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How to install the app on iOS
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Hilfe Probleme mit Funcomputer !
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CPURaucher
Vice Admiral Special
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Ich hatte mir ne GW 750 GS gekauft die in meinem System leider nicht richtig stabil lief .Schuld war an allem eigentlich das Netzteil ,da die Leistungen auf den Kanälen schlecht verteilt war. Auf jeden Fall hab ich das Teil innerhalb 14 Tage zurück geschickt .10 Tage später also heute wollte mir UPS das Teil wieder andrehen ohne das ich einen Grund kannte oder mir eine mail zugesannt wurde.Also hab ich schlichweg die Annahme verweigert und ne mail an Funcomputer geschickt .Die Antwort lautet .
Sie haben Ihre Ware zurückerhalten, da die Grafikkarte aus der Verpackung entnommen und offensichtlich in Betrieb genommen wurde. Nach unseren AGB´s (Siehe unten stehende Ausschnitte, oder www.funcomputer.de)
Entfällt nach Inbetriebnahme eines Gerätes das Widerrufsrecht.
Auszug aus den AGB´s:
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Widerrufsrecht
13.1 Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
Wenn mich nicht alles täuscht ,ist das einer der Allg. Geschäftbedingungen die man in die Tonne treten kann ,da sie nicht wirklich wirksam sind .
Es ist ja wohl gestattet die Ware auszuprobieren und trotzdem zurückzusenden .
Wenn jemand Gerichtsbeschlüsse diesbezüglich hat bzw. kennt die mir den Rücken stärken dann raus damit .Ich glaub die wollen mir bloß meine 500 E nicht mehr rausrücken und sich nen bunten machen .Sie können allenfalls Kosten fürs "erneuern" der Verpackung etc. geltend machen .
Sie haben Ihre Ware zurückerhalten, da die Grafikkarte aus der Verpackung entnommen und offensichtlich in Betrieb genommen wurde. Nach unseren AGB´s (Siehe unten stehende Ausschnitte, oder www.funcomputer.de)
Entfällt nach Inbetriebnahme eines Gerätes das Widerrufsrecht.
Auszug aus den AGB´s:
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Widerrufsrecht
13.1 Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.
Wenn mich nicht alles täuscht ,ist das einer der Allg. Geschäftbedingungen die man in die Tonne treten kann ,da sie nicht wirklich wirksam sind .
Es ist ja wohl gestattet die Ware auszuprobieren und trotzdem zurückzusenden .
Wenn jemand Gerichtsbeschlüsse diesbezüglich hat bzw. kennt die mir den Rücken stärken dann raus damit .Ich glaub die wollen mir bloß meine 500 E nicht mehr rausrücken und sich nen bunten machen .Sie können allenfalls Kosten fürs "erneuern" der Verpackung etc. geltend machen .
mj
Technische Administration, Dinosaurier, ,
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Ich schieb das mal dahin wo's hingehört
skyphab
Grand Admiral Special
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achmann, das gibts ja nicht, der letzte dreckladen hat wieder zugeschlagen.
die probierens doch immer wieder. genau mit diesen schlümpfen war doch schonmal heckmeck bezüglich fernabsatzgesetz... ich dreh gleich ab.
also. hast du die karte bei dir jetzt ? oder ist die wieder bei funcomputer ?
jedenfalls.
du schreibst denen jetzt eine _sehr_ deutliche mail, dass es dein recht ist, die bestellte ware innerhalb von 14 tagen zurückzuschicken, wenn du sie so lange benutzt, dann ist das nicht dein problem, mensch ich glaubs nicht, die regen mich grad auf, echt....
ich such jetzt mal das fernabsatzgesetz als gesetzestext, boah. *dampf
die probierens doch immer wieder. genau mit diesen schlümpfen war doch schonmal heckmeck bezüglich fernabsatzgesetz... ich dreh gleich ab.
also. hast du die karte bei dir jetzt ? oder ist die wieder bei funcomputer ?
jedenfalls.
du schreibst denen jetzt eine _sehr_ deutliche mail, dass es dein recht ist, die bestellte ware innerhalb von 14 tagen zurückzuschicken, wenn du sie so lange benutzt, dann ist das nicht dein problem, mensch ich glaubs nicht, die regen mich grad auf, echt....
