Wie bekomm ich nen Gewerbeschein ?

Saber

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Ich habe vor ein erstmal sehr sehr kleines Geschäft aufzumachen ohne Laden. Möchte dort dann anbieten vernünftige Systeme zusammen zu schrauben. Das ist bei uns in der Stadt eine echte Marktlücke.

Ich brauche den Gewerbeschein also um Computerhardware zu kaufen.

Nun meine eigentlichen Fragen:

1. siehe Betreff
2. Was gibts noch zu beachten ?
3. Wie schauts mit Steuern aus ?
 
1. Bei der Gemeinde, kost glaube ich 50 E$
2. Lohnt sich das im kleinen 0,0. Zu geringe Margen.
3. Zahlst du erstmal richtig. Industriemüllbeseitigung und son Kram.
 
@Inge,

ich nehme mal an das sollte geringe mengen heissen.

Und die hab ich eigentlich nicht. Baue mittlerweile ca. 10 Systeme im Monat. Und das soll ja auch nur der Anfang sein In einem Jahr möchte ich auch nen richtiges Ladengeschäft aufmachen.
 
Hallo,
hole Dir doch ein Gewerbeschein für Waren aller Art, dann hast Du keine Probleme und wirst nach 3 bis 6 Monaten vom Finanzamt angeschrieben.
Gruß
pq8)
 
Dann bekommst du ne Umsatzsteuernummer.
 
Ich meinte schon Margen (Gewinnspannen). Ab 10 Systemen am Tag wirds interessant. Guck dir bei Geizhals mal die Wiederverkäuferpreise an. Lohnen tut sich das net wirklich!
 
Nicht zu vergessen die Gewährleistungspflicht!

Wie Inge schon sagt, die Margen sind eher mager und nur die Masse machts, das Geschäft wird also im Einkauf gemacht! Also viel Arbeit wenig Erlös!

Das wichtigste wäre vorab ein Businessplan, wo Du alles berücksictigen solltest, i.d.R. sollte das reichen, damit Du siehst ob's nen Sinn macht oder nicht!


BTW: Welcher Mensch mit halbwegs normaler Hirnfunktion macht heutzutage nen Einzehandel auf.
 
Hatte ich auch schon mal vor. Gewerbeschein liegt hier noch (abgemeldet). Aber die nerven dich schon vor dem ersten verdienten Pfennig! Ohne Dienstleistung is sowas nicht zu schaffen!
 
Hallo

zu den Steuern

du musst eine UmsatzSteuer Voranmeldung
jedes quartal machen

und natürlich die Einkommen Steuer

also ohne Dienstleistung wird das Schwierig

MFG
Sir Ulli
 
Wenn Du es wirklich willst, dann ruf mal bei Deiner örtlichen IHK an. Die können Dich genau beraten und das kostet nix.
Würde es mir gut überlegen. Von Deinem Umsatz musst Du immer ca. 30% abziehen. Das geht dann spätestens am Jahresende an das Finanzamt.
Ergo musst Du teuer verkaufen!
 
Original geschrieben von SUNSHINE
Wenn Du es wirklich willst, dann ruf mal bei Deiner örtlichen IHK an. Die können Dich genau beraten und das kostet nix.
Würde es mir gut überlegen. Von Deinem Umsatz musst Du immer ca. 30% abziehen. Das geht dann spätestens am Jahresende an das Finanzamt.
Ergo musst Du teuer verkaufen!

Die IHK wird Dich eh als erstes anschreiben und Dir ne Rechnung für Mitgliedbeiträge schicken. Da sind die ganz schnell. Kostet aber als Mindestsatz nicht so viel. Ich meine das wären 50 € im Jahr als Mindestsatz.
 
Also mein Kumpel verkauft PCs vom OTTO Versand, dass sind Warenrückläufer die er für circa 15% des Katalog wertes kaufen kann, lohnt sich das Geschäft.
Hat zwar nie die neuesten dafür aber immer günstig Systeme zu verkaufen.
Gruß
pq8)
 
Also die Umsatzsteuervoranmeldung kann man bei kleinen Beträgen auch jährlich machen.

