Gericht entscheidet gegen Forumsbetreiber

pipin

Administrator
Teammitglied
Mitglied seit
16.10.2000
Beiträge
24.371
Renomée
9.696
Standort
East Fishkill, Minga, Xanten
  • SIMAP Race
  • QMC Race
  • RCN Russia
  • Spinhenge ESL
  • Docking@Home
  • BOINC Pentathlon 2019
  • SETI@Home Intel-Race II
  • THOR Challenge 2020
  • BOINC Pentathlon 2021
  • BOINC Pentathlon 2023
In einem <a href="http://www.netlaw.de/urteile/agwin_01.htm" target="b">Urteil (Aktenzeichen: 23 C 155/05)</a> hat das Amtsgericht WINSEN/LUHE nicht nur festgestellt, dass Forenbetreiber beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernen müssen, sondern das dies im Zweifel sogar innerhalb kürzester Zeit erfolgen muss.

Im vorliegenden Fall hat ein User ein Foto in ein Forum eingestellt. Dieses Foto stellte ein Polizeifoto eines Kriminellen dar, in welches jedoch der Kopf des Klägers montiert worden war. Daraufhin hatte der Kläger den Forumsbetreiber per E-Mail um Entfernung dieses Fotos gebeten und ihm eine Frist von 24 Stunden gesetzt. Da diese Forderung nicht innerhalb der gesetzen Frist nachgekommen wurde, beantragte der Forumsuser den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Im Urteil stellte das Amtsgericht fest, dass der Antrag auf die einstweilige Verfügung begründet war.<ul><i>"Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."</i></ul> Damit hat das Gericht Forenbetreibern faktisch eine Daueraufsichtspflicht zugesprochen, der keine Einreden entgegenstehen können. Demnach sollte man sich nicht wundern, wenn demnächst zu lesen ist: "Diese Forum ist wegen Urlaub des Betreibers geschlossen".
 
pipin schrieb:
aus diesem Posting

  • "Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

    Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten."

Doppelwhopper? *buck* ;)
 
Ziemlich heftige Geschichte irgendwie, also irgendwie geht langsam oder sicher das Internet unter, so wie ich es damals kennen gelernt hab. Für manche ist das Ganze natürlich auch ein Vorteil.. ;)
 
Ist ja "nur" ein Amtsgerichtsurteil. Das muss man nicht sonderlich ernst nehmen ;)
 
24h reaktionsfrist? *tocktock*.

das könnte man evtl. so machen, dass es 24h ab Kenntnisnahme sind.. man weiss ja auch nie ob das Mail wirklich ankommt oder im Spamfilter oder was auch immer landet! das ist doch ne glatte vera....^^

cya
 
Der Kläger ist auch eiskalt... grausig!

Was genau ist denn als "Äußerung" definiert? In diesem Fall ein Bild (ist verhältnismäßig schwer zu übersehen) aber gelten auch Texte (natürlich entsprechend geschrieben)?
Das wäre schon ein gewaltiges Problem...!

Ein tolles, durchdachtes, kurz, typisches Urteil...:]
 
Kamui schrieb:
aus diesem Posting

Der Kläger ist auch eiskalt... grausig!

Was genau ist denn als "Äußerung" definiert? In diesem Fall ein Bild (ist verhältnismäßig schwer zu übersehen) aber gelten auch Texte (natürlich entsprechend geschrieben)?
Das wäre schon ein gewaltiges Problem...!

Sicher, solange es sich um rechtswidrige Inhalte handelt.
 
Ich dachte erst, das bezieht sich auf den Markenname=Benutzername-Fall. Allerdings ist das natürlich auch nicht besser. Das Gericht klingt ziemlich unbedeutend, kann man nur hoffen, dass der Forenbetreiber in eine höhere Instanz geht und dort gewinnt.
 
Hmm, ich find das Urteil eigentlich sogar richtig gut.

Aus der bisherigen schwammigen Formulierung "innerhalb kürzester Zeit" ist endlich ein konkreter Zeitraum geworden.
Ob der nun zu kurz ist, kann ich nicht beurteilen. Ich denke da spielen neben der Praxis auch andere Gründe eine Rolle. Ganz vorne sicher die Verantwortung eines Forenbetreibers für "seine" öffentlichen Inhalte.