ich such jetzt mal das fernabsatzgesetz als gesetzestext, boah. *dampf
skyphab
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so *grumpf
ich würde denen in die mail einfach die paragraphen packen, sollen die sich doch die textstellen selber raussuchen.
da wären:
BGB:
§ 312 b, Abs 1
§ 312 d, Abs 1
§ 357, Abs 3 Satz 2
§ 312 f
so, würd ich grad so reinpasten, ohne zitate, glaub denen hackts, die ziehen das wohl bei jedem ab, also ich bestell demnächst echt was und teste das und dann schick ichs zurück und streit mich mal, da geht einem ja das messer im sack auf.
da hats das gesetz recht übersichtlich.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
ich würde denen in die mail einfach die paragraphen packen, sollen die sich doch die textstellen selber raussuchen.
da wären:
BGB:
§ 312 b, Abs 1
§ 312 d, Abs 1
§ 357, Abs 3 Satz 2
§ 312 f
so, würd ich grad so reinpasten, ohne zitate, glaub denen hackts, die ziehen das wohl bei jedem ab, also ich bestell demnächst echt was und teste das und dann schick ichs zurück und streit mich mal, da geht einem ja das messer im sack auf.
da hats das gesetz recht übersichtlich.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
Mastermind
Grand Admiral Special
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Soweit ich weiß (korrigiert mich falls ich falsch liege) dürfen sie nur die annahme von RAM und von CPU´s verweigern?!?
skyphab
Grand Admiral Special
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cpu und ram. hmmm also im gesetz steht das sicher so nicht *g*, ansich nur lebensmittel, zeitschriften etc.
es könnte aber durchaus sein, dass es richtersprüche zu sowas gibt, bezüglich ram, vielleicht wegen dem wertverfall oder empfindlichkeit. aber da es ja eh um ne graka geht... ich versteh die welt nicht mehr
es könnte aber durchaus sein, dass es richtersprüche zu sowas gibt, bezüglich ram, vielleicht wegen dem wertverfall oder empfindlichkeit. aber da es ja eh um ne graka geht... ich versteh die welt nicht mehr
CPURaucher
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vielen Dank erste mal für eure Antworten .Ich wollt gerade zur Arbeit und stand schon in der Tür als der UPS Fritze da stand .Ich dachte zuerst ist für Frauchen und habs genommen und dann doch meinen Namen drauf endeckt ....ähhh für mich ..hab ja gar nix bestellt ...
äh ist ja mein Paket sch...... wie gesagt Anahme verweigert .
Diese bescheuerte Dehnbarkeit der Auslegungen .Wertverfall von CPU´s ,Ram ,etc. ......ja was ist den etc. ist etc. der ganze Rest oder wie .
Die Karte hat 514 E gekostet .6 Tage später also Rücksendetermin 499 E.
Ich glaub ich werd morgen mal wieder die PC-Shopping anrufen und mich mit denen Unterhalten und mich dann in der mail darauf berufen .Das wird bestimmt ziehen weil wenn sowas wieder in einer Ausgabe steht haben die bestimmt kein Bock drauf .
und mit Nutzungsgebühr brauchen die erst gar nicht anfangen .
äh ist ja mein Paket sch...... wie gesagt Anahme verweigert .
Diese bescheuerte Dehnbarkeit der Auslegungen .Wertverfall von CPU´s ,Ram ,etc. ......ja was ist den etc. ist etc. der ganze Rest oder wie .
Die Karte hat 514 E gekostet .6 Tage später also Rücksendetermin 499 E.
Ich glaub ich werd morgen mal wieder die PC-Shopping anrufen und mich mit denen Unterhalten und mich dann in der mail darauf berufen .Das wird bestimmt ziehen weil wenn sowas wieder in einer Ausgabe steht haben die bestimmt kein Bock drauf .
und mit Nutzungsgebühr brauchen die erst gar nicht anfangen .
Sepp
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Du konntest die Karte abweisen und musst nix bezahlen.
