Qualitätsunterschied wegen kürzerer Garantie?

pprr

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Hi, da hier im Forum MDT Speicher sehr beliebt sind, wollte ich mal fragen, ob es einen bestimmten Grund für die eher kurze Garantie von 3 Jahren gibt.

Immehin geben Corsair, Kingston, G.E.I.L, OCZ auch auf Value Ram Lebenslange Garantie, GSkill 10 Jahre und selbst auf eher unbekannteren Riegeln (Powerram) gabs vor ein paar Jahren schon eine 5 jährige Garantie.

Gibt es bei Mdt eventuell erhöhte Ausfälle nach drei Jahren, oder sonst irgendeinen Nachteil?
 
Denke es liegt daran, dass MDT Riegel bis vor kurzem nur in OEM Rechnern zu finden waren und es ein noch relativ "kleiner" Hersteller ist.
 
Immehin geben Corsair, Kingston, G.E.I.L, OCZ auch auf Value Ram Lebenslange Garantie, GSkill 10 Jahre

Wobei ich das für Budenzauber halte. Schick denen kurz vor Ablauf der Garantie mal Deinen Speicher und sag, Du hättest gerne Ersatz... Selbst, wenn es diese Firma dann noch gibt, werden die das Zeug wohl nicht mehr auf Lager haben.
 
'Lebenslange' Garantie - Definition (aus einem früheren Telefonat mit Kingston über RAM für Primergy-Server) - solange der Rechner lebt......8)

Und die sind spätestens nach 5 Jahren auf 0,00 bzw. 1,00 abgeshrieben.
 
Noch mal zur Klarstellung, MDT gibt nur 3 Jahre Garantie, wenn der Speicher bei Ihnen im Webshop gekauft wurde!
Kauft man ihn über einen anderen Anbieter, ist man auf dessen Gewährleistung angewiesen, die Aussage in vielen Shops ist schlichtweg falsch..

Gruß
Krümel
 
@Krümel
Woher hast du das? Auf der MDT Webseite ist sowohl in den AGBs des Endkundenbereichs als auch in den AGBs des Händlerbereichs von drei Jahren Garantie die Rede. Der Händler kann die Herstellergarantie von drei Jahren also an den Endkunden weitergeben.
 
Persönliche Erfahrung.
Ich hatte meine beiden 1 Gig Riegel bei Comt... gekauft. Leider liefen beide nicht fehlerfrei. Daraufhin hatte ich mich direkt an MDT gewandt und die Hotline teilte mir mit, dass sie keine direkte Garantieabwicklung für "Zweitverwerter" übernehmen und ich solle mich doch bitte mit dem Händler auseinander setzen, Garantie würde MDT nur für die direkt bei ihnen im Webshop gekauften Riegel übernehmen.
Das dritte (!) Pärchen funktionierte dann endlich (hat ja auch nur 2 Monate gedauert...), daher bin ich von MDT wenig begeistert und werde die Marke zukünftig meiden, auch wenn es eine deutsche ist.

Gruß
Krümel
 
Dann musst du das über den Händler abwickeln lassen. Dieser hat drei Jahre Garantie bei MDT. Wenn er damit wirbt, muss er sich daran halten und du hast diese drei Jahre Garantie. Wenn er hingegen nicht damit wirbt, ist er lediglich zur zweijährigen Gewährleistung verpflichtet. Im Übrigen ist MDT nicht der einzige Hersteller, der das so handhablt. Auch z.B. ASUS bietet keinen Endkundensupport und alles muss über den Händler abgewickelt werden.
 
und diverse OnlineHändler (Gedankenfabrik) übernehmen nach einigen Berichten selber gerne nur die 2 Jahre Gewährleistung und verweisen bei 10 Jähriger Garantie auf den Hersteller..
klar, was interessiert die nach 5 Jahren noch ein Verkaufter Ram?
Da haben die nichts mit am Hut!

Teufelskreis und eine riesen Veräppelung.
 
Wenn die Händler mit den 3 Jahren Garantie werben, verpflichten sie sich damit die Garantie zu leisten. Das ist gesetzlich so festgelegt.
 
rechtlich geht sicherlich vieles, aber wer hat die Lust und Zeit sich darum zu kümmern wegen >2 Jahre alte Rams?

ich find den Thread aber auch nicht mehr...
 
Auch z.B. ASUS bietet keinen Endkundensupport und alles muss über den Händler abgewickelt werden.

Und der Dank geht an ein großes Auktionshaus ;)

Ich habe über die Jahre eindrucksvoll die Abkehr vom Endkundensupport bei etlichen Herstellern miterlebt. Unter vorgehaltener Hand wurde fast immer auf eben jenes Auktionshaus verwiesen mit der Begründung, dass man den Handel mit kaputten Sachen und die Ausnutzung der langen Garantiezeiten durch Zweit-, Dritt oder gar Viert-Besitzer nicht noch stärken wolle.

Z. B. wo ich früher nie Probleme hatte, aber Heute absolute Fehlanzeige: Adaptec, ASUS, ATI, ELSA (gibt es nicht mehr), Epson, Fujitsu, HP, Intel, MSI.

Ebenso ist es mittlerweile auch schwer in Mode, dass der Kunde bei Geltendmachung der Hersteller-Garantie eine Rechnung, zum Teil mit expliziter Nennung der Seriennummer, vorab einreichen muß - obwohl der Garantiezeitraum nur abhängig ist von der Seriennummer und dem Auslieferungsdatum an den Distri.

