial der DVD verwenden (Die DVD würde ich mir selbst zulegen)?

Nein.
 
ich wär mir bei der sache nicht so sicher....wie Backfire sagt ist es ja auch erlaubt filme mit freunden an zu sehen....dazu ist es ja auch legal für lehrer filme im unterricht zu zeigen...so eindeutig glaube ich an ein "nein" nicht.
 
soweit ich weiß jetzt um die zugänglichkeit von außen. wenn man eine geschlossene gesellschaft hat, ohne dass die öffentlichkeit zugang hat, darf man doch den film zeigen.
die frage ist doch nur, wie sich so eine zusammenkunft definiert und wer da alles dabei sein darf.

also bei uns an der ba gabs mittwochs immer das sog. ba-kino. dort wurden stinknormale dvds gezeigt, zugang hatten aber nur studenten. geschlossene gesellschaft, ergo keine lizenzgebühren.

kann aber durchaus sein, dass es an einer schule anders läuft, obwohl eine hochschule auch eine öffentliche einrichtung ist... ach, was weiß ich *chatt*
 
Original geschrieben von sir_max
ich wär mir bei der sache nicht so sicher....wie Backfire sagt ist es ja auch erlaubt filme mit freunden an zu sehen....dazu ist es ja auch legal für lehrer filme im unterricht zu zeigen...so eindeutig glaube ich an ein "nein" nicht.
Der Einsatz im Unterricht gehört in die Kategorie nicht-öffentliche Vorführung.

Es gilt daher folgendes:
Privat aufgenommene Filme (Ausnahme Schulfernsehen und Sendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen) dürfen nicht im Unterricht vorgeführt werden.

Bei gekauften DVDs / VHS-Kassetten nur solche, bei denen nur die öffentliche Nutzung untersagt ist. Medien nur zur privaten Nutzung dürfen im Unterricht nicht verwendet werden. Die meisten DVDs sind allerdings nur für den "privaten Heimgebrauch" freigegeben.

Schulfeste, Filmabende, etc. gehören in die Kategorie öffentliche Vorführung.

Medien von Landesbildstellen, etc. sind mit dem Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Aufführung ausgestattet.

Details dazu gibt es hier.
http://www2.lmz-bw.de/lmz/inhalte/medien/neuesurheberrech_150.htm

und ausführlicher hier:
http://www.mib-rottal.de/index.html?urheberrecht.html

Original geschrieben von skyphab
also bei uns an der ba gabs mittwochs immer das sog. ba-kino. dort wurden stinknormale dvds gezeigt, zugang hatten aber nur studenten. geschlossene gesellschaft, ergo keine lizenzgebühren.
Nach dem was ich gelesen habe ist das schon kritisch. Bei der Veranstaltung handelt es sich keinesfalls um eine Privatveranstaltung, evtl. nicht einmal um eine nicht öffentliche Verstaltung. Die meisten DVDs sind jedoch nur für den "privaten Heimgebrauch" freigegeben. Somit ist die Vorführung außerhalb des Freundeskreises illegal.
 
meinst du, denn meine Lehrer hier sowie in DE und GB haben normale DVDs gezeigt im Unterricht. Dazu gibt/gab es kostenlose vorführungen auf meinen alten schulen wie jetzt aufm College.

Ich glaub nicht das alle Schulen eine illegale aktion einfach so durchegehen lassen, denn schließlich ist es doch eine Staatlich regulierte institution....mit vorschriften und die müssten das doch am besten wissen....filmmaterial gehört doch zu jedem unterricht und filmabende gibts auf so vielen schulen.....und das alles illegal ??? *noahnung*
 
Original geschrieben von sir_max
meinst du, denn meine Lehrer hier sowie in DE und GB haben normale DVDs gezeigt im Unterricht. Dazu gibt/gab es kostenlose vorführungen auf meinen alten schulen wie jetzt aufm College.

Ich glaub nicht das alle Schulen eine illegale aktion einfach so durchegehen lassen, denn schließlich ist es doch eine Staatlich regulierte institution....mit vorschriften und die müssten das doch am besten wissen....filmmaterial gehört doch zu jedem unterricht und filmabende gibts auf so vielen schulen.....und das alles illegal ??? *noahnung*
Wie bereits gesagt:

- Vorführungen von VHS-Bändern / DVDs aus der Videothek oder dem normalen Einzelhandel sowie von privaten Aufzeichnungen sind außerhalb einer privaten Veranstaltung mit Freunden mit wenigen Ausnahmen (siehe oben) illegal.

- Die Medien, die in den Landesbildstellen ausgeliehen werden können, besitzen dagegen spezielle entsprechend teure Rechte für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung.

- Die Tatsache, daß an vielen Schulen z.B. zu Weihnachten private Videos im Unterricht angeschaut werden, macht die Sache nicht legaler.

Ich denke, daß den meisten Lehrern die entsprechenden Regelungen einfach nicht bekannt sind.
 
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