Es war einmal: "Mindfactory und negative Kritiken"

Enqui

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Hallo Planet3dnow Leser,
Hallo Computerkomponenten Käufer,

Es war einmal vor nicht allzulanger Zeit ein von mir als sehr gut erachteter Computer Versandthandel namens Mindfactory AG. Diese Shop hat einen sehr guten Ruf, und innerhalb von zwei Jahren treuster Kundschaft, hatte ich auch nie ein Haar daran auszusätzen.
Also empfahl ich diesen Shop vielen Freunden und Bekannten, ja sogar Personen welche mich nur kurz nach einer guten Adresse zum Einkaufen fragten.

Leider habe ich seit heute ein ganz anderes Bild dieser Firma, welche ich gerne schildern würde. Es geht mir nicht darum irgend einen schlechten Ruf zu kreieren, sondern einfach nur meine bescheidene Meinung zu äußern. Leider wurde meine Meinung, welche sich in Kritik gegen den Mindfactory Kundenservice äußerte, von den dortigen Administratoren gelöscht und ist aber unter weiser Vorraussicht gebackuped und hier zu finden.

Es ging einfach nur darum eine S-ATA Festplatte umzutauschen, welche mit meinem Board nicht funktionierte. Von dem stolzen Preis von 125 Euro erhielt ich abzüglich "Wertminderung" ca. 93 Euro zurück - und dies nachdem ich die Platte sofort nach erhalt ausprobiert und 2Std. nach Empfang des Paketes schon wieder auf die Post gebracht hatte.
Wie man in dem "gebackupten" Beitrag lesen kann, geht die Mindfactory davon aus, das man Platten wohl orginal eingeschweißt anschließen kann, um sie danach unter geltenden EU Recht zurück zu schicken.

Über die Tatsache das die Mindfactory offenbar keine Übersicht über ihre Warenverfügbarkeit hat, wurde überhaupt nicht eingegangen.

Schade, aber ich finde jeder sollte sich Bewußt sein, welchen Status einen Kunden der Mindfactory offensichtlich zugestanden wird.

Vielen Dank,
MfG
Enqui
 
such mal nach mindfactory, hab hier in "letzter zeit" öfters kritik gelesen...
und zu deiner sig: ich glaub es muss "leges" heißen :-)
und so: =/\= sieht das ganze (imho) besser aus :-)
 
cr4wler schrieb:
such mal nach mindfactory, hab hier in "letzter zeit" öfters kritik gelesen...
und zu deiner sig: ich glaub es muss "leges" heißen :-)
und so: =/\= sieht das ganze (imho) besser aus :-)

Ehh.. Für einen nicht-lateiner schwer zu beurteilen. Aber ich kanns ja einfach mal ändern. Vielen Dank :-*

Und =/\= So sieht das wirklich besser aus ;)

Danke,
Enqui
 
Ich hoffe, dass ich in nächster Zeit keinen Support von MF in Anspruch nehmen muss. Habe erst heute Teile für meinen neuen PC bekommen.

Andererseits kann ich MF schon verstehen, die Platte können Sie nicht mehr als neu verkaufen, da eben ausgepackt. Wertminderung ist deren Gutes Recht, auch wenn sie da sicherlich Kulanz hätten zeigen können.
Weiterhin frage ich mich, wie sie eine Platte verkaufen können und wollen, die ja scheinbar auf einem Mainboard nicht läuft. Wurde das Problem rekonstruiert?

Was war es für eine Platte und was für ein Board?
 
Den Hinweis von Mindfactory, dass die Minderung des zurückgezahlten Kaufpreises im BGB festgesetzt wäre, halte ich für Schwachsinn.

