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Fesplattenhersteller verkürzen Garantiezeit
- Ersteller JK_MoTs
- Erstellt am
Wie heute in den News von <a href="http://www.tecchannel.de/news/20020920/thema20020920-8722.html" TARGET="b">tecChannel</a> zu lesen ist, reduzieren mehrere Festplattenhersteller, darunter auch Maxtor, Seagate und Western Digital die Garantiezeit ihrer Desktop-Modelle von bisher drei auf nun ein Jahr!<ul><i>Die Argumente der Festplattenhersteller zur Verkürzung der Garantiezeiten beziehen sich auf drei angeführte Kernaussagen: Zum einen seinen die heuten Festplatten so gut, dass eine derart lange Garantiezeit nicht mehr erforderlich sei. Zum anderen sollen Schäden zum Großteil innerhalb der ersten Betriebsmonate auftreten. Drittens geben die Hersteller von Billig-PCs in der Regel auch nur ein Jahr Garantie, weshalb man diese Tatsache als Quasistandard übernehmen will.
Für Kunden in der EU besteht der Gewährleistungsanspruch noch weitere zwei Jahre. Dies gilt aber nur bezüglich den Händlern, bei denen das Laufwerk gekauft wurde. Schließt der Händler jedoch seinen Laden innerhalb der Garantiefristen, besteht ein Garantieanspruch lediglich für die vom Festplattenhersteller gewährte Garantiezeit.
</i></ul>Diese Verkürzung der Garantiezeit betrifft sowohl Endkunden als auch PC-Hersteller, die solche Festplatten in ihren Systemen verbauen.
Bislang haben sich Samsung und IBM der Initiative wohl noch nicht angeschlossen, was aber sicherlich nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte...
Die komplette Meldung ist bei <a href="http://www.tecchannel.de/news/20020920/thema20020920-8722.html" TARGET="b">tecChannel</a> zu finden.
Für Kunden in der EU besteht der Gewährleistungsanspruch noch weitere zwei Jahre. Dies gilt aber nur bezüglich den Händlern, bei denen das Laufwerk gekauft wurde. Schließt der Händler jedoch seinen Laden innerhalb der Garantiefristen, besteht ein Garantieanspruch lediglich für die vom Festplattenhersteller gewährte Garantiezeit.
</i></ul>Diese Verkürzung der Garantiezeit betrifft sowohl Endkunden als auch PC-Hersteller, die solche Festplatten in ihren Systemen verbauen.
Bislang haben sich Samsung und IBM der Initiative wohl noch nicht angeschlossen, was aber sicherlich nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte...
Die komplette Meldung ist bei <a href="http://www.tecchannel.de/news/20020920/thema20020920-8722.html" TARGET="b">tecChannel</a> zu finden.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
na das ist doch mal ne witzlose aussage :
wenn die Festplatten so gut sind das sie sowieso nicht kaputt gehen , dann könnte man ja im Umkehrschluß sagen ,das man die Garantie auf 5 Jahre verlängern kann "Sie gehen ja eh nicht kaputt"
Zum einen seinen die heuten Festplatten so gut, dass eine derart lange Garantiezeit nicht mehr erforderlich sei. Zum anderen sollen Schäden zum Großteil innerhalb der ersten Betriebsmonate auftreten.
wenn die Festplatten so gut sind das sie sowieso nicht kaputt gehen , dann könnte man ja im Umkehrschluß sagen ,das man die Garantie auf 5 Jahre verlängern kann "Sie gehen ja eh nicht kaputt"
das grösste problem wird sein, dass dann platten wie heutige chipsätze auf den markt kommen... oder ford autos
neu gekauft... nach weniger zeit schon macken und nach spätestens einem jahr, warscheinlich einen tag nach ableuf der garantiezeit der totalausfall...
wenn ein hersteller schon versichert, dass das produkt 5 jahre oder 3 jahre läuft, wurd doch vorher ganz anders an die sache ran gegangen, als wenn es nur ein jahr halten muss
ein erschreckender rückschlag
neu gekauft... nach weniger zeit schon macken und nach spätestens einem jahr, warscheinlich einen tag nach ableuf der garantiezeit der totalausfall...
