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Heise zieht vor das Bundesverfassungsgericht
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Patmaniac
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Wie heise-online <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428" target="b">meldet</a>, wird der Heise Zeitschriften Verlag gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gericht hatte vor einem Monat <a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?id=1122873230">entschieden</a>, dass der gleichnamige Online-News-Dienst von Heise keine Links zu Slysoft oder ähnlichen Diensten setzen darf, die Software zum umgehen von Kopierschutzmaßnahmen anbieten, was in Anbetracht von Suchmaschinen recht sinnfrei erscheint.
Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.<ul><i>Art. 5 [Meinungs- und Pressefreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(GG, 38. Auflage, 2003)</i></ul> Im Gegenzug erwiderte das Oberlandesgericht München, dass der Heise Zeitschriften Verlag den Verstoß zum umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unterstütze, wenn er in seiner Online-Berichterstattung einen Link zur Homepage des Herstellers setze. Bei dem Link gehe es nicht um <i>"die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit und dem Kernbereich der Pressefreiheit unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."</i>
Die Meinung des Verlages ist natürlich eine andere. Es handle sich nicht nur um einen zusätzlichen Service, sondern um einen unerlässlichen Bestandteil von Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von 'Heise Online' und der zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't. Die Pressefreiheit würde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssten, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten. Die Folge würde sein, dass die Qualität der Online-Berichterstattung sinke, weil weniger Links gesetzt werden würden.
Bis zum 12. September muss der Verlag die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst prüfen, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annimmt.
Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung.<ul><i>Art. 5 [Meinungs- und Pressefreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
(GG, 38. Auflage, 2003)</i></ul> Im Gegenzug erwiderte das Oberlandesgericht München, dass der Heise Zeitschriften Verlag den Verstoß zum umgehen von Kopierschutzmaßnahmen unterstütze, wenn er in seiner Online-Berichterstattung einen Link zur Homepage des Herstellers setze. Bei dem Link gehe es nicht um <i>"die Mitteilung von Meinungen oder Tatsachen zur Meinungsbildung, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit und dem Kernbereich der Pressefreiheit unterfallen, sondern um die weniger zentrale Frage, welchen Service ein Presseunternehmen über die Informationsbeschaffung hinaus erbringen darf."</i>
Die Meinung des Verlages ist natürlich eine andere. Es handle sich nicht nur um einen zusätzlichen Service, sondern um einen unerlässlichen Bestandteil von Online-Journalismus. "Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften", kommentiert Christian Persson, Chefredakteur von 'Heise Online' und der zum Verlag gehörenden Zeitschrift c't. Die Pressefreiheit würde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssten, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten. Die Folge würde sein, dass die Qualität der Online-Berichterstattung sinke, weil weniger Links gesetzt werden würden.
Bis zum 12. September muss der Verlag die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst prüfen, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annimmt.
da kann man heise wirklich nur die daumen drücken. eine niederlage vorm bundesverfassungsgericht wäre in bezug auf die online-berichterstattung ein disaster.
also von meiner seite alles gute und viel erfolg.
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Sonic
Grand Admiral Special
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och, ich bin da ganz zuversichtlich... die machen das schon. wenn man denen ans bein pinkelt, geben die nich so schnell auf...
polli
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Auf jeden Fall ist die Haltung vorbildlich
Auch mal ein Computer Portal das was riskiert, Hochachtung.
Schon beim download MP3 Dienst allo... hatten Sie so reagiert.
Kompletten Namen lasse ich weg um planet3dnow.de hier keinen Ärger zu machen.
Insider werden wissen wer gemeint ist.
Viel Glück "Heise"
Gruss Polli
Auch mal ein Computer Portal das was riskiert, Hochachtung.
Schon beim download MP3 Dienst allo... hatten Sie so reagiert.
Kompletten Namen lasse ich weg um planet3dnow.de hier keinen Ärger zu machen.
Insider werden wissen wer gemeint ist.
Viel Glück "Heise"
Gruss Polli
Patmaniac schrieb:aus diesem Posting
Wie heise-online <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428" target="b">meldet</a>, wird der Heise Zeitschriften Verlag gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München Verfassungsbeschwerde einlegen. Das Gericht hatte vor einem Monat <a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?id=1122873230">entschieden</a>, dass der gleichnamige Online-News-Dienst von Heise keine Links zu Slysoft oder ähnlichen Diensten setzen darf, die Software zum umgehen von Kopierschutzmaßnahmen anbieten, was in Anbetracht von Suchenmaschienen recht sinnfrei erscheint.
[...]
Was sind denn Suchenmaschienen? Brauchen da jemand ein Tüten Deutsch? Hat mich auch gehelft.