§ 357 III BGB schrieb:
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


Bei so einem "Service" wundert es mich ehrlich gesagt, dass überhaupt noch jemand bei denen was kauft :P
 
Ist die Frage, ob die Inbetriebnahme nicht über die reine Prüfung hinaus geht.
Aber ich wär auch ziemlich angepisst, bei dem Betrag...
>kq
 
>kq schrieb:
Ist die Frage, ob die Inbetriebnahme nicht über die reine Prüfung hinaus geht.

mindfactorys argumentation geht ja mehr in die richtung, daß die verpackung geöffnet wurde.

das macht aber nicht mindfactory so, sondern viele andere händler ebenfalls.

aber wie soll man bei einer eingeschweißten festplatte auch nur eine einfache sichtprüfung durchführen, wenn schon allein ein öffnen der antistatik-tüte zu wertminderung führen soll ?
 
Hi,
da es in die rechtliche Richtung geht auch von mir ein Beitrag dazu.
Ich hatte das Problem schonmal mit NordPC, die auch einfach für einen Tag testen (und feststellen, dass das alles defekt war), Wertminderung einbehalten haben.
Nach dem, was im Gesetz steht, bezweifle ich ernsthaft die Legalität dieses Verhaltens, weil um eine HDD prüfen zu können, muss ich sie zumindest auspacken und anschließen, anders kann ich Imkompatibilitäten nicht ausschließen. Selbst nach einem Tag wäre das meiner Auffassung nach kein In Betrieb nehmen, die Frist sind 14 Tage, in denen muss ich die Sachen gründlich prüfen können, als einziges darf ich die Sachen nicht im Wert mindern, also beschädigen, etc., ...
Das dumme ist, dass die Beträge recht klein sind, so dass sich eine Klage nie lohnt.
Das eigenartige ist, dass sie das offenbar nicht immer so handhaben. Ich hab letzte Woche ne PCMCIA W-LAN Karte und Kopfhörer zurückgesandt und das Geld komplett zurückerstattet bekommen. Bei der Bestellung war allerdings GoldOrder im Spiel, weil wir den TFT meines Dads mitbestellt hatten.

Gruss
 
@cruger: eine Sichtprüfung ist auch durch die Antistatiktüte möglich, da halbtransparent (korrigiert mich, wenn sich das geändert hat).
@Tommy: ich verstehe deinen Punkt, sehe es persönlich recht ähnlich, aber das Gesetz kann man in beide Richtungen auslegen. Im Laden kannst du auch net die HDD einbauen und testen, ob sie dir gefällt.
>kq
 
>kq schrieb:
@cruger: eine Sichtprüfung ist auch durch die Antistatiktüte möglich, da halbtransparent (korrigiert mich, wenn sich das geändert hat).
@Tommy: ich verstehe deinen Punkt, sehe es persönlich recht ähnlich, aber das Gesetz kann man in beide Richtungen auslegen. Im Laden kannst du auch net die HDD einbauen und testen, ob sie dir gefällt.
>kq

Aber genau deshalb gibt es das FAG, weil ich die Platte im Laden anschauen kann (und durchaus den PC mit hinnehmen zum Test). Das Gesetzt spricht ausserdem von einer Prüfung, und das heisst eben speziell bei technischen Artikeln auch eine Funktionsprüfung. Ich schau mal, ob ich da was zitierfähiges finde, auf die schnelle hatte ich vorhin nur die Skripten vom Examen zur Hand.

Gruss
 
>kq schrieb:
@cruger: eine Sichtprüfung ist auch durch die Antistatiktüte möglich, da halbtransparent (korrigiert mich, wenn sich das geändert hat).
@Tommy: ich verstehe deinen Punkt, sehe es persönlich recht ähnlich, aber das Gesetz kann man in beide Richtungen auslegen. Im Laden kannst du auch net die HDD einbauen und testen, ob sie dir gefällt.
>kq

Ja und nein, manche sind blickdicht und manche sind halbtransparent.

Es gibt aber auch Seagates Seashell (Transparente Antistatische Transport-Box):

seagate_seashell_800x688.jpg


Nur weiß man ja halt auch beim angucken alleine nicht, ob die HDD funzt und/oder das Mainboard sich mit der HDD verträgt.

