Verfassungsgericht klärt Zuständigkeit in Sachen Vorratsdatenspeicherung

pipin

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Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang ungeklärte Zuständigkeit bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung nun geregelt. Der Erste und Zweite Senat werden beide in der Sache entscheiden.

Dabei wird dem Ersten Senat die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer ("Massenverfassungsbeschwerde") zugeteilt. Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

<b>Quelle:</b> <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-011.html" target="b">Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht</a>

<b>Links zum Thema:</b>
<ul><li><a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1199122995">Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1198758417">Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1195254874">Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung</a></li></ul>
 
na da lassen wir uns mal überraschen 8)
 
Solange sie sich nicht widerpsrechen. Aber wurde Zeit, dass das geregelt wurde.
 
Endlich konnten sie die Zuständigkeit reglen...


MfG nookie
 
Dann lasst uns mal alle auf einen, in unseren Augen, guten Ausgang hoffen.
 
Na dann hoffen wir mal, das die Karlsruher Richter zu Gunsten des deutschen Volkes entscheiden und nicht zu Gunsten der aktuellen Regierung :]
 
Sie entscheiden im Sinne der Verfassung, nicht mehr und nicht weniger, das BverfG ist keine Ersatzregierung.

Das würde ich aber in Frage stellen! Defacto laden immer mehr Gesetze vor dem BverfG, da die Politik nicht in der Lage ist, oder wie bei der Vorratsdatenspeicherung darauf spekuliert, dass es vom höchsten Gerichtshof entschieden wird - wenn dass keine Ersatzregierung ist, was dann? Solche Entscheidungen sollen eigentlich eine Ausnahme sein und nicht schon sowas wie eine Regel.

Und ob es so doll ist, dass der erste Senat über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet, will ich mal bezweifeln. Ich hätte mir bei zweiten Senat gewünscht, da er doch progessiver in seinen Entscheidungen ist - auch Gesetze werden ausgelegt! Und die Senate des BverfG kann man ja nicht unbeding unpolitisch nennen - selbstverständlich im Rahmen des Gesetzes.

http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesrecht/bverfgg/__5.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das BVerG hat schon vor 30 Jahren über ähnlich viele Fälle entschieden. Im Übrigen beziehen sich die wenigsten Urteile über verabschiedete Gesetze.
 
Dass das BVerfG de facto mitunter schon in diese Richtung geht, ist mir auch klar, mein Beitrag war auch eher normativ denn deskriptiv gemeint. Vor allem aber war eine Reaktion auf diesen Blödsinn zwischen zwei Stühlen (Volk und Regierung) stehen, denn das ist absoluter Quatsch, populäre wie unpopuläre, aber in jedem Fall unabhängige Entscheidungen bestimmen die Tradition unseres BVerfG.

Ich freue mich auf etwaiges Geschrei und vor allem die fiesen Unterstellungen, sollte das BVerfG wider Erwarten die Verfassungskonformität feststellen, denn übergibt man einen Sachverhalt an ein Gericht muss man das Urteil tragen.
 
Dass das BVerfG de facto mitunter schon in diese Richtung geht, ist mir auch klar, mein Beitrag war auch eher normativ denn deskriptiv gemeint. Vor allem aber war eine Reaktion auf diesen Blödsinn zwischen zwei Stühlen (Volk und Regierung) stehen, denn das ist absoluter Quatsch, populäre wie unpopuläre, aber in jedem Fall unabhängige Entscheidungen bestimmen die Tradition unseres BVerfG.

Ich freue mich auf etwaiges Geschrei und vor allem die fiesen Unterstellungen, sollte das BVerfG wider Erwarten die Verfassungskonformität feststellen, denn übergibt man einen Sachverhalt an ein Gericht muss man das Urteil tragen.

Ich habe auch große Hoffnungen in die vernünftigen Entscheidungen des BVerfG, die bisher immer relavtiv unabhängig waren. Trotzallem gibt es beobachtbare Tendenzen in den Entscheidungen der Senate. Mehr wollte ich garnicht sagen.

Und ja, Normativ (wie es sein sollte) hast du Recht mit der Aussage zur Nebenregierung, aber deskriptiv - wobei ich es eher empirisch nennen würde - gibt es diese Tendenzen, auch wenn es (noch?) nicht der überwiegende Teil ist.

Für meinen Teil bin ich echt froh, dass es das BVerfG gibt, da es mich doch meist mit seinen Vernünftigen Entscheidungen mit unserer Politik versöhnt.
 
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