wenn ein hersteller schon versichert, dass das produkt 5 jahre oder 3 jahre läuft, wurd doch vorher ganz anders an die sache ran gegangen, als wenn es nur ein jahr halten muss
ein erschreckender rückschlag
mj
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Erbärmlich, wirklich erbärmlich. IBM hat mit seiner fehlerhaften Serie ganz böse eins auf die Nase bekommen, die anderen Hersteller drücken sich doch nur vor den Konsequenzen... '8{
Peter1984
Grand Admiral Special
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SirGalahad5
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Prinzipiell verlieren europäische User ja nur ein Jahr Garantiezeit: 24 Monate Garantie sind in Europa gesetzlich vorgeschrieben. Da kann sich auch kein Festplattenhersteller drum drücken.
Devastators
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Es geht in erster Linie ums prinzip... es kann einfach nicht sein!
2 Jahre muss der Laden Dir geben der Dir die Platte verkauft hat!
Geht dieser Pleite (was bei PC Läden ja schnell vorkommen kann) hast Du ersteinmal ein Problem!
Die Firmen nehmen vom Endkunden nurnoch seeeehhhrr ungern die Platten direkt entgegen!
Bis jetzt konnte man immer direkt WD oder Maxtor kontaktieren und die Platte bei denen tauschen lassen...
Da stehen jetzt dicke Steine im weg!
2 Jahre muss der Laden Dir geben der Dir die Platte verkauft hat!
Geht dieser Pleite (was bei PC Läden ja schnell vorkommen kann) hast Du ersteinmal ein Problem!
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Bis jetzt konnte man immer direkt WD oder Maxtor kontaktieren und die Platte bei denen tauschen lassen...
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Luzypher
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Hi folks!
Da gibts nur einen Haken! Der Händler kann in seinen AGBs die Garantiezeit auch auf maximal 1 Jahr kürzen, denn das ist auch nach den neuen Gesetzen erlaubt! Er muß nur explizit darauf hinweisen.
Aber wen nützen denn zwei Jahre Händlergarantie, wenn der Händler selbst keinen Schimmer hat, die Klamotten in der Ecke liegen lässt und dann 15 oder 30 Euro Überprüfungspauschale berechnet, weil das gerät seiner Meinung nach in Ordnung ist?
Auf die meisten Händler würde ich mich da kaum verlassen!
cu ...
Da gibts nur einen Haken! Der Händler kann in seinen AGBs die Garantiezeit auch auf maximal 1 Jahr kürzen, denn das ist auch nach den neuen Gesetzen erlaubt! Er muß nur explizit darauf hinweisen.
Aber wen nützen denn zwei Jahre Händlergarantie, wenn der Händler selbst keinen Schimmer hat, die Klamotten in der Ecke liegen lässt und dann 15 oder 30 Euro Überprüfungspauschale berechnet, weil das gerät seiner Meinung nach in Ordnung ist?
Auf die meisten Händler würde ich mich da kaum verlassen!
cu ...
hi,
ich kann der meldung nichts abgewinnen.
es ist gesetzlich verboten, gegenüber dem endkunden bei solchen verkaufsartikeln die gewährleistungsfrist unter zwei jahre zu verkürzen.
das geht auch nicht mit agb's.
kompletter unfug, was hier so alles steht.
der grund ist die verbrauchsgüterkaufrichtlinie der eu, die das zwingend vorschreibt und die die spd umgesetzt hat.
wer anderer auffassung ist, möge bitte substantiiert vortragen.
kmueller
ich kann der meldung nichts abgewinnen.
es ist gesetzlich verboten, gegenüber dem endkunden bei solchen verkaufsartikeln die gewährleistungsfrist unter zwei jahre zu verkürzen.
das geht auch nicht mit agb's.
kompletter unfug, was hier so alles steht.
der grund ist die verbrauchsgüterkaufrichtlinie der eu, die das zwingend vorschreibt und die die spd umgesetzt hat.
wer anderer auffassung ist, möge bitte substantiiert vortragen.
kmueller
Devastators
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kompletter unfug, was hier so alles steht.
Naja.. so krass würde ich es nicht sehen...
was Luzypher schreibt kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
Und wenn die Platte defekt ist, dann kann der Händler auch nix abstreiten.
Es gibt schon Berichte hier von Leuten die ihre Platten nicht mehr direkt beim Hersteller reklamiert bekommen haben, was früher ohne Probleme funktioniert hat.