Aber es heißt ja nicht umsonst "Servicewüste Deutschland" :]
 
Ne Funktionsprüfung ist ja dann schon wieder ne Inbetriebnahme. Zumal Prüfung auf Defekt nix mit FAG zu tun hat, sondern nen Gewährleistungsfall ist
Zur Kompatibilität: ist ja keine zugesicherte Eigenschaft seitens des Verkäufers, warum sollte er das dann ausbaden?
>kq
 
>kq schrieb:
Ne Funktionsprüfung ist ja dann schon wieder ne Inbetriebnahme. Zumal Prüfung auf Defekt nix mit FAG zu tun hat, sondern nen Gewährleistungsfall ist
Zur Kompatibilität: ist ja keine zugesicherte Eigenschaft seitens des Verkäufers, warum sollte er das dann ausbaden?
>kq

Das Thema zugesicherte Eigenschaften ist out ^^
Jetzt muss entweder die vereinbarte Beschaffenheit oder (da meist nichts konkretes Vereinbart wird) die Tauglichkeit zur im Vertrag vorgesehenen Verwendung gegeben sein, ansonsten liegt ein Mangel vor. Wenn nun die Platte inkompatibel ist, kann sie nicht so verwandt werden, wie man es beim Kauf einer Platte erwartet. Ein Mangel liegt also vor.
Viel interessanter ist doch die Frage, ob mich das beim Rücksenden nach FAG interessiert. Hier passt § 355 III BGB, danach hat der Verbraucher nur dann Wertersatz zu leisten, wenn durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eine Verschlechterung entstanden ist. MF könnte nun sagen, das öffnen der Tüte ist für uns eine Verschlechterung (ob die abgezogene Höhe gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt). Wenn man das so unterstellt, greift S.2. Dies Gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. War die Platte in ner verschweissten Packung (wie Maxtor, Hitachi), muss ich die Tüte öffnen, um die Platte begutachten zu können. Für mich gehört zu einer Prüfung auch eine kurze Funktionsprüfung, aber ok, das hab ich jetzt nicht weiter nachgelesen ^^
Bei Samsung (die durchsichtigen Plastikpackungen) entsteht durch das öffnen keine Verschlechterung und wenn die ne halbe Stunde lief, wird das MF kaum als Verschlechterung nachweisen können. In sofern ist deren Verhalten in dem Fall bedenklich.

Gruss
 
Was genau war denn inkompatibel?
Mit dem PDC20376 müsste ne 200er doch rennen.

Zum MF-Verhalten:

- das ist halt immer DAS Problem, was ist Inaugenscheinnahme und was ist schon Betrieb.

- ich schliesse mich hier eher >kq an, ne Sichtprüfung ist auch durch das Sea-Shield oder die ESD-Bag möglich. Die Kompatibilität ist keine zugesicherte Eigenschaft.

- durch das Öffnen einer ESD-Bag und die Inbetriebnahme findet natürlich eine Wertminderung statt. Ich würde keine Platte von nem Versender annehmen die in ner aufgeschnittenen ESD-Bag ankommt und evtl. Gebrauchs / Einbauspuren trägt. Die meisten anderen würden das imho auch nicht tolerieren.
Wie oft gibts hier Threads in denen Versender als Betrüger beschimpft werden weil sie offensichtlich schon mal verbaute Grakas verschickt haben?

MF entsteht ein finanzieller Schaden durch das Öffnen und das Inbetriebnehmen. Wenn die Platte zurückkommt muss sie zumindest aufwändiger geprüft werden, als wenn sie verschweisst zurück kommt. Es gibt auch genügend User (nicht auf den Threadstarter bezogen) die solche Profis sind, dass sie beim ersten Einbau gleich mal ein paar Pins lockern oder sonstwas.