Bis denne!
 
HI,

ja ich muß auch sagen das ich das gut finde. Schließlich wurde das "Rechtsgut Ehre" von einer Person verletzt und dieser hat anspruch schaden von sich abzuwenden.

Allerdings stellt sich mir die frage "wie überwache ich wirklich große foren". Eine idee könnte doch sein das der Admin/Betreiber einfach seine Handy Nr. im Forum überlässt und somit immer erreichbar ist. Geht er in Urlaub kann man ja eine Weiterleitung zu einem Admin/Betreiber Kollegen einrichten. Und welcher Admin ist länger als 24h Offline ;)

MfG
Nefi


P.S. Woa leute was seit ihr immer so verdammt Pingelich ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nefilim schrieb:
Eine idee könnte doch sein das der Admin einfach seine Handy Nr. im Forum überlässt und somit immer erreichbar ist. Geht er in Urlaub kann man ja eine Weiterleitung zu einem Admin Kollegen einrichten. Und welcher Admin ist länger als 24h Offline ;)

extrem praktikable lösung :]

man sollte bei der registrierung in einem forum den zwang der identitätskontrolle mit vor- und zunamen, adresse, personalausweisnummer und nem aktuellen passfoto einführen. am besten zur kontrolle per postident-verfahren.

schluß mit der anonymität in foren und dem verstecken hinter nicknames/pseudonymen, schluß mit dem übertriebenen datenschutz.

am besten wäre es natürlich, wenn die oben genannten daten dann im forums-nutzerprofil für alle öffentlich einsehbar wären. wenn dann jemand einen rechtsverstoß begeht, könnten die behörden gleich die daten abrufen und unter umständen direkt ein sek losschicken und den rechtsbrecher einsacken.
 
Devil666 schrieb:
Tach,

ein Forum kann ja mehrere Admins haben. Wo ist das Problem? Ist auf der www.rivastation.de ja auch so.

in dem urteil ist die rede vom betreiber des forums, nicht von den admins.

auch p3d hat mehrere admins, aber nur einen betreiber.
 
Nefilim schrieb:
aus diesem Posting

HI,

ja ich muß auch sagen das ich das gut finde. Schließlich wurde das "Rechtsgut Ehre" von einer Person verletzt und dieser hat anspruch schaden von sich abzuwenden.

Allerdings stellt sich mir die frage "wie überwache ich wirklich große foren". Eine idee könnte doch sein das der Admin einfach seine Handy Nr. im Forum überlässt und somit immer erreichbar ist. Geht er in Urlaub kann man ja eine Weiterleitung zu einem Admin Kollegen einrichten. Und welcher Admin ist länger als 24h Offline ;)

MfG
Nefi

Ok....das mit dem Foto war wohl schon etwas heftiger, aber trotzdem ist das Urteil völlig überzogen.

Es kann wie erwähnt überhaupt nicht sichergestellt werden, ob eine E-Mail jemals angekommen ist und das mit den Handynummern ist wohl schwachsinn hoch 3.
Ich will gar nicht wissen, wieviele diese Nummer missbrauchen würden.

24 Stunden ab "gesicherter" inkenntnisnahme (also bestätigung einer Mail) wäre ok.
Wenn eine Mail innerhalb von 48-72 Stunden nicht bestätigt werden würde müsste ein 2te Mail gesandt werden und ab dann würde ich unabhängig von einer Bestätigung nochmal um die 72 Stunden zeit geben.

Ab dann wäre es auch IMO ein unding, wenn sowas nicht beseitigt werden würde.....vorher allerdings nicht.

Wobei sowas auch nur für extreme Sachen gelten sollte...also sowas wie Fotomontagen u.a.......nicht aber für die "normale" Forumsbeleidigung.

Ich sehe jetzt schon ein paar Trittbrettfahrer, die es nur daruf anlegen werden in Foren beleidigt zu werden um dann Klagen zu können.....vielleicht sehen da dann ja auch noch ein paar Anwaltskanzleien einen neuen gewinnbringenden Arbeitszweig für sich entstehen.....
 
