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Sozialhilfeempfänger zerkratzt Auto - Was tun? Geld kann ich wohl keines erwarten...
- Ersteller TryPod
- Erstellt am
TryPod
Grand Admiral Special
Hallo,
heute steht meine Freundin mit ihrem Wagen auf einem Parkplatz, um kurz etwas abzuholen. Als sie wiederkommt, lehnen drei Typen an ihrem Wagen. Ich will hier jetzt nicht unnötig wertend werden, aber die hatten alle dreckige Jogging-Hosen an, verfilzte Haare, die unter den Stickmützen raushingen, schmuddelige Jacken mit Reißverschlüssen ( <- welche dann Kratzer am Lack hinterlassen haben), Bierflaschen in den Händen und machten ganz einfach einen schlechten Eindruck. Ich gebe offen zu, dass das für mich Sozialhilfeempfänger sind.
Einer von denen hat mit seinem Reißverschluss, der zwischen Hintern und Autolack war, den Lack zerkratzt. Verdammt ärgerlich! Meine Freundin hat die sofort aufgefordert, von ihrem Wagen wegzugehen, was die dann auch gemacht haben. Dummerweise hat sie nun Kratzer im Lack.
Meine Freundin kennt die Typen zwar nicht, aber sie hat guten Kontakt zu Streetworkern und hat ein wirklich gutes Personengedächtnis. Es wäre also sicher möglich, die ausfindig zu machen.
Was ich mich nun frage: Was passiert eigentlich, wenn die ausfindig gemacht sind? Geld kann man von Sozialhilfeempfängern keines erwarten. Und eine Haftpflichtversicherung haben die garantiert nicht. Aber was ist in einem solchen Fall? Die können doch nicht Narrenfreiheit haben, nur weil bei denen nichts zu holen ist. Ist die einzige Strafe (wobei es bei so einer relativ kleinen Sache wohl kaum dazu kommt) theoretisch Gefängnis?
Können Sozialhilfeempfänger überhaupt zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden?
heute steht meine Freundin mit ihrem Wagen auf einem Parkplatz, um kurz etwas abzuholen. Als sie wiederkommt, lehnen drei Typen an ihrem Wagen. Ich will hier jetzt nicht unnötig wertend werden, aber die hatten alle dreckige Jogging-Hosen an, verfilzte Haare, die unter den Stickmützen raushingen, schmuddelige Jacken mit Reißverschlüssen ( <- welche dann Kratzer am Lack hinterlassen haben), Bierflaschen in den Händen und machten ganz einfach einen schlechten Eindruck. Ich gebe offen zu, dass das für mich Sozialhilfeempfänger sind.
Einer von denen hat mit seinem Reißverschluss, der zwischen Hintern und Autolack war, den Lack zerkratzt. Verdammt ärgerlich! Meine Freundin hat die sofort aufgefordert, von ihrem Wagen wegzugehen, was die dann auch gemacht haben. Dummerweise hat sie nun Kratzer im Lack.
Meine Freundin kennt die Typen zwar nicht, aber sie hat guten Kontakt zu Streetworkern und hat ein wirklich gutes Personengedächtnis. Es wäre also sicher möglich, die ausfindig zu machen.
Was ich mich nun frage: Was passiert eigentlich, wenn die ausfindig gemacht sind? Geld kann man von Sozialhilfeempfängern keines erwarten. Und eine Haftpflichtversicherung haben die garantiert nicht. Aber was ist in einem solchen Fall? Die können doch nicht Narrenfreiheit haben, nur weil bei denen nichts zu holen ist. Ist die einzige Strafe (wobei es bei so einer relativ kleinen Sache wohl kaum dazu kommt) theoretisch Gefängnis?
Können Sozialhilfeempfänger überhaupt zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden?
IVIaraud3R
Grand Admiral Special
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- 18.07.2002
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Ob nun SHE oder Millionär: wenn man geld rausquetschen kann, werden sie zur Zahlung verdonnert. dummerweise handelt es sich um ein "kleineres vergehen". mit nem gutan anwalt kommt dann sowas wie "fahrlässige sachbeschädigung" raus und am besten noch "nicht voll zurechnungsfähig, da alkoholisiert"
so es denn zu einer verhandlung kommt (lohnt es sich überhaupt? ist ne außergerichtliche einigung möglich?), muss der übeltäter n paar tagessätze zahlen ... naja, was dass bei 350€/monat heißt, kannste ja ausrechnen
ist der verurteilte nicht zahlungswillig, kommt er pro tagessatz einen tag ins gefängnis (was nem SHE vielleicht sogar ganz recht sein kann: warm, 3 mahlzeiten, fernsehen ...)
so es denn zu einer verhandlung kommt (lohnt es sich überhaupt? ist ne außergerichtliche einigung möglich?), muss der übeltäter n paar tagessätze zahlen ... naja, was dass bei 350€/monat heißt, kannste ja ausrechnen
ist der verurteilte nicht zahlungswillig, kommt er pro tagessatz einen tag ins gefängnis (was nem SHE vielleicht sogar ganz recht sein kann: warm, 3 mahlzeiten, fernsehen ...)
OmaKuschel
Grand Admiral Special
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- Mainboard
- Gigabyte EP-P45-DS3R
- Kühlung
- Alpenföhn Groß Clockner @ Scythe Slipstream 120mm 800rpm
- Speicher
- 2x 2GB G.Skill DDR2-1000
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- Display
- Videoseven D24W33
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- Samsung F1 750GB 32MB @ Cooltek Disk Silencer
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- Sharkoon Rebel 9 Economy schwarz
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- beQuiet 450W Straight Power
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- Multi-Cardreader , 2x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front , 1x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front
mach die kerle ausfindig und schalte einen rechtsanwalt ein, evtl. hast du ja eine verkehrsrechtsschutz, bzw. deine freundin
Strafrechtlich ist nichts Relevantes vorgefallen, denn es gibt keinen Straftatbestand "fahrlässige Sachbeschädigung".