- Ob die Platte funzt oder net muss man net testen fürs FAG. Daher sind diese Argumente sinnfrei. Will ich die Platte behalten und sie is kaputt -> Gewährleistungsfall.

- es gibt auch genug Käufer die immer die neuesten Platten kaufen, diese 1-2x mit h2wbench knüppeln und diese dann (mit Verlust) in den Foren wieder verchecken. Hut ab vor diesen Kunden, dass sie die Teile nicht per FAG zurücksenden! Könnte man auch argumentieren: ich musste mal testen ob die Platte auch die richtige Transferrate bringt.

- zu MF steh ich auch sehr gespalten, aber in dem Fall finde ich das Verhalten nachvollziehbar und OK. Ne andre Frage ist natürlich der Minderungsbetrag.

Edit:
@TommySZB
und wenn die ne halbe Stunde lief, wird das MF kaum als Verschlechterung nachweisen können.
Naja die Lager altern mit jeder Umdrehung. Platten haben ne maximale Anzahl Start-Stop Zyklen. Gerade beim testen entstehen oft viele der üblen Sorten. Kiste an -> Bios Check -> Platte net da -> sofort wieder aus ->Jumper o.Ä. -> an -> net da -> aus..... von diesen On/Off-Zyklen wird keine Platte besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Das FAG sollte dem Kunden die selben Möglichkeiten wie im Ladengeschäft eröffnen. Bringst du dort dein PC mit und testest die Platte?
2. Wenn du jetzt eine neue Platte bestellst und bezahlst und bekommst deine geöffnete Platte, würdest du wahrscheinlich n Beschwerdethread eröffnen und meckern das du gebrauchte Ware zum NP bekommen hast.
3. Was kann MF dafür das du dich vorher nicht ausreichend über die Kompatibilität informiert hast.

Was glaubt Ihr eigentlich was man bei max. 5% Marge so alles abfedern kann? Man müsste mal recherchieren welchen Onlinehändlern das FAG schon das Genick gebrochen hat und damit Arbeitsplätze vernichtet hat.
 
I²K schrieb:
3. Was kann MF dafür das du dich vorher nicht ausreichend über die Kompatibilität informiert hast.
.

Hey, hey.. ne 160 GB Maxtor welche ich schon über ein Jahr benutze, läuft ohne Probleme.
Die 200er hat er beim Anschluss weder im BIOS noch irgendwo anders erkannt.. und die Kompatibilitätsliste möchtige ich mal sehen. Da steht weder bei ASUS was, noch bei Maxtor etwas.
 
Die 200er hat er beim Anschluss weder im BIOS noch irgendwo anders erkannt..

Dann is die Platte aber net inkompatibel sondern defekt.
Und das is kein Fall fürs FAG.
Wenn MF die Platte getestet hat und festgestellt hat, dass se net funzt biste mit dem Abzug noch günstig weggekommen, weil die Ding dann bei Maxtor tauschen lassen.

und die Kompatibilitätsliste möchtige ich mal sehen
'türlich bei Asus steht Platten über 130 GB laufen ohne Ausnahme wenn se sich an die Standarts halten (ATA Specs).
 
Herr Jeh schrieb:
'türlich bei Asus steht Platten über 130 GB laufen ohne Ausnahme wenn se sich an die Standarts halten (ATA Specs).

Dann hätt es ja funktionieren müssen.
Noch schlimmer wenn sie mir "mutmaßlich" defekte Platten schicken, die ich dann bezahlen soll.
 
Noch schlimmer wenn sie mir "mutmaßlich" defekte Platten schicken, die ich dann bezahlen soll.

:]
Sorry, jetzt wirds kindisch.
Wenn die Platte verschweisst war kann MF doch net wissen, dass die Defekt is...
DOAs gibts immer wieder mal. Is doch kein Prob das zu tauschen. Manche Hersteller bieten bei 30-day DOAs sogar oft nen Vorabaustausch an.

