WINXP HOME OEM, auf wievielen PC`s erlaubt??

Captain Arctic

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Hallo,

habe da mal eine Frage und zwar habe ich WINXP Home für 89€ bei K&M gekauft und möchte es jetzt auf meinem Notebook und auf meinem Desktop PC installieren.

Funktioniert das weil ich ja auch WINXP aktivieren muß.

Oder anders gefragt: Auf wievielen privat genutzten PC`s darf ich XP benutzen.??
 
Hi.

Du darfst es genau einmal verwenden. Ausschlaggebend ist wohl der Zeitpunkt und auf dem Laptop und Desktop könntest du es zeitgleich benutzen, also bräuchtest du zwei Lizenzen.
 
Original geschrieben von Captain Arctic
Hallo,

habe da mal eine Frage und zwar habe ich WINXP Home für 89€ bei K&M gekauft und möchte es jetzt auf meinem Notebook und auf meinem Desktop PC installieren.

Funktioniert das weil ich ja auch WINXP aktivieren muß.

Oder anders gefragt: Auf wievielen privat genutzten PC`s darf ich XP benutzen.??

Lies dir genau die EULA durch, die dazu gehört. Evtl. hast du eine Version, in der es ausdrücklich erlaubt ist, auch eine zweite Installation auf einem Notebook durchzuführen. Ansonsten leider immer nur ein System.
 
Bei MS gibt es imho eine Regelung, die es erlaubt, Anwendungen auf einem Desktop und auf einem tragbaren Gerät (des selben Users) zu installieren. Afaik gilt diese Regelung jedoch NICHT für Betriebssysteme. Und die 1-2CPU-Version-Beschriftung des Aufklebers heisst lediglich, dass du in einem System auch 2 CPUs betreiben kannst.

Was letztendlich wirklich erlaubt ist, steht in der EULA (EndUser Licence Agreement) oder die Rechtsprechung hat was anderes entschieden.
 
also bei windows xp und office war es definitiv mal so das man es sowohl auf dem desktop und dem notebook installieren durfte..
aber ob dem noch so ist??

einfach mal bei ms schauen..
 
Diese Frage habe ich erst vor kurzem mit einem Anwalt von Microsoft erörtert, allerdings war dort die Fragestellung zu XP Professional.
Er sagte, dass es erlaubt ist, das OS auf einem stationären und einem mobilen Computer zu betreiben, sofern beide Geräte der gleichen Person gehören und diese auch auf diese Person registriert sind. Andernfalls ist es nicht genehmigt. Leider geht genau diese nicht eindeutig aus der EULA hervor, und das ist auch so von MS beabsichtigt, da sonst Missbrauch betrieben werden könnte. ( Mal eben dem Nachbarn sein Rechner installen, und selber auf dem Notebook betreiben )

Björn
 
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