Preissenkung der Ware während der Bestellung!

Aldy

Lieutnant
Mitglied seit
11.11.2001
Beiträge
52
Renomée
0
Hallo Leute,

ich hatte vor 3 Wochen eine Seagate-HDD beim Versandhändler bestellt. Da ich von der langen Wartezeit genervt war habe ich heute mal angerufen und nach dem Status gefragt, da ich auch per Vorauskasse bezahlt hatte. Auf der Homepage ist mir aufgefallen das die Platte über 12 Euro billiger inzwischen ist. (Immerhin ein Viertel von 100 DM ;) )
Die nette Dame vom Telefon sagte mir das ich die Platte natürlich zum Bestellpreis bekomme, also dem alten Preis. (Die Platte hätte heute das haus verlassen..)
Ist das richtig? Als Geizhals könnte ich sie ja auch zurückschicken und neubestellen, dabei würde ich immer noch was gut bei machen? :]
 
Da man ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, sollte es für den Verkäufer günstiger sein, dir gleich den aktuellen Preis anzubieten.
 
Das Argument der Verkäufer ist : Sie zahlen ja auch net mehr, wenn es teurer wird! (Wie oft kommt das bei PC Preph vor?).
Story von FortKnox : Warte seit 2 Wochen auf meine Visiontek Ti4400. Preis inzwischen um 20 E$ gesunken. Ich angerufen, ob ich die Karte auch zum günstigen Preis bekomme. Antwort : Nein. Frage : Und wenn ich stoniere und neu bestelle? Antwort : Dann wird ihre Bestellung nicht mehr angenommen!. Meine Antwort : Storniert und bei FunComputer die Leadtek geholt. Verarschen kann ich mich alleine.

@Sepp
Es wird beim 14-tägigen nur max. der aktuelle Tagespreis erstattet!
 
@Inge2000

Nicht, wenn du vorher einen höheren Preis bezahlt hast und die Verzögerin vor deinem Verschulden war, also das Ding erst nach 2 Wochen ankommt.
 
Original geschrieben von Sepp
@Inge2000

Nicht, wenn du vorher einen höheren Preis bezahlt hast und die Verzögerin vor deinem Verschulden war, also das Ding erst nach 2 Wochen ankommt.
Ob sich das ohne Anwalt bei irgendeinem I-Net Shop durchsetzten lässt?;D
 
Naja, wenns danach geht, kann man nur jedem raten, Forderungen unter 500 € nicht zu bezahlen...
Aber wenns einer durchzieht, dann bekommt der auch die Anwaltskosten bezahlt, wenn er unter Fristsetzung zur Zahlung auffordert...
 
Jaja, so ausgereift ist das Gesetz ja wohl noch nicht. An den beiden Beispielen von F**C****** zeigt sich ja, das man beim rückschicken am Ende nur weniger Geld hat!
 
Das Gesetz ist schon ausgereift, aber nicht jeder traut sich deswegen zum Anwalt und zieht das durch. Du solltest sehen, wie bockig manche ohne Einschaltug eines Anwaltes sind und wie schnell sie zahlen, wenn einer schreibt...
 
das denke ich auch, also viele leute lassen das sicherlich auch mit sich machen. sobald sie merken, dass jemand mit anwalt droht, ziehen sie dann den schwanz ein, aber probiert wirds fast überall :)
 
Zurück
Oben Unten