Is die Platte defekt kannst du von MF natürlich die Zusendung einer funzenden verlangen. Und wenn die am 1. Tag abkackt wird auch MF sich sicher net querstelln.

Also manchmal frag ich mich schon... Warte ja nur auf den Thread: "MF verschickt defekte Ware und kassiert ab" o.ä.

Probiers doch evtl. mal mit Kommunikation.
Ruf dort an sag was Sache is, und dass du eigtl. schon die Platte willst, die erste aber defekt war. Und du das mit dem FAG verwechselt hast. Dann bekommste ne neue Platte und keinen Abzug an $$.
 
@I²K:
hey, du wirst unsachlich ;)
Der TFT den ich letzte Woche bekommen habe, war definitiv schonmal bei jemandem (Karton sieht mitgenommen aus, da war schonmal ein anderer Aufkleber drauf). Behalten haben wir den trotzdem, ich sehe auch keinen Grund das nicht zu tun. Einen Beschwerdethread mach ich deshalb auch nicht auf, ich hab bisher mein Geld vom MF die 2-3 mal immer voll wiederbekommen, ..
Nur, wenn die Händler einerseits dem Kunden Geld abziehen, für Sachen, die nach FAG zurückgehen, andererseits aber die so zurückgegangenen Sachen als neu verkaufen und erneut den vollen Preis verlangen passt etwas nicht. Ich schätze, dass sie einige der Teile in ihre Komplettrechner "versilbern", da ist uninteressant, ob die Platte schonmal offen war.
Ich selber kann nicht klagen, ich schicke extrem selten etwas zurück, da ich vorher lange überlege was ich kaufe.
Der Vergleich mit dem Ladengeshäft passt schon, aber ich kann da den PC mit hinnehmen, wenn ich mir nicht sicher bin ;)
Online geht das eben nicht und ins Ladengeschäft kann ich die Platte dann zum testen auch mitnehmen, die bauen sowas ggf. auch ein, ..

Zum Thema informieren über Kompatibilität:
Du hattest also noch nicht das Pech, dass ein Teil mit einem anderen absolut nicht will. Die "Kompatibilitätslisten" der meisten Hersteller sind sehr unvollständig, da steht viel nicht drauf, in Sachen Platten hab ich bisher keine Listen gesehen. Ein User kauft sich ne Platte, 200GB, IDE, ok, ich hab IDE, im Handbuch steht, bis 300GB geht, müsste also laufen. Ich finde nicht, dass sich ein Kunde über mehr informieren muss. Man kann vom Kunden nicht das Fachwissen eines Händlers verlangen.

Wenn MF die Platte getestet hat und festgestellt hat, dass se net funzt biste mit dem Abzug noch günstig weggekommen, weil die Ding dann bei Maxtor tauschen lassen.

Wo ist das günstig? Maxtor gibt eine Garantie, Versand nach Irland kostet 10€ und 4 Wochen Wartezeit, MF hat ihm ca. 25% des Wertes abgezogen, das passt nicht! MF wird die Platte wieder zum Neupreis verkaufen, hat dann also neben dem normalen Verkauf 32€ eingenommen.
Und die Sache mit den Lagern: Selbst wenn ich die Platte in der Zeit 20x an und ausschalte, du kannst mir nicht erzählen, das halbiert ihr Leben um 25%. Ne IDE Platte ist doch dafür ausgelegt öfter an/ausgeschaltet zu werden. Besser wird sie sicher nicht, aber auch nicht bedeutend schlechter.
Der Händler hat speziell in diesen Fällen eh kaum Risiko. Wenn er ne defekte Platte bekommt, geht die an den Hersteller zurück, der ersetzt sie und fertig.
Wenn der Defekt denn in den ersten 6 Monaten auftritt, danach durfte der geneigte User dann beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war.
Die Plattenhersteller geben inzwischen alle mind. 2 Jahre Garantie, damit haben die Händler kaum Probleme, was nach den 2 Jahren passiert, interessiert sie sowieso nicht.
Ich will hier nicht hetzen, ich selbst bin bis auf eine Sache im letzten Jahr, die dann aber zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde zufrieden mit MF. Die Gewährleistungs/FAG Fälle der letzten zeit wurden so gelöst, wie ich mir das vorstelle.
Dennoch bin ich der Meinung, dass er sein Geld vollständig hätte zurückbekommen müssen. Weil er die Platten eben nicht in Betrieb genommen hat (konnte er ja auch nicht).

