Problem mit einem e-bay Shop

Snooyp

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Hallo!

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei einer e-bay Auktion einen CD-Brenner ersteigert. Diese Auktion war wie folgt gekennzeichnet: LiteOn CDRW 40/16/10 Smartburn,NEU/RECH./GAR.
Die Betonung liegt auf 40/16/10...
Mein Blick fiehl nur auf die 40 und ich dachte "...prima 40 fach brennen, für den preis..." und schlug natürlich zu! Eine Woche später erhielt ich das LW. Als ich es auspacke sah ich schon deutliche Einbauspuren an den Seiten (das Gerät sollte ja angeblich neu sein!) aber naja...
Der Schock traf mich, als ich die Bezeichnung gelesen hatte: 16/10/40! Es handelte sich um einen ganz normalen 16 fach Brenner. Ich habe natürlich gleich angerufen und gefragt was was das soll, den Brenner in der Auktion mit 40/16/10 zu kennzeichnen obwohl es ja richtigerweise mit 16/10/40 korrekt gewesen wäre...
Nach einigen hin und her konnte ich mich mit dem Chef von diesem Shop so einigen, daß er den Brenner wieder abholen lassen würde und ich meinen zuvor überwiesenen Betrag mittels eins Verrechnungsschecks zurückbekommen würde.
O.K. der Scheck ist angekommen, aber nicht mit dem Betrag, den ich zuvor überwiesen hatte, sonden nur den Händlereinkaufspreis(!) + MwSt. !!! Mir fehlen jetzt noch ganze € 17,17 die der Händler damit begründete, daß ich die ihm entstandenen e-bay Gebühren zahlen müsste! Ich habe die e-bay Gebühren mal grob nachgerechnet und bin rund € 4,00 gekommen.
Habe ich eine Change meine restlichen € 17,17 wiederzubekommen und wenn ja, wie?

Danke
Snooyp
 
Das was ich jez schreibe hilft Dir zwar nit weiter, aber es ist klar (zumindest mir is das klar) das 40/16/10 bedeutet: 16 fach cdr; 10 fach cdrw; 40 fach lesen. Und nicht 40 fach brennen.

Das mit den Einbauspuren ist auf jeden Fall ein Rückgabegrund.
 
Wenn der Verkäufer Ebay mitteilt, das der Deal geplatzt ist bekommt er seine Ebaygebühren wieder. Das ist also eine beschissene Begründung.

Handelt es sich denn beim Verkäufer um einen Gewerbetreibenden? Dann kann man das Teil doch eh ohne angeabe von Gründen zurückschicken, und natürlich den vollen Kaufpreis zurückverlangen, oder nicht?
 
@webwilli

ist mir im nachhinein auch klar:'(
Nur das war Freitag Abend und kurz vor Auktionsende... Und mir stach nur die erste 40 ins Auge! Und bins gewöhnt, die Brennerleistung wie oben im posting beschrieben zu lesen. War eben in letzter Sekunde...

@marcel77

Da es sich um eine GmbH handelt, gehe ich davon aus, daß es sich bei dem Verkäufer um eine Gewerbebetreibende Person handelt.

Snooyp
 
hallo leute!

Handelt es sich denn beim Verkäufer um einen Gewerbetreibenden? Dann kann man das Teil doch eh ohne angeabe von Gründen zurückschicken, und natürlich den vollen Kaufpreis zurückverlangen, oder nicht?
das iss bei auktionen leider noch nicht endgültig geklärt! meines wissens nach, gibt es bei auktionen kein 14-tägiges widerrufsrecht nach § 355 BGB!

Als ich es auspacke sah ich schon deutliche Einbauspuren an den Seiten (das Gerät sollte ja angeblich neu sein!) aber naja...
das produkt hat eindeutig nicht die beworbenen eigenschaften!

Die Betonung liegt auf 40/16/10...
da haste pech gehabt! der verkäufer hat evt. zwar verwirrend gekennzeichnet, aber im grunde iss sowas legal! meine ich!! wenn nich bitte aufklären!!

Mir fehlen jetzt noch ganze € 17,17 die der Händler damit begründete, daß ich die ihm entstandenen e-bay Gebühren zahlen müsste! Ich habe die e-bay Gebühren mal grob nachgerechnet und bin rund € 4,00 gekommen.

wenn er mit den e-bay-gebühren begründet, iss das ne faule ausrede! er will wenigstens seine versandkosten decken, denke ich!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Original geschrieben von troublemaker
wenn er mit den e-bay-gebühren begründet, iss das ne faule ausrede! er will wenigstens seine versandkosten decken, denke ich!

troublemaker 8)

:] ...naja die Versandkosten von "Ihm" zu "mir" habe ich ja gezahlt!
 
Er muss den Preis zurückzahlen.
1.) Das Ding war NICHT neu. Das ist ggf. sogar Betrug. --> Strafanzeige...
2.) Als Händler kann man natürlich nicht mittels einer Auktion die Verbraucherschutzbestimmungen umgehen. 14-tägiges Rückgaberecht hat man also trotzdem.

--> Wenn er net zahlt, Anwalt. Vorher Fristsetzung zur Zahlung zug um Zug gegen Rückgabe des Brenners.
 
Zur klarstellenden Ergänzung:

Ein im Internet zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag über die Lieferung von Waren ist ein sog. Fernabsatzvertrag (vgl. § 312 b Abs. 1 BGB).

