Rechtsfrage bei Ebay!

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Vice Admiral Special
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Hallo

Hatte mir am 30.12.01 bei Ebay 2 Module Speicher DDRAM ersteigert! Das Geld hatte ich überwiesen soviel wie der Verkäufer wollte! So bis jetzt warte ich auf die Ware! Ich hatte denjenigen geschrieben und er sagte das das mein Problem ist, da ich es ja als unversicherte Briefsendung wollte! Was ist nun wenn er es wirklich nicht weggeschickt hat? Oder wenn es wirklich bei der Post abhanden gekommen ist? Er müßte doch nachweisen, das das Paket abgeschickt worden ist, sonst könnte doch jeder es so machen! Schnell verdientes Geld!

Was meint Ihr? Er haftet doch dafür ob die Ware ankommt oder nicht!?

MFG
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Die Situation ist meiner Meinung nach sehr schwierig, ich glaube wenn man als unversicherte Briefsendung verschickt bekommt man keinen beleg, oder??? Na ja, wie gesagt, unversichert selbst wenn das Paket abhanden gekommen sein soll, so glaube ich nicht das die Post dafür aufkommt. Die Antwort vom Verkäufer kommt mir ziemlich patzig vor, ich denke wenn er es so lapidar abtut, dann hat er bestimmt kein Paket versendet.

Vielleicht versuchst du's noch einmal mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen.

Viel Glück :)
 
Hallo

Also laut Ebay wie ich mitgeteilt bekommen habe ist der Verkäufer dafür haftbar ob die Sachen ankommen oder nicht! Es wäre ja auch in seinem interesse das die Ware ankommt. Naja werde demnächst eine Anzeige wegen Betruges stellen!

Ach ja ein Frage an euch!: Habt ihr schon mal was über die Post nicht erhalten?

MFG
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HiHI Hero,

ich versteigere und ersteigere schon mal häufiger was bei Ebay.de,
ich hatte bis jetzt noch nie Probleme.
=> Bis auf einmal, da hat das Paket wohl so im Regen gestanden, daß man die Adresse nicht mehr lesen konnen. Habe vom Verkäufer das Geld zurückbekommen - anstandslos. Dann ist es ca. noch eine Woche später wieder bei ihm eingetrudelt... .

Wann hat er denn das Paket losgeschickt ??
Die richtige Adresse drauf ??


Sicher, wenn schon genug Zeit verstrichen ist, hätte ich auch ein BetrugsAnzeige gestellt. Glaube aber nicht, daß der viel bringt.
Denke, es wird darauf hinauslaufen, das es zwei negative Bewertungen gibt, :'( :'(.

==> Das Geld hast du ja überwiesen, kannst ja zur Bank gehen und das überwiesene Geld wieder auf dein Konto "zurüchholen". Gibt es da nicht so eine 6 Wochen Frist ?? Hmm, weiß aber nicht genau, würde mich einfach mal erkundigen... .

Gruß BBig
 
Also wenn man ein Paket verschickt gibt es eine Art Tracking-Nummer oder nen Identcode. Jedes Paket hat einen Identcode nachdem die Post das Paket zustellt.
Wenn er es richtig gemacht hat, dann hat er sich so einen Identcode geben lassen und könnte so wenn er wollte bei der Post nach der Nummer Forschen lassen. Die können dann einem sagen wo genau das Paket ist.

Aber die Möglichkeit das er die Ware nicht abgeschickt hat ist ziemlich groß. Nach einer Woche bekommt der Absender das Päckchen normalerweise zugeschickt wenn es nicht zugestellt werden konnte.

Aber ich würde mir mal die Bewertungen von dem Kerl ansehen und evtl. nen Nachweis anfordern das er es weggeschickt hat. Falls das nichts hilft vielleicht an Ebay schreiben und die Situation erklären.

Ich selbst hatte noch NIE Probleme bei Ebay mit dem Versand.
Toi Toi Toi ...