CPURaucher
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Hi Sepp !
Mein Packet welches ich ja bereits als Widerruf deklarierte bekam ich ja 10 Tage später zurück mit der Begründung .
Ich habe ja bereits per Nachname bezahlt .
Gestern hab ich allerdings eine mail verfasst ,die sich gewaschen hat und ich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht habe solten sie mir mein Recht verweigern .Da in meinem nächsten Bekanntenkreis ein Rechtsanwalt verfügbar ist ,wird es mir ein leichtes sein diese Drohungen war zu machen .Desweitern hab ich Kontakt mit einem Redakteur einer uns allen bekannten Computerzeitschrift aufgenommen und mit " Kostenloser Werbung " gedroht. Wie die Reaktion darauf ausfällt bleibt abzuwarten .
Mein Packet welches ich ja bereits als Widerruf deklarierte bekam ich ja 10 Tage später zurück mit der Begründung .
Sie haben Ihre Ware zurückerhalten, da die Grafikkarte aus der Verpackung entnommen und offensichtlich in Betrieb genommen wurde.
Ich habe ja bereits per Nachname bezahlt .
Gestern hab ich allerdings eine mail verfasst ,die sich gewaschen hat und ich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht habe solten sie mir mein Recht verweigern .Da in meinem nächsten Bekanntenkreis ein Rechtsanwalt verfügbar ist ,wird es mir ein leichtes sein diese Drohungen war zu machen .Desweitern hab ich Kontakt mit einem Redakteur einer uns allen bekannten Computerzeitschrift aufgenommen und mit " Kostenloser Werbung " gedroht. Wie die Reaktion darauf ausfällt bleibt abzuwarten .
skyphab
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sehr praktisch dass mit dem rechtsanwalt, *auchhabenwill
also wie gesagt, stress mit funcomputer gabs schonmal, musst mal suchen hier in diesem teilbereich. da hat dann auch einer von funcomputer ein statement reingeshrieben, wahrscheinlich lesen die jetzt auch wieder mit, falls die überhaupt lesen können.
die werden dann schon kleinbei geben, bzw müssenr, die versuchens halt bei jedem. schade drum, da bestellst du sicher auch nichts mehr. schade, schade, schade
Sepp
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Natürlich musst Du Dein Geld wiederbekommen.
CPURaucher
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"schieb"
Hallo !
Heut hab ich einen Verrechnungsscheck über die volle Summe erhalten ohne "Gebühren" .
Sie hatten sich in einem Brief entschuldigt das sich wegen dem Hochwasser noch nix getan hat .Dabei sind schon 3 Wochen bzw. fast 4 Wochen vergangen .
Ich hatte eine Frist gesetzt bis zu der sie die Überweisung klar machen sollten ansonsten wird ab dem Ende postwendent ein Rechtsanwalt eingeschaltet der die Zettelwirtschaft (ausgedruckte mails) bereits in den Händen hielt .Da es ja mein Schwager ist konnt ich die Sache schnell per Telef. stoppen ,da sie genau genommen die Frist um 2-3 Tage überzogen haben .
Warum nicht gleich so ?!
Ich werd dort nie wieder bestellen oder jetzt erst recht da sie ja wissen wer der Besteller ist .
Hallo !
Heut hab ich einen Verrechnungsscheck über die volle Summe erhalten ohne "Gebühren" .
Sie hatten sich in einem Brief entschuldigt das sich wegen dem Hochwasser noch nix getan hat .Dabei sind schon 3 Wochen bzw. fast 4 Wochen vergangen .
Ich hatte eine Frist gesetzt bis zu der sie die Überweisung klar machen sollten ansonsten wird ab dem Ende postwendent ein Rechtsanwalt eingeschaltet der die Zettelwirtschaft (ausgedruckte mails) bereits in den Händen hielt .Da es ja mein Schwager ist konnt ich die Sache schnell per Telef. stoppen ,da sie genau genommen die Frist um 2-3 Tage überzogen haben .
Warum nicht gleich so ?!
Ich werd dort nie wieder bestellen oder jetzt erst recht da sie ja wissen wer der Besteller ist .
Sepp
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