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rechtliches Prob. Ebay.
- Ersteller Beetlejuice 1300
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Beetlejuice 1300
Grand Admiral Special
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Hi,
habe bei Ebay ein Board verkauft für einen Kumpel ( sollte man echt nicht machen).
Das Board ist als ungetestet und ohne funktionsgarantie wegen fehlender CPU verkauft worden.
Jetzt soll das Board nicht laufen. Der Typ will das ich das Board zurücknehme.
Muß ich das Board rechtlich zurücknehmen
Ich habe schon hunderte von käufen bei Ebay hinter mir und ich habe mir nie beschwerte wenn etwas nicht läuft ( wenn es so in der Beschreibung stand).
Helft mir bitte.
Danke.
cu
Beetle.
habe bei Ebay ein Board verkauft für einen Kumpel ( sollte man echt nicht machen).
Das Board ist als ungetestet und ohne funktionsgarantie wegen fehlender CPU verkauft worden.
Jetzt soll das Board nicht laufen. Der Typ will das ich das Board zurücknehme.
Muß ich das Board rechtlich zurücknehmen
Ich habe schon hunderte von käufen bei Ebay hinter mir und ich habe mir nie beschwerte wenn etwas nicht läuft ( wenn es so in der Beschreibung stand).
Helft mir bitte.
Danke.
cu
Beetle.
Saber
Gesperrt
Nö also wenn es hieß ohne Funktionsgarantie würd ich nix zurücknehmen
Beetlejuice 1300
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Ja das denke ich auch. Aber der Kerl ist echt ecklig hartneckig.
Saber
Gesperrt
Also zuerst mal würde ich das Angebot ausdrucken, da die bei Ebay nur begrenzt verfügbar sind. Und dann würd ich evtl mal ebay kontaktieren. Wie liegt ihr den bewertungsmässig ?
Beetlejuice 1300
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Ich habe eine schlecht weil ich mal einen Käfer 1300 verkauft habe und der Kerl abgesprungen ist (wegen Blödheit)
Der andere hat 5 schlechte und 2 negative Bewertungen.
Werde es mal morgen Ebay schreiben.
Der andere hat 5 schlechte und 2 negative Bewertungen.
Werde es mal morgen Ebay schreiben.
Sepp
Grand Admiral Special
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Musst Du natürlich nicht zurücknehmen, wenn Du es ohne Funktionsgarantie verkauft hast. Das würde ich dem auch so sagen. Ob dein Freund das kulanterweise doch macht, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich gebe bloß zu Bedenken, dass immer alle auf die Uneinsichtigkeit von Verkäufern hinweisen, aber dann selber nicht kulant sind. (kein persönlicher Angriff) Wenn der Kollege das nun partout nicht haben will, würde ich es halt zurücknehmen und mit dem keine Geschäfte mehr machen. Ebay informieren würde ich auch.
Beetlejuice 1300
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Ich habe mit Ebay gesprochen, der Kerl hat in den letzten Wochen immer Board ohne Funktionsgarantie gekauft und dann wieder zurückgeben wollen. Konnte mich auch noch mit einem anderen Verkäufer (hat den gleichen Trouble mit dem Kerl) unterhalten. Es scheint jetzt soweit alles geklärt zu sein. Mir reichts trotzdem erstmal bei Ebay.
Beetlejuice 1300
Grand Admiral Special
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@ Sepp und Saber,
danke nochmal
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Sepp
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np
Saber
Gesperrt
immer doch
Beetlejuice 1300
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rsjuergen
Cadet
Das ganze ist insofern etwas kompliziert, weil man ja für jemand anders etwas angeboten hat, was man wirklich nicht machen sollte, wenn man nicht die Möglichkeit hat, das Angebotene selber zu testen!
Da ich selber bereits viel, sowohl bei eBay, ricardo und Yahoo angeboten habe, kann ich nur aus meinen eigenen Erfahrungen sagen: Alle technischen Artikel waren bei mir o.K. und aus diesem Grunde habe ich in jeder Auktion jedem eine 14 tägige Übernahmegarantie gewährt und damit bin ich echt gut gefahren. Bislang ohne Probleme!
Da ich selber bereits viel, sowohl bei eBay, ricardo und Yahoo angeboten habe, kann ich nur aus meinen eigenen Erfahrungen sagen: Alle technischen Artikel waren bei mir o.K. und aus diesem Grunde habe ich in jeder Auktion jedem eine 14 tägige Übernahmegarantie gewährt und damit bin ich echt gut gefahren. Bislang ohne Probleme!
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