Zivilrechtlich muß man mal sehen. Nur weil Leute wie der letze Penner aussehen, heißt das noch lange nicht, daß sie kein Geld haben. Der Steetworkeer wird da ja vielleicht näheres wissen. Schwieriger könnte es da schon mit der Beweislage werden. Hat deine Freundin irgendwelche Zeugen für den Vorfall? Sonst steht ja ihr Wort gegen das der anderen.
Zivilrechtlich muß man mal sehen. Nur weil Leute wie der letze Penner aussehen, heißt das noch lange nicht, daß sie kein Geld haben. Der Steetworkeer wird da ja vielleicht näheres wissen. Schwieriger könnte es da schon mit der Beweislage werden. Hat deine Freundin irgendwelche Zeugen für den Vorfall? Sonst steht ja ihr Wort gegen das der anderen.
TryPod
Grand Admiral Special
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Wie ist das eigentlich generell mit diesem "Ersatzweise xx Tage Haft", also unabhängig von den finanziellen Mitteln, die jemandem zur Verfügung stehen?
Ist das so eine Art Beugehaft? Muss der zur Zahlung Verurteilte dann trotz der Tage in Haft Kohle an den Geschädigten abdrücken? Oder ist damit seine Strafe abgegolten? Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da der Geschädigte ja nichts davon hat, wenn der Verurteilte ein paar Tage im Bau verbringt...
EDIT:
Oh, da haben noch zwei geschrieben. Leider gibt es keine Zeugen dafür - zumindest kann meine Freundin niemanden nennen, weil die paar Leute gleich weitergegangen sind. Dummerweise steht dann tatsächlich ihr Wort gegen das der anderen. Das ist sowas von ärgerlich. Das hat dann vermutlich genauso schlechte Aussichten auf Erfolg wie "Anzeige gegen Unbekannt"...
danke erstmal für die Antwort.
Wie ist das eigentlich generell mit diesem "Ersatzweise xx Tage Haft", also unabhängig von den finanziellen Mitteln, die jemandem zur Verfügung stehen?
Ist das so eine Art Beugehaft? Muss der zur Zahlung Verurteilte dann trotz der Tage in Haft Kohle an den Geschädigten abdrücken? Oder ist damit seine Strafe abgegolten? Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da der Geschädigte ja nichts davon hat, wenn der Verurteilte ein paar Tage im Bau verbringt...
EDIT:
Oh, da haben noch zwei geschrieben. Leider gibt es keine Zeugen dafür - zumindest kann meine Freundin niemanden nennen, weil die paar Leute gleich weitergegangen sind. Dummerweise steht dann tatsächlich ihr Wort gegen das der anderen. Das ist sowas von ärgerlich. Das hat dann vermutlich genauso schlechte Aussichten auf Erfolg wie "Anzeige gegen Unbekannt"...
Zuletzt bearbeitet:
DS_BoneDaddy
Grand Admiral Special
gibts halt taschengeldkürzung...
wenn ich sowas lese, frage ich mich, was mit unserem sozialsystem los ist. mittags in jogginghose und alkoholisiert mit bierflasche gegen ein fremdes auto lehnen. *tsst*
Sowas würde ich mich aus respekt nicht einmal unalkoholisiert trauen.
wenn ich sowas lese, frage ich mich, was mit unserem sozialsystem los ist. mittags in jogginghose und alkoholisiert mit bierflasche gegen ein fremdes auto lehnen. *tsst*
Sowas würde ich mich aus respekt nicht einmal unalkoholisiert trauen.
IVIaraud3R
Grand Admiral Special
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keine zeugen? geringer schaden? spar dir die anzeige ... kommt nix bei raus.
lack-reiniger is billiger.
den verständlichen frust kippste mit ner lecker pizza und ne flasche lambrusco runter.
"beugehaft" is was ganz anderes. die regel mit dem knast is einfach:
wird man zu 10 tagessätzen verurteilt, kann man lternativ 10 tage gesiebte luft atmen. ganz einfach.
lack-reiniger is billiger.
den verständlichen frust kippste mit ner lecker pizza und ne flasche lambrusco runter.
"beugehaft" is was ganz anderes. die regel mit dem knast is einfach:
wird man zu 10 tagessätzen verurteilt, kann man lternativ 10 tage gesiebte luft atmen. ganz einfach.
Da kannst dir die Anzeige sparen. Bei mir war vor kurzem ein ählicher Fall: Ein Asso hatte ne Kippe auf meinem Auto ausgedrückt. Hab ihn angezeigt, Polizist hat den Brandflecken photografiert aber rausgekommen ist nichts.
Konnte es zum Glück zwar wieder rauspolieren, aber was ich daraus gelernt habe: Assos werden in Deutschland ständig geschützt
Konnte es zum Glück zwar wieder rauspolieren, aber was ich daraus gelernt habe: Assos werden in Deutschland ständig geschützt
OmaKuschel
Grand Admiral Special
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- Mainboard
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- Kühlung
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- Speicher
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- Firefox
- Verschiedenes
- Multi-Cardreader , 2x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front , 1x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front
Original geschrieben von DS_BoneDaddy
gibts halt taschengeldkürzung...
wenn ich sowas lese, frage ich mich, was mit unserem sozialsystem los ist. mittags in jogginghose und alkoholisiert mit bierflasche gegen ein fremdes auto lehnen. *tsst*
Sowas würde ich mich aus respekt nicht einmal unalkoholisiert trauen.
jo
aber was willste gegen solche deppen machen?
evtl. vielleicht noch selbstjustiz a la charles bronson