PS: Ich habe einen Händler meines Vertrauens!
Naja.. so krass würde ich es nicht sehen...
was Luzypher schreibt kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
Und wenn die Platte defekt ist, dann kann der Händler auch nix abstreiten.
Es gibt schon Berichte hier von Leuten die ihre Platten nicht mehr direkt beim Hersteller reklamiert bekommen haben, was früher ohne Probleme funktioniert hat.
PS: Ich habe einen Händler meines Vertrauens!
nur zur klarstellung:
wieviel jahre garantie der hersteller seinen händlern gegenüber gibt oder gegenüber dem endkunden ist egal, dass kann auch ein jahr oder weniger sein. der kunde kauft ja nicht beim hersteller.
die arschkarte zieht der händler, bei dem man die sachen kauft. gegenüber jedem händler hat man mindestens 2 jahre gewährleistungszeit. der händler kann so viel mit dem kunden vereinbaren, wie er will. diese vereinbarung ist einfach unwirksam. ipso jure.
die garantie, die der hersteller selbst gegenüber dem endkunden gewährt, die kann ein jahr sein. das ist kein problem.
das problem dürfte aber sein, wenn jemand so nach einem jahr und elf monaten zum händler dackelt und meint, seine platte sei nicht mehr in ordnung. dann braucht der händler nur zu behaupten, die platte sei einfach ständig im dauerbetrieb gelaufen und halte halt nicht länger als zwei jahre und gibt dem kunden eine neue platte für einen zehner günstiger.
diesen behauptungen kann der normale laie nicht entgegen treten. und wer schaltet da schon den anwalt ein...
am besten, man kauft nur maxtor festplatten, dann gibt es auch keine probleme.
kmueller
wieviel jahre garantie der hersteller seinen händlern gegenüber gibt oder gegenüber dem endkunden ist egal, dass kann auch ein jahr oder weniger sein. der kunde kauft ja nicht beim hersteller.
die arschkarte zieht der händler, bei dem man die sachen kauft. gegenüber jedem händler hat man mindestens 2 jahre gewährleistungszeit. der händler kann so viel mit dem kunden vereinbaren, wie er will. diese vereinbarung ist einfach unwirksam. ipso jure.
die garantie, die der hersteller selbst gegenüber dem endkunden gewährt, die kann ein jahr sein. das ist kein problem.
das problem dürfte aber sein, wenn jemand so nach einem jahr und elf monaten zum händler dackelt und meint, seine platte sei nicht mehr in ordnung. dann braucht der händler nur zu behaupten, die platte sei einfach ständig im dauerbetrieb gelaufen und halte halt nicht länger als zwei jahre und gibt dem kunden eine neue platte für einen zehner günstiger.
diesen behauptungen kann der normale laie nicht entgegen treten. und wer schaltet da schon den anwalt ein...
am besten, man kauft nur maxtor festplatten, dann gibt es auch keine probleme.
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Luzypher
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Hi folks!
Hm, also Unfug ist das sicherlich nicht. Wer sich die neuen Gesetze mal (komplett) näher ansieht, wird dies feststellen können. Eine Verkürzung auf mindestens einem Jahr ist u.U. durch die Änderung der AGBs möglich. Dazu gab es mal einen Ausführlichen Artikel in der c´t Ende lezten/Anfang diesen Jahres.
Die Änderungen des neuen verbraucherschutzgesetzes sind dermaßen umfangreich, daß kaum jemand den kompletten Überblick hat. Leider ist auch mit Änderung dieses gesetzes der Kunde nicht immer auf der rosigen Seite.
Aber man wird sehen, wie sich das in nächster Zukunft entwickelt
cu ...
Hm, also Unfug ist das sicherlich nicht. Wer sich die neuen Gesetze mal (komplett) näher ansieht, wird dies feststellen können. Eine Verkürzung auf mindestens einem Jahr ist u.U. durch die Änderung der AGBs möglich. Dazu gab es mal einen Ausführlichen Artikel in der c´t Ende lezten/Anfang diesen Jahres.
Die Änderungen des neuen verbraucherschutzgesetzes sind dermaßen umfangreich, daß kaum jemand den kompletten Überblick hat. Leider ist auch mit Änderung dieses gesetzes der Kunde nicht immer auf der rosigen Seite.
