umtausch,umtausch und noch einmal umtausch!

worlddestroyer

Vice Admiral Special
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ich habe mir vor ca.7bis8 monaten einen video seven monitor gekauft und nun ging der letzten monat schrott!habe dank DER 36 monate vor ort austausch garantie am darauf folgenden tag des telefonats einen ersatz monitor bekommen der aber ein wirklich unscharfes bild hatte so das man nach mehreren minuten lesen schon kopfschmerzen bekommen hat.nun habe ich auch diesen monitor umgetauscht bekommen aber der neue monitor ist gestern auch schon wieder kaputt gegangen und da habe ich natürlich gleich heute einen neuen termin für den nächsten austausch klargemacht!mich würde nun aber interesieren wie oft ich das noch mitmachen muß bis ich einen heilen erwische?in der gebrauchs anweisung steht :AUSTAUSCH ODER REPARATUR BEWIRKEN KEINE VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT.WEITERGEHENDE ANSCHPRÜCHE SIND AUSGESCHLOSSEN,INSBESONDERE SOLCHE AUF WANDLUNG,MINDERUNG ODER SCHADENSERSATZ.ich war wirklich schon kurz davor den scheiß monitor gegen die wand zu werfen!:[ kann mir jemand hier vieleicht ein bischen helfen in sachen verbracher recht?oder hat hier jemand vieleicht schon ähnliches hinter sich?bin wirklich über jede hilfe froh!wenn eine wandlung möglich währe wie würde die dann ablaufen?ICH HABE DENN MONITOR JA NUN NICHT DIREKT BEIM HERSTELLER GEKAUFT!SONDERN BEIM HÄNDLER ABER DER HAT DAMIT JA NICHTS MEHR ZU TUN!
 
ich bin mir nicht 100% ig sicher aber ein ausschluss von dem Recht der Wandlung... u.ä. ist nicht gestattet.
Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber ich glaube selbst wenn es in den AGB´s ausgeschlossen wird ist das ungültig.

Ein anruf beim Anwalt für Verbraucherrecht (Gelbe Seiten) und Du bist schlauer.

Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.:]
 
Ist es nicht auch so, daß man nur etwas vor dem Kauf ausschließen kann??
Die Anleitung bekommst du ja erst nach dem Verkauf zu Gesicht! - Wenn's in den AGB... steht ists was anderes, aber ich glaub das darf man gar nicht ausschließen!!
 
die normale gesetzliche gewährleistungsfrist ist bereits überschritten(6 Monate).
das läuft nun alles über die freiwillig eingeräumte garantie des herstellers ab.
somit kann der hersteller ausschließen was er will, er hätte dir die garantie überhaupt nicht einräumen müssen, hatt dies aber als kaufanreiz getan. seiner garantieverpflichtung kommt er auch nach, indem er dir einen neuen monitor liefert.
der hersteller ist fein raus, da der schaden außerhalb des gesetzlichen gewährleistungszeitraums liegt.
du hast lediglich vertagliche ansprüche, hier den anspruch auf vorortaustausch. es muss allerdings davon ausgegangen werden das du einen anspruch auf fehlerfreie ware hast, d.h. wenn du den monitor bekommst und er ist offensichtlich fehlerhaft, hast du natürlich anspruch auf einen fehlerfreien monitor.
die abhandlung in der anleitung stellt eine agb dar, die nur wirksamer vertragsbestandteil wird wenn du bei vertagschluss darauf hingewiesen wirst und diese zur einsichtnahme vorgelegt bekommst. dies scheint nicht geschehen zu sein.
was wurde denn bei abschluss des vertages vereinbart, bzw. war von dem vorortaustausch überhaupt die rede?
 
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