Viel Glück noch

Greetz
 
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen.

Rechtspflicht des Verkäufers ist es, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB).

Die Beweislast dafür, daß seine Leistungspflicht durch Erfüllung erloschen ist, trägt der Verkäufer.

Allerdings hast Du vereinbart, daß der Verkäufer Dir die Speicherriegel zuschickt. Das ist ein sogenannter Versendungskauf. Bei einem Versendungskauf trägt der Käufer das Risiko eines Verlusts der Ware auf dem Transport (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer muß aber beweisen, daß er die Kaufsache ordnungsgemäß verpackt, adressiert und dem Beförderer, hier also wohl der Post, übergeben hat.

Dieser Beweis ist nicht mit der plumpen Behauptung geführt, die Speicherriegel seien abgeschickt worden.
 
Original geschrieben von Prof. Stony
Du hast einen Kaufvertrag geschlossen.

Rechtspflicht des Verkäufers ist es, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB).

Die Beweislast dafür, daß seine Leistungspflicht durch Erfüllung erloschen ist, trägt der Verkäufer.

Allerdings hast Du vereinbart, daß der Verkäufer Dir die Speicherriegel zuschickt. Das ist ein sogenannter Versendungskauf. Bei einem Versendungskauf trägt der Käufer das Risiko eines Verlusts der Ware auf dem Transport (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer muß aber beweisen, daß er die Kaufsache ordnungsgemäß verpackt, adressiert und dem Beförderer, hier also wohl der Post, übergeben hat.

Dieser Beweis ist nicht mit der plumpen Behauptung geführt, die Speicherriegel seien abgeschickt worden.

Damit nicht, aber Du musst beweisen, dass er das NICHT getan hat, wenn Du das bestreitest. Wenn er nen Beleg hat (vorausgesetzt es gibt immer einen) dann siehts schlecht aus. Wenn du auf nichtversichertes Paket bestanden hast, auch.
 
Damit nicht, aber Du musst beweisen, dass er das NICHT getan hat, wenn Du das bestreitest. Wenn er nen Beleg hat (vorausgesetzt es gibt immer einen) dann siehts schlecht aus. Wenn du auf nichtversichertes Paket bestanden hast, auch.

Ich habe das Gefühl, da geht etwas durcheinander.

Der Verkäufer muß beweisen, daß er das Paket abgeschickt hat.

Der Käufer muß nicht beweisen, daß das Paket nicht abgeschickt wurde. Wie sollte irgendjemand einen solchen Beweis führen können?

Hat der Verkäufer einen Absendebeleg, hat er wohl bewiesen, daß er das Paket abgesandt hat.

Dann allerdings muß der Käufer beweisen, daß das tatsächlich gar nicht der Fall war und der Beleg z.B. gefälscht ist. Falls er kann.
 
Also Stony:

Wir gehen sicher konform, dass jeder in der Regel (nicht der seiner Frau oder seines Dackels ;D ) für die ihm günstigen Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist.

1. Schritt: A sagt: Das Paket ist NICHT Paket angekommen! <--- Behauptung

2. Schritt B sagt: Ich habe es aber weggeschickt. <--- Bestreiten

3. Schritt: A sagt: Du hast das Paket NICHT weggeschickt <--- substantiertes Vorbringen

4. Schritt: B hat Zeuge oder Beleg, dass er das Paket weggesendet hat <--- BEWEIS

5. Schritt : A hat keinen 5. Schritt, es sei denn, der Zeuge kippt um oder der Richter glaubt ihm nicht oder der Beleg ist offensichtlich gefälscht.

Alles klaro?
 
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Dumm gelaufen.
Wie schon festgestellt, hast du den Versand veranlasst und zwar als Briefsendung.
Der Kaeufer hat darueber also keinen Beleg. Wegen par Euro Porto muss man keinen Beleg aufbewahren.