Jetzt gib mir doch mein einen Vernünftigen grund wieso das mit der Telefon Nr. "schwachsinn hoch 3" sein soll?
 
J.S.Shadow schrieb:
aus diesem Posting

Ok....das mit dem Foto war wohl schon etwas heftiger, aber trotzdem ist das Urteil völlig überzogen.

Es kann wie erwähnt überhaupt nicht sichergestellt werden, ob eine E-Mail jemals angekommen ist und das mit den Handynummern ist wohl schwachsinn hoch 3.
Ich will gar nicht wissen, wieviele diese Nummer missbrauchen würden.

24 Stunden ab "gesicherter" inkenntnisnahme (also bestätigung einer Mail) wäre ok.
Wenn eine Mail innerhalb von 48-72 Stunden nicht bestätigt werden würde müsste ein 2te Mail gesandt werden und ab dann würde ich unabhängig von einer Bestätigung nochmal um die 72 Stunden zeit geben.

Ab dann wäre es auch IMO ein unding, wenn sowas nicht beseitigt werden würde.....vorher allerdings nicht.

Wobei sowas auch nur für extreme Sachen gelten sollte...also sowas wie Fotomontagen u.a.......nicht aber für die "normale" Forumsbeleidigung.

Ich sehe jetzt schon ein paar Trittbrettfahrer, die es nur daruf anlegen werden in Foren beleidigt zu werden um dann Klagen zu können.....vielleicht sehen da dann ja auch noch ein paar Anwaltskanzleien einen neuen gewinnbringenden Arbeitszweig für sich entstehen.....

DIese Ansicht halte ich für volkommen unhaltbar. Das Urteil ist vollkommen richtig und auch nachvollziehbar.

Wenn jemand eine beleidigende Äußerung mit strafrechtlicher Relevanz in dem von ihm betriebenen Forum hat verbreiten lässt, ist er zur Erntfernung verpflichtet. Wenn diese Entfernungspflicht nun zulasten des strafrrechtlich Geschädigten vom Nachweis der Kenntnissnahme abhängen würe, würde der Rechtsverstoß sich zulasten des Geschädigten verlängern. Das hätte dann auch noch der Betreiber zu verantworten, weil er nicht erreichbar ist.

Wenn ich einen Dienst anbiete, muss ich auch beachten, dass alles dem Rechte entsprechend abläuft. Das Internet kann und soll kein Rechtsfreier Raum sein. Auch ein Kaffeebarbetreiber muss , wenn in seinem Cafe jemand dieses Foto aufgehängt hätte, dieses umgehend entfernen und könnte sich nicht damit rausreden, dass er das Wochenende im Urlaub war. Dann muss er diese Überwachungspflicht eben an jemanden deligieren.
 
Sepp schrieb:
aus diesem Posting

DIese Ansicht halte ich für volkommen unhaltbar. Das Urteil ist vollkommen richtig und auch nachvollziehbar.

Wenn jemand eine beleidigende Äußerung mit strafrechtlicher Relevanz in dem von ihm betriebenen Forum hat verbreiten lässt, ist er zur Erntfernung verpflichtet. Wenn diese Entfernungspflicht nun zulasten des strafrrechtlich Geschädigten vom Nachweis der Kenntnissnahme abhängen würe, würde der Rechtsverstoß sich zulasten des Geschädigten verlängern. Das hätte dann auch noch der Betreiber zu verantworten, weil er nicht erreichbar ist.

Wenn ich einen Dienst anbiete, muss ich auch beachten, dass alles dem Rechte entsprechend abläuft. Das Internet kann und soll kein Rechtsfreier Raum sein. Auch ein Kaffeebarbetreiber muss , wenn in seinem Cafe jemand dieses Foto aufgehängt hätte, dieses umgehend entfernen und könnte sich nicht damit rausreden, dass er das Wochenende im Urlaub war. Dann muss er diese Überwachungspflicht eben an jemanden deligieren.
An der Aussage des Urteils wird ja auch niemand etwas auszusetzen haben (hoffe ich jedenfalls), aber bei der Frist wird man ja wohl noch unterschiedlicher Ansicht sein dürfen. 24 Stunden halte ich für zu gering.
 
