Frage zu Fernabsatzgesetz

K2

Lieutnant
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Hallo

Ich habe mir bei einem Händler etwas bestellt, bin aber mit dem Produkt nicht so zufrieden, daher möchte ich es gerne zurückschicken.
Jetzt steht bei diesem Händler in den AGB folgendes.


Sie sind an Ihre Erklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn Sie sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

Kann mir jemand sagen, wie er das mit dem dauerhaften Datenträger meint.
Muß ich etwa bevor ich das Produkt zurückschicke vorher eine Mail senden.
Wäre sehr dankbar für eine Erkärung.

gruß
K2
 
Zurücksenden reicht, wenn die wissen, woher es kommt.
 
Eine E-Mail wird im rechtlichen Sinn nicht unbedingt als dauerhaft betrachtet. Besser sind Briefe, Faxe etc.
Sollte aber kein Prob sein, einfach zurückschicken und nen Brief(Zettel) reinpacken das du das Teil nicht mehr möchtest.
 
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