Und unter einem bestimmten Umsatz/Gewinn braucht man an die IHK auch nix zahlen.
 
Original geschrieben von marcel77


Und unter einem bestimmten Umsatz/Gewinn braucht man an die IHK auch nix zahlen.

IMHO musst Du IMMER zahlen und zwar mindestens die Grundgebühr von ich glaube 50€ pro Jahr. Ab einem bestimmten Umsatz/Gewinn ist das ganze wohl Umsatz/Gewinn abhängig.
 
Für Baden-Württemberg läßt sich folgendes sagen, Verfahren müßte in deinem Bundesland aber ähnlich sein (NRW?):

Bei den Freibeträgen habe ich teilw. leider nur die DM-Werte, die dürften sich aber nicht groß geändert haben. Werte beziehen sich im allgemeinen auf 1 Jahr.

Den Gewerbeschein mußt du beim Gewerbeamt beantragen, kostete bei mir 40 DM, jetzt 20 EUR (Stuttgart).

Der Rest läuft dann soweit automatisch, d.h. das Gewerbeamt benachrichtigt alle weiteren Stellen. Du erhältst Post von:

1. Finanzamt:

Die teilen dir eine Steuernummer zu. Außerdem mußt du einen Fragebogen ausfüllen bezüglich Umsatz, persönliche Verhältnisse, Angestellte, etc.

Als Freibeträge gelten:
- Umsatzsteuer:
Liegen die steuerpflichtigen Einnahmen (nicht Gewinn!) unter 32.500 DM kann die sog. Kleinunternehmerregelung angewandt werden, d.h. du mußt keine USt. abführen, darfst auf den Rechnungen aber auch keine USt. gesondert ausweisen.

- Gewerbesteuer:
Hier gilt ein Freibetrag von 48.000 DM für den Gewerbeertrag.

- Einkommensteuer:
hier gelten die üblichen Grenzen wie bei nichtselbständiger Arbeit (irgendwo in der Gegend von 13.000 DM Gewinn)

Für NRW gibt es unter folgender Adresse eine Broschüre zum Download:
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=555


2. Berufsgenossenschaft (BG), Gesetzliche Unfallversicherung (GUV):

Beschäftigst du Arbeitnehmer, bist du verpflichtet, diese gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, etc. bei der BG zu versichern. Da du aber anscheinend vorhast alleine zu arbeiten, spielt dies für dich keine Rolle, da du als Inhaber des Gewerbes nicht versicherungspflichtig bist. Du kannst dich jedoch freiwillig versichern.

3. IHK:
Auch bei der IHK gibt es einen Freibetrag. Dieser liegt für die IHK Region Stuttgart bei einem Gewinn von 5200 EUR. Weicht von IHK zu IHK leicht ab. Darüber fallen dann abhängig von der Gewinnhöhe bestimmte Grundbeträge sowie ein prozentualer Umlagebetrag an.


Handelsregister:
Ein weiterer Punkt ist der Eintrag ins Handelsregister. Ab einer gewissen Betriebsgröße bist du verpflichtet, dich ins Handelsregister einzutragen. Spielt bei dir aber definitiv noch keine Rolle. Es gelten dann auch andere Regelungen bezüglich der Mängelrüge beim Einkauf von Waren.

Buchführung:
Ab einem Umsatz von mehr als 500.000 DM oder einem Gewinn von mehr als 48.000 DM bist du zur Buchführung verpflichtet, darunter reicht im Normalfall eine Einnahme-Überschuß-Rechnung.

Krankenversicherung:
Bist du noch bei jemandem familienmitversichert, darf dein Gewinn durchschnittlich nicht mehr als 640 DM pro Monat betragen sonst mußt du dich selbst versichern.


