Ebay - Auktion beendet

>kq

Admiral Special
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Mahlzeit,
bin nach langer Zeit mal wieder hier und zwar aus aktuellem Anlass.
Es gab ja vor einiger Zeit, das umstrittene Urteil über den Gebrauchtwagen bei Ebay, Verkäufer hat Gebote gestrichen und Auktion beende: zum Nachlesen.
So, und genau das ist mir passiert. Ich war (alleiniger) Höchstbieter bei 4 Artikeln (alle über beendete Auktionen zugänglich und ich in der Gebotsübersicht als alleiniger Bieter ersichtlich), der Knülch hat die Auktionen alle eingestellt und (mehr oder minder) identisch wieder eingestellt. Keinerlei Begründung zur Auktionsbeendung.
Da die Sachen nen NP von gut 2,5k€ haben, bin ich natürlich sehr daran interessiert, die Sachen für zusammen 4€ + Porto abzustauben (mein Mitleid hält sich in Grenzen, der Typ verkauft seinen 7000€ Tonabnehmer fürn Schallplattenspieler).
Meine Frage nun: geht das? Ist das Urteil rechtskräftig und kann ich es als LG-Urteil als Begründung anführen? Was würde mich das kosten, wenn er sich weigert und das über Anwalt und notfalls Gericht läuft?
Danke schonmal im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

>kq
 
Was das genau kostet an Anwalts- und Gerichtskosten weiß ich nicht, aber wenn Du Recht bekommst, muß er die Kosten ja tragen und nicht Du, also kostet es Dich nichts. Ich kenne zwar die Einzelheiten des Falls nicht, aber wenn es schon bereits entsprechende Gerichtsentscheide gibt, dürfte das relativ problemlos gehen. Geh am besten mal zu einem passenden Anwalt und frag deswegen nach - selbst wenn Du ihn dann nicht beauftragst, wird Dich die Beratungsgebühr für die paar Minuten finanziell nicht in den Ruin treiben.
 
Frag Ihn doch mal nach dem Grund für das beenden der Auktion!
An Ebay würde ich mich auch mal wenden. Dann dürften erstmal, bis zur Klärung, die neu gestarteten Auktionen von Ebay beendet werden.
 
Da dein zitiertes Urteil Modellcharakter hat und exakt deinem Fall entspricht, sehe ich gute Chancen. Solange der Artikel nicht zerstört wurde...
 
Da die Auktionen identisch wieder eingestellt wurden (lediglich der Start- und somit Endzeitpunkt der Auktionen wurde verkaufsgünstiger gelegt), würde ich Zerstörung ausschliessen.
Hab mal wegen Kosten geschaut - Beratung geht ja von 20-200€, Gericht kostet 250, in der Berufung 370, Anwalt jeweils um die 200. Hmmm.
Mich würde noch interessieren, was Sepp oder AMDFan sagen, insbesondere inwiefern das LG-Urteil "bindend" ist.
>kq
 
Da die Auktionen identisch wieder eingestellt wurden (lediglich der Start- und somit Endzeitpunkt der Auktionen wurde verkaufsgünstiger gelegt), würde ich Zerstörung ausschliessen.
Hab mal wegen Kosten geschaut - Beratung geht ja von 20-200€, Gericht kostet 250, in der Berufung 370, Anwalt jeweils um die 200. Hmmm.
Mich würde noch interessieren, was Sepp oder AMDFan sagen, insbesondere inwiefern das LG-Urteil "bindend" ist.
>kq

AG und LG Urteile sind nicht bindend. So was kann man mit eienr Rechtschutz jedoch einmal gelassen einklagen.
 