Das bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich zugunsten des Verbrauchers bestehende Widerrufsrecht ist aber gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen, wenn der Vertrag in der Form einer Versteigerung geschlossen wurde.

Der Ausschlußtatbestand erfaßt aber nur Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. Erforderlich ist also, daß der Vertrag durch den Zuschlag des Veranstalters auf das Höchstgebot zustande kommt.

Ich kenne ebay nicht näher, glaube aber, daß das dort nicht so ist. Stimmt das, gibt es also keinen Zuschlag durch ebay, besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt.

Dessen ungeachtet bestehen natürlich Ansprüche, wenn ein gebrauchter Brenner als neu verkauft wird. Zwar besteht grundsätzlich zunächst nur ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines neuen Gerätes. Nach einem solchen Täuschungsversuch ist es dem Käufer aber m.E. nicht zumutbar, eine Nacherfüllung durch den Verkäufer hinzunehmen, so daß gemäß § 440 S. 1 BGB ein sofortiges Rücktrittsrecht besteht.

Sowohl nach einem Widerruf als auch nach einem Rücktritt ist der Verkäufer nicht berechtigt, einen Einbehalt zu machen. Auch die Rückportokosten sind nicht zu tragen, wobei ich davon ausgehe, daß der Brenner mehr als 40 € gekostet hat.
 
Original geschrieben von Sepp

--> Wenn er net zahlt, Anwalt. Vorher Fristsetzung zur Zahlung zug um Zug gegen Rückgabe des Brenners.

Hi!

Wenn ich dich richtig verstanden habe, gehst du davon aus, daß ich den Brenner noch habe. Das ist aber so nicht, denn der Verkäufer hätte mir nicht eher den Scheck geschickt, als wie er den Brenner in den eigenen Händen halten würde! Also hat er den Brenner abholen lassen und mir dann den Scheck dann zugesand.

@Prof. Stony
Dein Posting stimmt mich etwas zwiespältig, nachdem ich durch Sepp's Posting schon wieder Hoffnung hatte :-/ ! Es war ja eine Auktion... Machen nun rechtliche Schritte Sinn oder nicht?

Snooyp
 
Kollege Prof. Stony und ich sind einer Meinung.
14-tägiges Rücktrittsrecht gilt dann nur nicht, wenn ebay den Zuschlag erteilen würde.
ebay ist aber als private Auktion zu verstehen, d.h. keine Versteigerung i.S.d. § 156 BGB.
ergo: 14-tägiges Rücktrittsrecht.
 
Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Ich habe ihm eine Mail geschrieben, binnen 1 Woche Stellung zur Sache zu nehmen und ihm weiterhin, wenn ich in dieser Woche nichts von ihm höre mit juristischen Schritten gedroht.
Ich hoffe mal, das daß so richtig war!

Snooyp
 
Also so ganz verstehe ich Dich nicht!?!

1. Die Angaben 40/16/10 sind vollkommen üblich und keinesfalls verwirrend, da hast Du eindeutig den Fehler gemacht! Was soll den ein 40fach Brenner der nur 16 oder 10 fach lesen kann?

2. Die Frage wegen der 14Tage Umtauschgarantie ist sehr zwiespältig.

3. Es geht hier also nurnoch um 17€ ???? Du hast echt Sorgen! Jeder "Anwalt" lacht Dich deswegen aus... vor allem wegen som mickrigen und dummen Grund (1)

4. Die Gebrauchsspuren am Gerät hast Du hoffentlich irgendwie "Beweiskräftig" parat? Wenns niemand sonst gesehen hat wirds sehr schwer das dem Händler noch zu unterstellen... DU kannst die Spuren doch beim Einbau selber verursacht haben?
 
@Devastators

1. Grund steht weiter oben
2. Wieso?
3. tja, für manche Leute sind € 17 allerhand Geld (anders als bei bestimmten Schnöseln wo Pappi alles zahlt :[ )
4. ein Zeuge ist nicht das Problem

Snooyp
 
Also ich hatte auch mal ein Prob mit nem Laden.... ging aber um ca. 100 €.

Mir ist ein Prozzi abgeraucht weil der Händler die Adapterplatine falsch gejumpert hat.... Der Laden stellte sich stur, ich habe es selbst gemacht und müsse es auch selber gesehen haben.....
Freund ist Anwalt und riet ab es vor Gericht zu bringen. Die anfallenden Anwaltskosten (ca. 200 €) würden die Schadenssumme weit übertreffen... hinzu kam die Tatsache dass ich keine Zeugen hatte.. Aussage gegen Aussage... Es ist auch nicht 100% sicher dass der verlierer die Anwaltskosten des Klägers zahlen muss... schlimmstenfalls bekommst Du recht und deine 17€... musst aber den Anwalt bezahlen.... das macht einfach keinen Sinn!

Und ja, ich erarbeite mir mein Geld selber! :[

Für 17€ würde ich nicht so ne Welle machen.... scheiss laden... negativen Eintrag und nichts mehr kaufen.
 
Original geschrieben von Devastators

Und ja, ich erarbeite mir mein Geld selber! :[


sorry, war doch nicht auf dich bezogen! Also bitte nicht gleich böse sein ;)

Wegen der großen Wellen und den € 17... ist schon klar, aber ich war halt sauer!
Negative Beurteilung bekommt der noch (denke nur das ich dann aus Rache auch eine von ihm bekomme und das würde mich seeeehr stören)!

Snooyp
 
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