Onkel Homie
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Finde ich sehr interessant, vor allem wo ich kürzlich eine PC Magazin Ausgabe bei meinem Vater liegen sah, bei der auf dem Titel schon groß für CloneCD/DVD geworben wurde. In der Zeitschrift dann ein toller Artikel darüber wie man alle CDs und DVDs "sichern" kann und natürlich auch mit den entsprechenden Links. Kann sogar sein das eine Testversion auf der Heft-CD dabei war, bin mir nicht mehr sicher. Und der Artikel entsammt nicht etwa ner alten Ausgabe, nein die dürfte höchstens 2 Monate alt sein.
Auch doll das ja sehr viele von deisen "Fachblättern" auf ihrem Cover mit den tollen Tauschbörsen etc. werben.
Auf jeden Fall viel Glück heise.
Auch doll das ja sehr viele von deisen "Fachblättern" auf ihrem Cover mit den tollen Tauschbörsen etc. werben.
Auf jeden Fall viel Glück heise.
cpushreder
Grand Admiral Special
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na da weiss ich wenigstens wo das geld was ich immer für die zeitung beim kiosk lasse hingeht. aber dennoch viel glück.
Patmaniac
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Gefixt. Btw. http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?p=2374977#post2374977DAC324 schrieb:aus diesem Posting
Was sind denn Suchenmaschienen? Brauchen da jemand ein Tüten Deutsch? Hat mich auch gehelft.
Setsuna
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Finde gut, dass heise das endlich mal ausficht und damit dann wenigstens Tatsachen geschaffen werden...
ich bin kein experte, aber was meint das
und kopierschutz umgehen ist verboten... beziehen die richter sich evtl. auch darauf?
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
und kopierschutz umgehen ist verboten... beziehen die richter sich evtl. auch darauf?
G
Gast29012019_2
Guest
mulle-78 schrieb:aus diesem Posting
ich bin kein experte, aber was meint das
und kopierschutz umgehen ist verboten... beziehen die richter sich evtl. auch darauf?
Es sollte zumindest nicht verboten sein Links zu setzen, zumal es bei einem Artikel über dieses und jenes einer Quelle bedarf. Ob dann jemand ein Programm runterlädt und dafür mißbraucht ist wieder eine andere Geschichte.
Aber die einen Richter sehen das so die anderen so, ist mehr einer Interpretationsache.
GKiller
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Die in deutschland vertriebenen Versionen von CloneCD / CloneDVD können keinen Kopierschutz umgehen. Also nur solche CDs kopieren, die ungeschützt sind, und nur solche DVD-Filme, die nicht per CSS geschützt sind.Onkel Homie schrieb:aus diesem Posting
Finde ich sehr interessant, vor allem wo ich kürzlich eine PC Magazin Ausgabe bei meinem Vater liegen sah, bei der auf dem Titel schon groß für CloneCD/DVD geworben wurde. In der Zeitschrift dann ein toller Artikel darüber wie man alle CDs und DVDs "sichern" kann und natürlich auch mit den entsprechenden Links.
Spricht wohl für das Niveau der Zeitschrift, trotzdem von "alle CDs und DVDs kopierbar" zu reden.
Der Heise-Verlag ist wirklich der einzige in Deutschland, der sich was zutraut und sich nicht von der Film- und Musikindustrie unterjochen lässt. Da die Zeitschriften des Verlags dazu noch zu den besten auf dem Markt gehören, unterstütze ich den Verlag gerne mit 2 Abonnements (c't und TR)
/GKiller
GKiller schrieb:aus diesem Posting
Die in deutschland vertriebenen Versionen von CloneCD / CloneDVD können keinen Kopierschutz umgehen.
das gilt aber nur für clonedvd.
der vertrieb von clonecd ist in deutschland verboten. auch wenn der hersteller ein gutachten in auftrag gegeben hat, wonach das programm nicht gegen die urheberrechtsgesetzgebung verstoßen soll. dabei geht es aber um rechtliche aspekte und interpretationen und nicht um die prinzipiellen fähigkeiten von clonecd, siehe
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51389
Ist ja sowieso ein umstrittenes Thema ob kopieren legal oder illegal ist... et cetera
Auf alle Fälle Daumen hoch für Heise, die sich konsequent für etwas einsetzen, an alles kritisch herangehen und souverän Bericht erstatten.
(Lediglich der letzte Artikel über XP-Tuning hat mich verunsichert, aber naja...)
Auf alle Fälle Daumen hoch für Heise, die sich konsequent für etwas einsetzen, an alles kritisch herangehen und souverän Bericht erstatten.
(Lediglich der letzte Artikel über XP-Tuning hat mich verunsichert, aber naja...)
algeron
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Was soll daran umstritten sein?Terrean schrieb:aus diesem Posting
Ist ja sowieso ein umstrittenes Thema ob kopieren legal oder illegal ist... et cetera
Das Urheberrechtsgesetz hat eindeutige Regelungen getroffen.
Sagt jeder anders, legt jeder anders aus...
Für mich als Österreicher ists wieder anders
Für mich als Österreicher ists wieder anders
Das umgehen eines Kopierschutzes ist verboten; eine Kopie auf analogem Wege aber nicht
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