Wertminderung durch Softwareaufspielung??

Snuffy

Vice Admiral Special
Mitglied seit
11.11.2001
Beiträge
762
Renomée
0
Standort
Hönow (bei Berlin)
Hab mir vor ein paar Wochen ein Notebook gekauft, ein Compaq Evo N115. Hab es bei Notebooksbilliger für 2039€ gesehen. Notebooksguenstiger bietet den "service" das wenn ich es irgendwo billiger sehe es dort zum gleichen Preis +Tasche bekomme. Also dort bestellt. Doch das Notebook kahm ohne Tasche : -(. Naja erst gar nich wahrgenommen das das Ding gar nich drin war(wollt`s einfach nur ausprobieren). Hab mich letztendlich innerhalb von 2 Wochen entschieden es doch nicht zu nehmen und hab es zurück geschickt.
Hab nun auch einen Verrechnungsscheck erhalten doch die netten Leute haben über 200€ abegezogen, mit der Begründung durch Software aufspielen sei der Wert gefallen. Hab nur die XP-Udates draufgehabt und das mitgelieferte NortonInternetSecurity.
Ich find 200€(oder mehr) ganz schön happig. Könnt ja verstehen wenn sie meinen sie mussten formatieren +XP neuinstallieren aber das dürfte doch wohl keine 215€ kosten. Ansonsten hat das Gerät keine Beschädigung.

Hab`n bissl im Netz geschaut und der Paragraphen gefunden auf denen die sich beziehen. §361a Abs. 2

Hier nochma zum Nachlesen:
"(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; die §§ 351 bis 353 sind nicht anzuwenden. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht."

Doch irgendwie werde ich daraus nich ganz schlau also wäre es schön wenn einer von Euch da ein wenig "blickiger" wäre.

Danke schonmal im voraus
 
Die Ware hast du nicht beschädigt! Du hast das Recht auf den vollen Kaufpreis! Mach nicht viel rum, geh zu einem Anwalt (ich hoffe du hast eine Rechtzschutzversicherung!). 200Euro sind schon ein bissele viel für das das die dann nur ne Recovery CD reinschieben und die installieren!
 
Naja da fängt das Problem ja an, ich hab keine Rechtsschutzversicherung. Und dann können die Anwaltskosten schnell die 200€ übersteigen.
 
hmmm, dann schreib einen schönen netten Brief an die wo du mit einem Anwaltt drohst! desweiteren kuck dich im Internet um betreffend dem Gesetz (bullshit wie heißt das Gesetz nochmal mit den 14 Tage Rückgaberecht VErabsatzgesetz oder war das was anderes?) und füg das dem Brief hinzu!
 
Wenn Du einen Anwalt findest, der das ohne Gericht zun Steritwert nach BRAGO maht, wirst Du 25 € gem. 118 I 1 BRAGO los. Wenns vor Gericht geht, beträgt das Risiko ca. 208.40 € bei völligem Unterliegen, womit aber m.E. nicht zu rechnen ist.
 
Zurück
Oben Unten