Frist für Garantieleistung

Devilman

Captain Special
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Moin zusammen!

also meine Rechner ist seit dem 24.12.01 im Eimer.

Am 27.12.01 brachte ich ihn zu meinem Händler.

Der stellte so am 8.01.02 fest, dass das Mainboard defekt ist.

Ganz klarer Garantiefall, da ich vom Händler 1Jahr Garantie auf das Komplette System bekommen habe.

Also er das Board eingeschickt und nun.....nix.

Es ist mittlerweile der 21.01.02 und ich habe immer noch kein neues Board 8-(

Nun meine Frage: welche Frist muss der Händler zum erfüllen einer Garantieleistung einhalten????

Bin echt allmählich etwas sauer:[
 
Da Du nach altem Recht noch gekauft hast, kann er wegen seiner AGB wahrscheinlich 2x nachbessern, bis das alles hinhaut. 6 Wochen sind da OK. Ggf. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung.
 
hallo leute!

und wie siehts nach neuem recht aus?

vonwegen nachbesserung und so!!!


thx & cu


troublemaker 8)
 
erstmal besten Dank für die Antworten!

aber mein Händler will ja gar nicht nachbessern, also das Geraät reparieren o.ä. .

er hat es einfach nur an seinen Großhändler geschickt und der wiederum an den Hersteller.

Nur für sowas brauch ich keinen Einzelhändler...das kann man ja auch alleine und wahrscheinlich sogar schneller.

ich hatte mir da eher so eine Art "Vorabaustausch" vorgestellt, was bei anderen Händlern ja auch gang und gebe ist, nur leider nicht bei meinem:-/

Nun ja, dass nächste mal is man schlauer und kauft woanders...derweil warte ich weiter...
 
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