Garantieverlust?

Silent Joe

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Hi Leute,

habe heute vorgehabt mir nen k7n420 bei einem Händler in der Nähe zu holen.
In den AGB´s habe ich gelesen, daß bei einem BIOS flash bei MB`s die Grantie unwiderruflich erlischt!

Ist das normal???
 
Das halte ich für eine der unzähligen unwirksamen Klauseln verschiedener
"Verbrecher-AGBs". Schlimmstenfalls kann man Dir bei völlig missglücktem
Flashen einen neuen BIOS-Chip (oder dessen Neuprogrammierung) in Rechnung
stellen.
Ich würde mal (spaßeshalber) telephonisch erfragen, ob Du beim Kauf die
BIOS-Version schriftlich bestätigt bekommst.... ;D Ist interessant zu erfahren,
ob der Händler sich wirklich die Mühe macht, alle BIOS-Versionen zu registrieren.

Den Händler würde ich dann allerdings meiden.
 
hallo leute!

daß bei einem BIOS flash bei MB`s die Grantie unwiderruflich erlischt!

1. gibt der händler keine garantie, sondern eine sachmangelhaftung. oder hat er in seiner agb eine garantie eingeräumt? diese würde dann zusätzlich zur sachmangelhaftung bestehen!

2. kann ein BIOS-update nicht zum ausschluss der sachmangelhaftung führen! abgesehen davon hat er die beweislast! d.h. er muss dir nachweisen, dass deine handlung zum defekt geführt hat. das wird im sicher schwerfallen!

3. hättest du, im schlimmsten fall, immernoch die herstellergarantie, und deren bestimmungen kann der händler eh nich beeinflussen!


du siehst! der händler muss ein ars.....ch sein, will seine kunden einschüchtern und für dumm verkaufen!

aber besagte klausel ist eh unwirksam, da rechtswidrig!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Hm, sehr sachlich argumentiert und eindeutigen Schluss gezogen *gg* .

Liest sich, als sei ein Fachmann am Werk? 8)
 
THX an alle,

habe mir schon gedacht, daß diese Klauseln nur einschüchtern sollten.
Bei dem Händler hole ich mir dennoch nichts (mehr).

@troublemaker.

Bist Du Dir mit der Beweislast sicher?
Ich dachte, nach der neuen BGB Reform hätte sich in diesem Pkt was geändert...
 
re!

mit der beweislast bin ich mir ganz sicher! ;D

eine der tiefgreifenden reformen ist ja gerade die beweislastumkehr, d.h. der händler muss dir nachweisen, dass du den defekt verursacht hast! dies gilt allerdings nich die vollen 24 monate der sachmangelhaftung, sondern nur die ersten 6 monate!


thx & cu

troublemaker 8)
 
hm... das heißt ich hätte bei den beiden BIOS ausfällen nix für dessen neuprogrammierung bzw neuflashen zahlen müssen? shit...
also das erste mal war das BIOS erst einige bootvorgänge nach dem flashen tot (mindestens 10-15) und beim 2. mal hat er noch 3x normal gebootet...

naja, mittlerweile weiss ich dass ichs mitm anderen board selber flashen kann ;)
 
re!

die händler sind in dieser hinsicht, teilweise sehr skrupellos!!! *lol* *lol* *lol*

und nutzen die unwissneheit der kunden gnadenlos aus!


btw: die beweislastumkehr gilt erst seit 01.01.02!


thx & gn

troublemaker 8)
 
war nach dem datum :mad:

naja... mir wurde gesagt dass wenn nach nem BIOS flash das BIOS abkratzt es kein hardwarefehler oder so ist und daher auch nicht als garantiefall behandelt werden kann :-/
 
naja, hab gesagt "geht nix mehr! der macht nur noch piep-piep.....piep-piep...." und der fragte mich dann ob ich ein neues BIOS geflasht habe und ich sagte nur "ja, damit die CPU auch läuft. ist aber schon länger her!!"
und der meinte dann halt dass damit die garantie dafür weg wäre und das als reparaturfall läuft...
 
re!

am besten immer dumm stellen! 8)

erst wenn er dir mit irgendwelchem dünnsinn kommt, sollte man einwenig aus der reserve kommen! ;)


thx & gn

troublemaker 8)
 
naja, die kennem mich dort schon als jemand der sich gut auskennt. ich kauf da eigentlich so ziemlich alles an hardware ein und hatte bisher auch keine probleme.
 
Nach wir vor halte ich AGS´s, in denen BIOS-Update untersagt, für unwirksam.
Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es da aber m.W. noch nicht.
 
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