Außerdem stellt sich die Frage, wie weiter oben schon angesprochen, ob sich das Anbieten von Hardware überhaupt lohnt, da die Margen relativ gering sind und du zudem zu 2 Jahren Gewährleistung gesetzlich verpflichtet bist. Ich habe schon Händlereinkaufspreislisten gesehen, im Bereich CPU, RAM, Graka, Mainboard lohnt sich das kaum oder nur bei hohen Stückzahlen. Anders sieht es bei Zubehör wie Kühlern für die OC-Gemeinde aus, hier sind teilweise beträchtliche Gewinnmargen drin.

Viel lukrativer ist nach meiner Erfahrung, wenn du Dienstleistungen rund um den PC anbietest. Hier entspricht der Umsatz dann fast dem Gewinn, da du kaum Betriebsausgaben hast. Damit bleibst du bei einem "nebenher" Gewerbe fast immer unter jeglicher Freigrenze.
Eine Möglichkeit wäre, daß du den Kunden beim Hardwarekauf berätst, er sich anschließend einen Komplett-PC oder die Einzelteile selbst kauft und du dann die Konfiguration übernimmst. Hier haftest du dann nur, wenn du beim Zusammenbau und der Konfiguration etwas kaputt machst, für die eigentliche Gewährleistung ist der Händler von dem der PC stammt zuständig.
Lohnenswert ist auch ein PC-Notdienst. Wenn du hier wirklich gut bist, lassen sich SEHR hohe Stundenlöhne erzielen, insbesondere wenn der Kunde den PC gewerblich dringend braucht.

Gruß

SWL
 
@ SWL: Danke, echt Nobel.

- Wenn ich Dienstleistungen anbiete, muss ich die Ust. u. ä. ebenfalls beachten?

- Wie schaut es aus, wenn ich angestellt bin, und zusätzlich noch sowas betreiben will, ich brauche das Ok des Arbeitgebers, das ist klar, aber wie schaut es mit Lohnsteuer aus. (ich bin BA Student, vom Lohn und rechtlichen mit nem Azubi zu vergleichen)

Danke
 
@Jebediah:

Danke!
An was für eine Dienstleistung hast du denn gedacht?

Nun zu deinen Fragen:

1. Dienstleistungen:
Die genannten Punkte und Freibeträge gelten auch für Dienstleistungen. Nur hast du bei den Dienstleistungen den Vorteil, daß du die umsatzbezogenen Freibeträge wesentlich später erreichst. Bei Hardwareverkauf ist ein Umsatz von 32.000 DM /16.000 EUR schnell erreicht. Wenn du bei der USt. den Freibetrag überschreitest wirst du in jedem Fall USt.-pflichtig, unabhängig, womit du die Einnahmen gemacht hast.


2. Steuer:
Da es sich beim BA-/Azubi-Lohn meines Wissens um ein ganz normales und somit grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen handelt, werden Unternehmensgewinn und BA-Lohn addiert, es gilt also für dein gesamtes Einkommen der Freibetrag für die Lohnsteuer. Sollte dieser überschritten werden, bedeutet dies nicht nur Einkommensteuerpflicht. Gleichzeitig entfällt auch das Kindergeld sowie diverse Freibeträge, die deine Eltern bisher evtl. noch erhalten. Am besten du rechnest das ganze mal mit einem Steuerprogramm wie z.B. WISO durch.

3. Krankenversicherung:
Des weiteren kann sich auch bei der KV eine andere Versicherungspflicht ergeben, wenn du hier den Freibetrag von 640 DM pro Monat überschreitest (auch hier werden alle Einkünfte, also BA und Unternehmensgewinn, zusammengerechnet), da du bei den teilw. geringen BA-Löhnen unter Umständen noch bei deinen Eltern familienmitversichert bist. Detaillierte Auskünfte erhältst du bei deiner KV. Die AOK z.B. ist hier im Allgemeinen sehr kompetent, es läßt u.U. auch ein persönliches Gespräch mit einem AOK-Mitarbeiter vereinbaren.

Sehr ausführliche Infos zum Thema Sozialrecht gibt es bei der Business-Homepage der AOK: http://www.aok-business.de
Unter PRO Online stehen das komplette Sozialgesetzbuch, diverse weitere Gesetze sowie die Gemeinsamen Rundschreiben (Auslegungen, Verwaltungsvorschriften) der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger kostenlos zur Verfügung.