Aber man wird sehen, wie sich das in nächster Zukunft entwickelt
cu ...
necronom
Vice Admiral Special
Original geschrieben von r4pt0r
...und nochmal ein grund auf SCSI umzusteigen...
meine nächsten HDs werden auf jeden fall SCSI!
das risiko geh ich nicht ein!!!
yo,
aber scsi platten sind wieder ein bissel lauter als ide
aber nicht um sonst werden in den meisten server scsi platten verbaut
oder legts du die hdds wieder in ein tubberle
mfg
necronom
necronom
Vice Admiral Special
@r4pt0r
upps hab ich nicht gewusst
aber ich lass mich immer gerne eins bessern belehren
sind aber immer noch teurer.......
grüssle
upps hab ich nicht gewusst
aber ich lass mich immer gerne eins bessern belehren
sind aber immer noch teurer.......
grüssle
necronom
Vice Admiral Special
ich gebs auf
ich geb ja zu ich hätte auch lieber scsi,
iss aber momentan finanztechnisch nicht drinn
mfg
ich geb ja zu ich hätte auch lieber scsi,
iss aber momentan finanztechnisch nicht drinn
mfg
Original geschrieben von Luzypher
Hi folks!
Hm, also Unfug ist das sicherlich nicht. Wer sich die neuen Gesetze mal (komplett) näher ansieht, wird dies feststellen können. Eine Verkürzung auf mindestens einem Jahr ist u.U. durch die Änderung der AGBs möglich. Dazu gab es mal einen Ausführlichen Artikel in der c´t Ende lezten/Anfang diesen Jahres.
Die Änderungen des neuen verbraucherschutzgesetzes sind dermaßen umfangreich, daß kaum jemand den kompletten Überblick hat. Leider ist auch mit Änderung dieses gesetzes der Kunde nicht immer auf der rosigen Seite.
Aber man wird sehen, wie sich das in nächster Zukunft entwickelt
cu ...
die genauen gesetzesänderungen wurden erst anfang dieses jahres veröffentlicht und erst kurz vorher beschlossen. vorher wusste niemand so genau, was die schuldrechtsreform jetzt genau bringt. seit ende letzten jahres, wo der artikel in der c't erstellt wurde, hat sich einiges verändert.
das ist übrigens typisch deutschland. der kunde ist hier seit 50 jahren alles andere als der könig. ganz klar, dass es hierzulande kaum jemand glauben kann, dass die eu einen äusserst verbraucherfreundlichen kurs fährt und daran ist deutschland halt gebunden. im übrigen hat man selbst auf kleidung und alle geräte, einfach alles, wie autos, fahrräder, fotoapparate etc. immer volle zwei jahre gewährleistung gegenüber dem HÄNDLER als verbraucher. das ist nun mal so. das geht in unsere köpfe halt nur schwer rein.
kmueller
Moin.
Wenn man als Privatmann (Verbraucher) eine Festplatte beim Händler (Unternehmer) erwirbt, handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Bei einem solchen kann die nunmehr übliche zweijährige Verjährung der Gewährleistungsansprüche (§§ 437, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nicht vor der Mangelanzeige verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB), d.h. es bleibt bei mindestens zwei Jahren Gewährleistungpflicht des Händlers gegenüber dem Privatmann.
Die Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungszeit ist erst ab der Mangelanzeige möglich, darauf kann, muss sich der Privatmann aber nicht einlassen.
Vielleicht sollte man diesen Tread in das passende Forum verschieben.
MfG
Stefan
Wenn man als Privatmann (Verbraucher) eine Festplatte beim Händler (Unternehmer) erwirbt, handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Bei einem solchen kann die nunmehr übliche zweijährige Verjährung der Gewährleistungsansprüche (§§ 437, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nicht vor der Mangelanzeige verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB), d.h. es bleibt bei mindestens zwei Jahren Gewährleistungpflicht des Händlers gegenüber dem Privatmann.
Die Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungszeit ist erst ab der Mangelanzeige möglich, darauf kann, muss sich der Privatmann aber nicht einlassen.
Vielleicht sollte man diesen Tread in das passende Forum verschieben.
MfG
Stefan
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