Wenn die Platte defekt war, kann MF da wirklich wenig dafür, in die Verschweißung reinsehen können sie nicht.

Gruss
 
@Tommy

ich denke das Problem hier war folgendes:

- Platte defekt
- Platte wird als FAG zurückgeschickt statt als Gewährleistungsfall

Was soll MF denn da machen?
Der Zustand hat sich ja definitv verschlechtert -> potentiell ok nach defekt

Warum hat denn der Kunde nicht einfach gesagt, geht nicht, ich will ne neue?
Ne, da wirds halt wieder verpackt und zurückgeschickt und bloss net in irgend ner Form kommunizieren, könnte ja anstrengend werden...
Klar macht MF "einfach" ne RMA mit Maxtor. ABER
Da der Kunde die Platte ja nemmer will (FAG) bleiben die Kosten für den Austausch an MF kleben. Und die Kosten bestehen net aus Portokosten (geht eh an Distri), sonder aus Personalkosten. Von alleine wickelt sich bei nem Händler ne RMA auch net ab.
Wärs als Gewährleistung gelaufen -> 0 Probs, da hätte MF sicher auch keinen Cent berechnet.

Was die Sache mit dem Abzug beim "echten" FAG betrifft, sehe ich auch so, für nen sauberen FAG-Fall sind 25% imho auch zuviel. Aber das ist wieder was anderes.

Zum Altern:
Also es ist nunmal unbestritten, dass ein Lager ein Verschleissteil ist, das mit der Nutzungsdauer altert. -> es tritt beim Anschalten Wertverlust ein. Punkt. Zum Abzug s.o.

Zur Kompatibilität:
Nein, kein Boardhersteller hat ne Liste auf der steht: P80 geht P120 geht nicht. Aber die haben definitv Listen in denen steht <32GB <128/130 GB >130GB. Und danach kann man sich richten.
Und das ist ja in dem Fall mittlerweile eh obsolet.
 
Wenn die Platte defekt ist, stimme ich dir zu, dann ist es ein lupenreiner Gewährleistungsfall, wo MF auch getauscht hätte, na ja, ist halt immer so ne Sache; unsereins hat meist nen 2. Rechner zum testen in der Nähe, in sofern kann man Inkompatibilitäten ausschließen.
Und was die Kommunikation betrifft, auch da gebe ich dir recht, das meiste kann man gut durch nen Anruf oder Mails klären, bei MF ist anrufen meist besser.
In sofern denke ich sollten wir nen Konsens gefunden haben :)
Trotzdem kann ich auch nen Kunden verstehen, der sagt, ich kann nicht ewig auf ne RMA warten, also bestelle ich woanders und lasse die zurückgehen.

Grüße
 
Trotzdem kann ich auch nen Kunden verstehen, der sagt, ich kann nicht ewig auf ne RMA warten

Jo klar kann man verstehen, aber wie gesagt bei DOA bieten viele Hersteller (Maxtor is afaik einer davon) nen Vorabaustausch.
Aber es nunmal kein Fall fürs FAG wenn was defekt is. Bzw. wenn man per FAG was defektes zurückschickt, darf man sich über nen defitgen Wertausgleich net wundern.

In sofern denke ich sollten wir nen Konsens gefunden haben
Jo, denke ich auch *clap* :)
 
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