Entscheidung über Klage gegen Datenspeicherung weiter unklar

pipin

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Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung lässt weiter auf sich warten.

Grund für die Verzögerung ist die Unklarheit über die Zuständigkeit. Da eine Involvierung von Europarecht vorliegt ist bislang nicht entschieden, ob der Erste oder der Zweite Senat des Gerichts über den Eilantrag und die Klage verhandeln wird.

Zuständig wäre normal bei Fragen, die das Grundgesetz betreffen, der erste Senat. Allerdings beruft sich der zweite Senat darauf, dass das Gesetz auf Grund einer EU-Richtlinie zustande kam und somit in sein Aufgabengebiet falle.

Wie lange die Klärung der Zuständigkeit noch andauern wird, ist momentan nicht abzusehen.

<b>Quelle:</b> <a href="http://www.pr-inside.com/de/weiter-keine-entscheidung-ueber-klage-gegen-r376712.htm" target="b">Weiter keine Entscheidung über Klage gegen Datenspeicherung</a>

<b>Links zum Thema:</b>
<ul><li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php" target="b">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a></li></ul>
 
In der News fehlt der Direktlink zum Forum (-> Kommentare)... ;)


Zum Thema: Der Eilantrag bezieht sich aber nur auf die Zulassung der Klage, oder?
 
Wenn die schon nicht genau wissen wer wofür zuständig ist... ;)
 
Na wenigstens ist dann D mit die führende Nation in Sachen Supercomputer und Speicherungsvermögen, sollte die Fall zugunsten der Kläger entschieden werden - was ich hoffe. ... hmmm. Deutschland kann dann ein Backup des INets anfertigen und Dienstleistungen auf dem Sektor betreiben ;)


Gruß,

Josh
 
OMG. Die sollen mal hinne machen. Kann doch nicht sein, dass nix voran geht, nur weil es jeder verhandeln will.
 
Naja, das BVerfG ist garnicht soo dumm, wenn die entschieden haben, wer dafür zuständig ist, sollte das ganze recht flott gehen, dann dürft die Speicherung auch gestoppt, werden, wenn das BVerfG das darf...
 
[3DC]Payne;3469548 schrieb:
Naja, das BVerfG ist garnicht soo dumm, wenn die entschieden haben, wer dafür zuständig ist, sollte das ganze recht flott gehen, dann dürft die Speicherung auch gestoppt, werden, wenn das BVerfG das darf...
Wenn allerdings der zweite Senat scheinbar so darauf brennt das Thema zu behandeln, dann
darf man hier gerne ein bisschen misstrauisch sein, denn das könnte bedeuten, dass der
Ausgang des Verfahrens vom Senat abhängt (ob da die Partei ihre Finger im Spiel hat?).
Nur eine leichte Vermutung, aber warum sollte der zweite Senat denn sonst darauf bestehen,
das Thema zu behandeln?
 
stell dir vor der erste Senat entscheidet und dann kommt n schlaumeier und fechtet die Entscheidung an weil ja der 2. Senat zuständig wäre. .
 
Naja, hinzu kommt ja das glaube ich Irland auch gegen die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung geklagt hat.

Diese EU-Richtlinien sind sowieso ein Kreuz, es wird ja teilweise versucht über die Politik bestimmte Gesetze die im Land selbst nicht durchkommen über Brüssel zur Richtlinie zu machen und somit zu erzwingen.
 
...
Diese EU-Richtlinien sind sowieso ein Kreuz, es wird ja teilweise versucht über die Politik bestimmte Gesetze die im Land selbst nicht durchkommen über Brüssel zur Richtlinie zu machen und somit zu erzwingen.
siehe VDS :P *suspect**suspect*
 
Zuletzt bearbeitet:
Die stecken doch alle unter einer Decke *suspect*
 
Klar, über due EU wird irgendwas durchgedrückt, was man ansonsten nicht im land durchgebracht hätte.

Und dann wird den leuten gesagt: "Tut uns leid, das ist EU Recht, das müssen wir umsetzen..."

Wobei bei vielen Richtlinien die uns als "Pflicht" verkauft werden in wahrheit oftmals keine Pflicht zur umsetzung besteht bzw nicht in der form wie es dann kommt.
 
vielleicht wäre es auch nicht schlecht, wenn es der zweite Senat wäre. Man muss sich nur mal die Besetzungspolitiken der Senate ansehen, dann fällt auf, dass es durchaus verschiedene Partei zugehörigkeiten gibt.........
 
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