Die nächste Steigerung ist dann, dass die Hersteller-Garantie nur für den ersten Besitzer/Käufer gilt! Nachweis ebenfalls durch original Rechnung!
 
Die nächste Steigerung ist dann, dass die Hersteller-Garantie nur für den ersten Besitzer/Käufer gilt! Nachweis ebenfalls durch original Rechnung!


ist doch streng genommen schon so!

Wenn ich etwas bei A kaufe und es dann an B weiterverkaufe kann B bei A grundlegend erstmal nicht die Gewährleistung in Anspruch nehmen, da A keinen Vertrag mit B sondern mit mir gemacht hat. (A interessiert B also garnicht)
Man muss da irgendwelche Klauseln explizit angeben...
auch da gibts schon bekannte Fälle wo OnlineHändler gerne die Gewährleistug ablehnen.

Ja, das grosse Auktionshaus bringt nicht nur positives mit sich, ähnlich diverser Billig-Suchmaschinen...
 
ist doch streng genommen schon so!

Wenn ich etwas bei A kaufe und es dann an B weiterverkaufe kann B bei A grundlegend erstmal nicht die Gewährleistung in Anspruch nehmen, da A keinen Vertrag mit B sondern mit mir gemacht hat. (A interessiert B also garnicht)
...

Im Vorgängerpost ging es allerdings um Herstellergarantie und nicht um Gewährleistung. Die Garantie gibt er in der Regel auf sein Produkt, unabhängig vom Kaufvertrag. Die Gewährleistung stellt ja expliziet auf den Kaufvertrag zwischen Händler und Kunden ab.

Gruß
Krümel
 
Im Vorgängerpost ging es allerdings um Herstellergarantie und nicht um Gewährleistung. Die Garantie gibt er in der Regel auf sein Produkt, unabhängig vom Kaufvertrag. Die Gewährleistung stellt ja expliziet auf den Kaufvertrag zwischen Händler und Kunden ab.

Gruß
Krümel

Das entbindet den Käufer jedoch in keiner Weise davon, sich zuerst einmal an seinen Vertragspartner (= Verkäufer) zu wenden. Und der Verkäufer kann sich aus der 2-jährigen Gewährleistungsfrist NICHT herauswinden. Erst nach dieser Zeit kann der Verkäufer die Restlaufzeit der Garantie (wenn die denn noch besteht), an den Endkunden abtreten.

Bitte nicht vergessen: die (Hersteller-)Garantiefrist bezieht sich i.d.R. mit dem Startdatum auf das Datum der Herstellung, nicht des Verkaufs! Je nach Höhe der zwischen den Verträgen verflossenen Zeit(en) kann es somit zu interessanten Varianten der Erfüllung kommen (Stichwort: Ladenhüter)..:)
 
Das entbindet den Käufer jedoch in keiner Weise davon, sich zuerst einmal an seinen Vertragspartner (= Verkäufer) zu wenden. ...

Stimmt so nicht, dass kommt darauf an, wie der Hersteller seine Garantiebedingungen ausgestaltet. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann er natürlich fordern, dass erst andere Ansprüche (sprich Gewährleistung) ausgeschöpft werden, muss er aber nicht. Beispiel WD, dort kannst Du defekte Platten direkt einsenden und musst nicht über der Händler gehen (kansst Du aber). Prinzipiell steht es jedem frei seine jeweiligen Rechte in Anspruch zu nehmen, seien sie nun auf freiwilliger Basis gewährt (Garantie) oder aufgrund eines Gesetzes vorgeschrieben (Gewährleistung). In welcher Reihenfolge ich diese Rechte wahrnehme ist nicht festgelegt.

Gruß
Krümel
 
Stimmt so nicht, dass kommt darauf an, wie der Hersteller seine Garantiebedingungen ausgestaltet. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann er natürlich fordern, dass erst andere Ansprüche (sprich Gewährleistung) ausgeschöpft werden, muss er aber nicht. Beispiel WD, dort kannst Du defekte Platten direkt einsenden und musst nicht über der Händler gehen (kansst Du aber). Prinzipiell steht es jedem frei seine jeweiligen Rechte in Anspruch zu nehmen, seien sie nun auf freiwilliger Basis gewährt (Garantie) oder aufgrund eines Gesetzes vorgeschrieben (Gewährleistung). In welcher Reihenfolge ich diese Rechte wahrnehme ist nicht festgelegt.

Gruß
Krümel

Mit der freiwilligen Leistung hast Du Recht. Nicht jedoch mit der gesetzl. vorgeschriebenen Vertragsabfolge/Rückabwicklung. Was ein Hersteller freiwillig zuläßt, ist sein Prob. Er kann diese freiwillige Leistung ja auch wieder zurücknehmen. Insofern gilt:

A (Hersteller) <-> Vertrag mit B (Händler)
B <--> Vertrag mit C (Endverbraucher)

/edit/
Somit besteht kein gesicherter Anspruch von C --> A, da kein direktes Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Zumindest nicht für die ersten 2 Jahre nach dem Kauf.
Anderes Bsp: Lagerdauer beim Hersteller + Zwischenhändlern: 1,5 Jahre. Erst dann erfolgt Endverbrauchervertrag. Nach 25 Monaten will C an A wg. der 3-jährigen Garantie. A verneint jeglichen Anspruch (zu Recht, wenn die Garantiebestimmungen auf das Herstelldatum abzeigen).
/endedit/ + ab zur Arbeit....*g*
/endedit/

greetz
 
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