Ich hoffe, dir damit fürs erste weitergeholfen zu haben.

SWL
 
Du bist echt fit in dem Thema :)

Naja, Dienstleistungen:
Webdesign, kleine Programmierarbeiten, event. auch IT Beratung (für Privatleute, die sihc ein LAN zusammenbauen wollen, einen neuen Rechner brauchen, o. ä.)

Ich hab solche Sachen schon ein paar mal gemacht, aber halt nur Privat, im kleinen Stil. Auf Firmen oder Unternehmen zugehen lohnt sich fast nur als Selbständiger (wegen Rechnung, Auftreten) und da verdient man gut mehr.

Mehr 640 DM verdiene ich schon, bin aber relativ kanpp unter dem Kindergeldbetrag, wobei bekomme ich im Oktober wieder ne kleine Gehaltserhöhung und da geht dann vielleicht das Kindergeld sowieso flöten (ich hoffe mal nicht ;D ).
Hmm, daran hatte ich nicht gedacht. Ich glaube meine Eltern werden wenig begeistert sein, wenn das Kindergeld wegfeällt, weil ich mir noch was nebenzu verdiene und sie trotzdem mich unterstützen müssen )((

Du hast mir auf alle Fälle weitergeholfen.

Wenn ich mir selber keinen Lohn zugestehe, sondern mit dem Gewinn Dinge für die Firma finanziere, z.B. Telefon, neuer Computer usw., wie schaut es dann aus. Dadurch könnte ich doch theoretisch dieser oben genannten Regel entgehen (aber wahrscheinlich funzt sowas nicht bei ner GBR, oder ;) )

Danke nochmal"

P.S. ch hatte das ja eigentlich auch in der Uni, weiss aber irgendwie nur noch grobe Umrisse davon :-[
 
Wenn ich mir selber keinen Lohn zugestehe, sondern mit dem Gewinn Dinge für die Firma finanziere, z.B. Telefon, neuer Computer usw., wie schaut es dann aus. Dadurch könnte ich doch theoretisch dieser oben genannten Regel entgehen (aber wahrscheinlich funzt sowas nicht bei ner GBR, oder )

Selbstvertständlich lassen sich alle Ausgaben für den Betrieb auch steuerlich geltend machen. Du finanzierst die Dinge allerdings nicht aus dem Gewinn sondern aus deinen Einnahmen. Der Gewinn wird um diese sog. Betriebsausgaben geschmälert. Allerdings läßt sich damit kaum der Gewinn auf null bringen. Irgendwann fällt das dem Finanzamt auch auf.
Außerdem müssen diese gekauften Dinge auch wirklich für den Betrieb genutzt werden. Es kann durchaus passieren, daß der Finanzbeamte weiß was eine Geforce4 Ti ist und daß man so etwas in den seltensten Fällen in einem Büro-PC braucht.

Eine GBR mußt du für dein Gewerbe nicht eröffnen, da du ja wahrscheinlich sowieso alleine arbeitest. Anders sieht es aus, wenn du noch einen Partner hast, mit dem zusammen du das Gewerbe führst.


SWL
 
Original geschrieben von SWL


Eine GBR mußt du für dein Gewerbe nicht eröffnen, da du ja wahrscheinlich sowieso alleine arbeitest. Anders sieht es aus, wenn du noch einen Partner hast, mit dem zusammen du das Gewerbe führst.


SWL

Wie meinst Du das?

Ich will das ganze sowiesomit mind. einem Partner betreiben (mehr Menschen -> mehr Erfahrung; mehr Menschen -> mehr verfügbare Manpower -> mehr Arbeitszeit -> besserer Support;.........)
 
Wenn du das Gewerbe mit einem Partner zusammen führen willst, mußt du natürl. eine geeignete Rechtsform auswählen. Das wäre dann im einfachsten Fall die GbR. Was du bei einer GbR noch alles beachten mußt kann ich dir leider nicht sagen, da sich bei mir die Frage nie stellte, da ich alleine arbeite.
 
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