Sepp schrieb:
aus diesem Posting
Wenn ich einen Dienst anbiete, muss ich auch beachten, dass alles dem Rechte entsprechend abläuft. Das Internet kann und soll kein Rechtsfreier Raum sein.
Ich hab mir seither nicht sooo große Gedanken darüber gemacht (ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) - aber das ist vollkommen richtig und auch gut so!

Sepp schrieb:
aus diesem Posting
Dann muss er diese Überwachungspflicht eben an jemanden deligieren.
Wenn ich aber niemand habe dem ich diese Überwachungspflicht zeitweise übertragen kann? Dann gibts ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Forum in dieser Zeit sperren oder für immer schließen.

@alGeroN: 24h sind schon etwas wenig, aber wie lange solls dann sein? Wenn ich zwei Wochen im Urlaub bin müsste die Frist ja über zwei Wochen sein (im schlimmsten Fall)? Und das ist zugegebenermaßen schon zu lang...
 
AMDler schrieb:
aus diesem Posting

@alGeroN: 24h sind schon etwas wenig, aber wie lange solls dann sein? Wenn ich zwei Wochen im Urlaub bin müsste die Frist ja über zwei Wochen sein (im schlimmsten Fall)? Und das ist zugegebenermaßen schon zu lang...
Zwei Wochen wäre meiner Meinung nach auch zu lange, aber 24 Stunden ist ja wohl nicht besser. 2-3 Tage oder 3-4 Tage sollten doch wohl drin sein. Immerhin kann man nicht von jedem Forenbetreiber erwarten, dass er 24 Stunden bereit ist auf Emails zu reagieren. Was ist denn mit dem Betreiber, der nicht in Urlaub ist, seine Emails aber z.B. am Montag morgen kontrolliert, zwei Minuten nach Kontrolle kommt die Aufforderung zur Entfernung, der Betreiber kontrolliert aber erst am Dienstag abend die Mails und bekommt deswegen eine einstweilige Verfügung vor die Nase gesetzt? Das kann es auch nicht sein.
 
cruger schrieb:
aus diesem Posting

extrem praktikable lösung :]

man sollte bei der registrierung in einem forum den zwang der identitätskontrolle mit vor- und zunamen, adresse, personalausweisnummer und nem aktuellen passfoto einführen. am besten zur kontrolle per postident-verfahren.

schluß mit der anonymität in foren und dem verstecken hinter nicknames/pseudonymen, schluß mit dem übertriebenen datenschutz.

am besten wäre es natürlich, wenn die oben genannten daten dann im forums-nutzerprofil für alle öffentlich einsehbar wären. wenn dann jemand einen rechtsverstoß begeht, könnten die behörden gleich die daten abrufen und unter umständen direkt ein sek losschicken und den rechtsbrecher einsacken.

Genau so Praktikabel :] Da kann ich mir ja gleich n Schild um den Hals hängen...Staatsfeind Nr. 1....
 
cruger schrieb:
aus diesem Posting

in dem urteil ist die rede vom betreiber des forums, nicht von den admins.

auch p3d hat mehrere admins, aber nur einen betreiber.

Hi,

ja und? Der Betreiber ist letztendlich verantwortlich aber wie er das geregelt bekommt kann er ja wohl selbst entscheiden. -Also z.b. mehrere Admins die aufpassen.

gruß Devil666
 
Musicman schrieb:
aus diesem Posting

Genau so Praktikabel :] Da kann ich mir ja gleich n Schild um den Hals hängen...Staatsfeind Nr. 1....

das war selbstverständlich nicht ernst gemeint ;)
 
cruger schrieb:
aus diesem Posting

das war selbstverständlich nicht ernst gemeint ;)

Das hätt mich auch umgeworfen wenn sowas aus deinem Munde gekommen wäre.
 
Ich kann intelhasser nur zustimmen, das wird eine höhere Instanz (hoffentlich) richten, bis dahin wird man als Betreiber halt etwas aufpassen müssen und wer weiss, vielleicht verläuft sich die Sache ja auch etwas im Sand (was wohl aber leider kaum anzunehmen ist)...
 
Zurück
Oben Unten