Sowas in der Art dachte ich mir schon. Da wäre nämlich das Problem, dass (immer noch) keine RS vorhanden ist. =/
Welcher Anbieter ist denn zu empfehlen, sprich schmeisst mich net gleich nach einem Prozess raus, hat idealerweise keine Sperrfrist und kostet net gleich Unmengen bei 0€ SB?
>kq
 
Sowas in der Art dachte ich mir schon. Da wäre nämlich das Problem, dass (immer noch) keine RS vorhanden ist. =/
Welcher Anbieter ist denn zu empfehlen, sprich schmeisst mich net gleich nach einem Prozess raus, hat idealerweise keine Sperrfrist und kostet net gleich Unmengen bei 0€ SB?
>kq

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du jetzt eine RS-Versicherung abschließen kannst, um dann gleich in einer in der Vergangenheit liegenden Sache zu prozessieren. Eigentlich bin ich mir dessen sogar ziemlich sicher, weil ansonsten ja jeder mit dem Abschluß warten würde, bis der "Schadenfall" dann eingetreten ist. Und das entspricht nun mal nicht dem Versicherungsprinzip.
 
@Cephei: da hätte ich auch alleine draufkommen können. Aber dank dem Thread fiel mir wieder www.aspect-online.de ein, die zwar keinen wirklichen Vergleich anbieten, aber da ist mir ARAG aufgefallen.
RS ohne SB (und ohne Abdeckung von Wohnung, Arbeit und Verkehr - noch net nötig, upgraden kann man immer noch) für 75€ per anno - da kann man net meckern. Und Wartezeit angeblich nur bei Arbeit und Wohnung - sprich ich kann mit Versicherungsbeginn losklagen? Hier das Angebot in pdf-Form: http://www.aspect-online.de/pdf/rechtsschutz/Privat-Beruf-Wohnen-Nichtselbststaendige.pdf
Das klingt ja fast zu gut um wahr zu sein.
@Spack: ich kenne es auch nur mit Wartezeit, aber lt. Arag trifft das ja bei Privatrecht net zu. *hoff*
>kq
 
@Spack: ich kenne es auch nur mit Wartezeit, aber lt. Arag trifft das ja bei Privatrecht net zu. *hoff*
>kq

Wartezeit oder nicht: Für vergangene Fälle (so wie dieser) greift keine Versicherung.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du jetzt eine RS-Versicherung abschließen kannst, um dann gleich in einer in der Vergangenheit liegenden Sache zu prozessieren. Eigentlich bin ich mir dessen sogar ziemlich sicher, weil ansonsten ja jeder mit dem Abschluß warten würde, bis der "Schadenfall" dann eingetreten ist. Und das entspricht nun mal nicht dem Versicherungsprinzip.

richtig.. imho muss da ne zeit zwischen liegen...

versuch mal ein brennendes haus zu versichern =)
 
Verdammte Axt, doch nen Haken =/ Aber irgendwie auch verständlich ;-)
>kq
 
Ich glaube nicht das Ebay ein eigenes Anwaltsgeschwader für solche Fälle hat. Selbst ich als Powerseller mit Ebaykosten von 4000€/Monat bekomme keine rechtlichen Informationen, auch nicht über die Powerseller Hotline

mfG
 
Wat soll sich Ebay darum scheren? Deren einziges Interesse ist, dass die Gebühren pünktlich eingehen. Der Rest geht denen am Po vorbei. Warum also sollten die in meinem Fall da eingreifen. Zumal das auch kein Betrug war, sondern eher Unwissenheit über die Rechtslage.
Eindeutig zu günstig als Nichtverkaufsgrund - nein. Wobei es allerdings Urteile dafür und dagegen gibt (Sofortkaufen mit 1€).
@Rappa: Ebay darf dich auch gar net beraten, dafür gibt es ja Leute wie Sepp oder AMDFan. Aber welchen Shop hast du denn da, dass du auf 50k€ Ebaygebühren per anno kommst (meinetwegen auch per PM).
>kq
 
ich halte die Aussichtchancen für ziemlich gut. Einzige Möglichkeit, die der Verkäufer hätte, wäre eine Anfechtung. Dafür müssen die Voraussetzungen eines Irrtums vorliegen.
Wenn er die Geräte zum gleichen Preis (ab 1 €) reingestellt hat, würde ich sagen, Deine Chancen sollten bei 90%+ x liegen. Falls er jetzt einen Mindestpreis gesetzt hat, liegen sie immer noch deutlich über 50 %. Ich würde vom Verkäufer die Lieferung der Ware verlangen da ein Vertrag zustande gekommen ist. (Gleichzeitig ebay und ggf. Anwalt konsultieren)
Selbst wenn es zerstört ist (mal davon abgesehen, dass es das ja nicht ist),hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz. ;)
 