In Zukunft also nur als versichertes Packet schicken lassen und vom Verkaeufer noch bevor die Ware ankommt, eine Kopie des Einlieferungsscheins anfordern (per e-mail)!

Aber was anderes, es ist mir bis heute kein sicheres Verfahren bekannt, den Ebay Handel abzusichern.

1) Nachnahme. Gut fuer den Verkaeufer, der Empfaenger ist aber angeschmiert wenn nix im Packet drin ist. Verkaeufer muss unter Zeugen das Packet verschliessen, der Empfaenger muss es noch im beisein des Postboten oeffnen (das Geld ist dann aber schon erstmal futsch!). Langwierige Streiterei...

2) Vorkasse per Ueberweisung. Gut fuer den Verkaeufer. Ist die Kohle erstmal auf dem Konto, kann der Ueberweiser nix mehr zurueckholen... Kaeufer ist angeschmiert.

3) Vorkasse per einmaliger Einzugsermaechtigung. Gut fuer den Kaeufer. Der Kaeufer erteilt dem Verkaeufer eine Einzugsermaechtigung. Dadurch kann der Kaeufer die Kohle innerhalb einer Frist wieder zurueckholen. Der Verkaeufer muss also darauf achten, den Kaeufer bis nach Ablauf dieser Frist zu vertroesten...

4) Halbe Halbe. Geteiltes Risiko. Der Kaeufer ueberweist zunaechst 50%. Dann schickt der Verkaeufer die Ware. Nach Erhalt ueberweist der Kaeufer den Rest. Der Kaeufer verliert also maximal 50%, genau wie der Verkaeufer.

5) Persoenlich abholen. Beste Loesung. Kaeufer und Verkaeufer sollten jeweils einen Zeugen dabeihaben.

Hat jemand eigentlich ne sichere Methode? Ich hab mir schon das Hirn zermartert. Am Besten waere was mit Kreditkarte aber das ist fuer Privatleute nicht zugaenglich.

Killeroy.
 
hi

Also laut seinen zweifelhaften Aussagen, er habe es am 3.1.02 und wiederum später er habe es am 4.01.02 abgeschickt! Sehr zweifelhaft!
Einen Zeugen hat er mir aber auch genannt: Habe Briefsendung ordnungsgemäß verpackt und mit einer Arbeitskollegin mit der Tagespost am Mittag zum Briefkasten gebracht.

Das war seine Aussage! Man bringt die Tagespost mittags mit einer Arbeitskollegin zum Briefkasten!!!!
Naja habe das ganze dem Anwalt übergeben!!
Soll er sich mit dem Streiten! Wird warscheinlich eine Anzeige wegen versuchten Betruges!

MFG
Hero
 
@Hero

tut mir echt leid für Dich :(
Aber halte uns doch mal auf dem laufenden wie die Geschichte ausgeht.
Würde mich schon interessieren.
 
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Also habe meinen Rechtsanwalt beauftragt! Er hat ihm eine Frist gesetzt. Diese ist Verstrichen! Jetzt kommts zur Anklage vor Gericht! Mein Anwalt hatte vorher einen Widerruf eingelegt, dh das Geschäft rückgängig gemacht!
 
Original geschrieben von Killeroy
Aber was anderes, es ist mir bis heute kein sicheres Verfahren bekannt, den Ebay Handel abzusichern.
[...]
Hat jemand eigentlich ne sichere Methode? Ich hab mir schon das Hirn zermartert. Am Besten waere was mit Kreditkarte aber das ist fuer Privatleute nicht zugaenglich.

Killeroy.

eBay bietet einen Treuhandservice an (heißt glaube ich Pago Confidence). Der Käufer zahlt an den Treuhandservice und der wiederum zahlt das Geld an den Verkäufer, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Eingang der Sendung bestätigt. Der Geldtransfer ist damit sicher, nur das Problem des verlorengegangenen Päckchens oder Brief nicht.

Kostet übrigens 1% vom Warenwert (mindestens 1 Euro) :(
 
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