Also auch wenn er es für 1€ reingesetzt hat, sehe ich seine Chancen schlecht.
Schliesslich hat er mehrfach eine Vorschau, muss alles bestätigen und warum jemand 1€ als Startpreis setzt sollte schnell erklärt sein ;)
 
ja er setzt 1 € weil er möchte, dass es zum Höchstpreis verkauft wird (nett sich antizipierte vorweggenommene Willenserklärung). Den Mindestpreis gibt es ja nicht umsonst ;D
 
Wer weiß ob das überhaupt anfechtbar ist, denke mal an gewissen Online-Shops die z.b ext. Festplatten für weit unter den Einkaufpreis verkauft hatten, und dann die Kunden die Ware nicht erhalten haben, war eben ein Irrtum und man hat kein Recht darauf die Ware für den Preis zu bekommen, dafür sichern die sich gut genug ab, warum sollte es grad hier anders sein.

Aber versuchen kannst du es trotzdem, kann du desweiteren mal ein Link dieser Auktion hier verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein: Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt..."

tja, dann sagt er halt vor gericht dass es ihm gestern doch ganz plötzlich runtergefallen ist, und es jetzt kaputt sei.
sry, ICH sehe die chancen da doch eher schlecht
 
Ohne Rechtsschutz die du nicht hast, und keine wird den Fall übernehmen da vor Eintritt in
die Rechtsschutz, kannst du das ganze am besten wieder vergessen. Das Zitierte Urteil ist
so wacklig das das nächste Gericht nicht so entscheiden muss, und ich glaube auch kaum
das das nächste Gericht auch so urteilt.

Und dann muss man weiter sehen das selbst wenn du recht bekommst, was dann?? Das Urteil
braucht Jahre, die Teile sind schon lange verkauft und nicht mehr im besitz des Beklagten.
Dein Schaden sind dann ganze 4€, und nicht 7000€ oder was das Zeug neu Kostet.
Weiter kannst du nicht beweisen das es sich bei der zweiten Auktion um exakt die selben handelt.
Bei einem PKW ist das "etwas" einfacher.

eBay ist eine Rechtliche Grauzohne, da zu klagen ist nichts anderes als Lotto spielen.
 
@ zidane
ist aber eine Versteigerung und kein Onlinehandel

@crawler
wenn defekt,dann Schadensersatzanspruch
 
Einziger Unterschied ist der Start- und damit Endzeitpunkt. Lief es vorher zur Mittagszeit aus, liegt der Endpunkt nun am Abend gegen 20:45, wo es vermutlich für mehr weggehen wird. Ein Mindestpreis/Reserveprice o.ä. wurde net gesetzt, Auktionen laufen weiter ab 1€.
@Zidane: bei nem Onlineshop ist es ja auch nur eine invitatio ad offerendum, mit der Bestellung kommt noch kein Vertrag zustande, erst mit einer Bestellbestätigung.
@crawler: Artikel wurden identisch wieder eingestellt. Aber selbst wenn, gibt es noch den Schadenersatz.
@Saulus: ich will ja auch keine 4€, sondern gegen Zahlung von 4€ die Artikel oder andernfalls die Differenz zwischen 4€ und Marktwert.
Die selben Artikel - die Auktionen wurde eingestellt, zeitgleich mit identischer Beschreibung und Photos neu gestartet, zudem Artikel, die man net wirklich im Dutzend zu Hause (wir reden hier bspw. von ner 800€ Hose) - ich denke schon, dass man da von den selben Sachen ausgehen kann.
@msbln24: Versteigerung auch net, Verkauf gegen Höchstgebot. =)
>kq
 
Die wiedereingestellten Artikel sind für ~460€ weggegangen, was man dann wohl als Zeitwert ansetzen dürfte. Ergo: lohnt ohne RS net =/
>kq
 
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