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Mir wird Betrug vorgeworfen
- Ersteller -cb-
- Erstellt am
I
ITpassion-de
Guest
Aber heisst das wenn ich nicht weiß, oder dies gut verkaufen kann, das mein Motor nen Schaden hat und ich verkaufe jemandem für 10tsd Euro einen Wagen von Privat der tatsächlich 4 km später die Grätsche macht, dann bin ich die Kiste los und hab 10tsd Flocken in der Tasche und der andere hat Pech?
Wenn du nicht wusstest das der Motor schon vorgeschädigt ist und ein Gewährleistungsauschluss vereinbart war, dann hat der Käufer Pech gehabt und der Verkäufer Glück .
Devastators
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und ich als käufer kann dich natürlich nur positiv bewerten wenn du mich vorher positiv bewertet hast
somit wird das ganze system unsinnig
gruß g.
ich als Verkäufer bewerte nicht die Wertung des Käufers, sondern sein Auftreten und sein Entgegenkommen bei eventuellen Problemen.
Ich sehe darin nichts unsinniges.
Wenn ich etwas kaufe und es geliefert wird wie "besprochen", muss ich auch den Käufer positiv bewerten. Wieso sollte ich dann auf seine bewertung warten? Was kann mir der Verkäufer dann noch?
Krümel
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... Aber heisst das wenn ich nicht weiß, oder dies gut verkaufen kann, das mein Motor nen Schaden hat und ich verkaufe jemandem für 10tsd Euro einen Wagen von Privat der tatsächlich 4 km später die Grätsche macht, dann bin ich die Kiste los und hab 10tsd Flocken in der Tasche und der andere hat Pech?...
Ja, wenn Dir der Fehler nicht bekannt sein konnte. Wenn der Motor also schon 2 Liter Öl auf 100 KM gefressen hat, hätte Dir ein möglicher Mangel bekannt sein können. Wenn aber von heute auf morgen der Zahnriemen reist... c´est la vie (wenn die ordnungsgemäße Wartung eingehalten wurde).
Ein Freund von mir hatte das mit seinem alten Mini Cooper. Verkauft und am nächsten Tag ist das Ding mit Kabelbrand abgefackelt.
Gruß
Krümel
Devastators
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(wenn die ordnungsgemäße Wartung eingehalten wurde).
sofern Du damit nicht geworben hast sehe ich nichtmals dann ein Problem.
Krümel
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sofern Du damit nicht geworben hast sehe ich nichtmals dann ein Problem.
Kann man sich wie immer drüber streiten.
Durch die Nichteinhaltung des Wartungsintervalles hätte der fiktive Verkäufer eventuelle billgend in Kauf genommen, dass der Riemen reisst usw. usf......
Gruß
Krümel
Devastators
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Kann man sich wie immer drüber streiten.
Durch die Nichteinhaltung des Wartungsintervalles hätte der fiktive Verkäufer eventuelle billgend in Kauf genommen, dass der Riemen reisst usw. usf......
Gruß
Krümel
deswegen sinkt auch der Wert des Gebrauchtwagens, wenn man keine regelmäßige Inspektion nachweisen kann.
Inspektionsheft und Reperatur-Rechnungen sind schließlich mit einer der interessantesten Infos über ein Auto.
Liegt also alles am Käufer.
Ich würde kein Auto kaufen wo keine nachweislichen Inspektionen oder Reperaturen durchgeführt wurden. Da kann ich doch von ausgehen, dass alles unter der Hand im Hinterhof gemacht wurde oder der Besitzer grundlegend ziemlich schlampig ist (und somit auch mit dem Auto)
Regelmäßiger Ölwechsel ist ja auch so eine Sache...
-cb-
Grand Admiral Special
deswegen sinkt auch der Wert des Gebrauchtwagens, wenn man keine regelmäßige Inspektion nachweisen kann.
Inspektionsheft und Reperatur-Rechnungen sind schließlich mit einer der interessantesten Infos über ein Auto.
Liegt also alles am Käufer.
Ich würde kein Auto kaufen wo keine nachweislichen Inspektionen oder Reperaturen durchgeführt wurden. Da kann ich doch von ausgehen, dass alles unter der Hand im Hinterhof gemacht wurde oder der Besitzer grundlegend ziemlich schlampig ist (und somit auch mit dem Auto)
Regelmäßiger Ölwechsel ist ja auch so eine Sache...
Hier kommt jetzt ständig der Vergleich mit einem Auto. Ist sowas nicht auch abhängig von dem Streitwert? Parallelen zwischen einem Auto für 10T Euro jetzt mit diesem Fall eines bald 20 Jahre alten TVs für 20,- zu ziehen finde ich ein wenig unverhältnismäßig.
Um das ganze jetzt vielleicht zum Abschluß zu bringen: Wie soll ich mich denn nun verhalten? Vielleicht auch aus juristischer Sicht. Soll ich zu diesem Vorwurf per Mail, den ich weiter oben zitiert habe, dem Käufer noch antworten oder jetzt einfach abwarten ob da wirklich irgendwann mal was von einem Anwalt, Polizei oder sonstwas kommt?
Wenn ich Anwalt wär würde ich den Fall glaube ich noch nichtmal annehmen wollen wenn eine Student wegen 20,- Streitwert auf mich zu kommt. Aber keine Ahnung wie sowas aussieht. Bin kein Jurist.
[MTB]JackTheRipper
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Außerdem macht man mit einem Auto eine Probefahrt, und checkt es selbst nochmal genauer. Da ist man dann definitiv selber Schuld, wenn man's nicht macht, was übersieht, oder einfach Pech hat.
Wenn der TV nach wenigen Minuten sich aus oder umschaltet ist es doch wohl ein offener Mangel und den hätte er nunmal unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, nennen müssen. Dass er leider keine Zeit hatte vorher ist nun sein Pech. Also bleib GANZ locker, kein Mensch wird Dich wegen 20 Euro Kaufpreis rechtlich belangen! Das ist mal wieder typisch für die heutige Geiz ist Geil-Fraktion. Nach dem Motto: "Waas?`ein Plasma der schon ne Woche alt ist und NICHT HD-Ready ist? Dafür wollen Sie noch 50 Euro? Vieeel zu teuer!". Wenn ich nen 20 jahre alten TV für 20 Euro kaufe, weiss ich von vornherein worauf ich mich evtl. einlasse, da ist halt das Grundrisiko das man eingeht wenn man so etwas - noch dazu sehr billig - kauft. Wenn ich Garantie will, gehe ich zum nächsten Händler, da bekomme ich aber nix für 20 Euro!
Devastators
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[MTB]JackTheRipper;3329292 schrieb:Außerdem macht man mit einem Auto eine Probefahrt, und checkt es selbst nochmal genauer. Da ist man dann definitiv selber Schuld, wenn man's nicht macht, was übersieht, oder einfach Pech hat.
die haben den Fernsehen vor Ort ebenfalls getestet, also kein Unterschied.
Die Rechtsprechung dürfte AFAIK vollkommen unabhängig von der Schadenssumme sein, bzw. ändert sich nicht ob der Schaden 10, 100 oder 1000000€ beträgt.
Nur wird sich kein gericht und kein Anwalt um eine 20€ Klage bemühen.
alieneater
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[...]Soll ich zu diesem Vorwurf per Mail, den ich weiter oben zitiert habe, dem Käufer noch antworten oder jetzt einfach abwarten ob da wirklich irgendwann mal was von einem Anwalt, Polizei oder sonstwas kommt?
Wenn ich Anwalt wär würde ich den Fall glaube ich noch nichtmal annehmen wollen wenn eine Student wegen 20,- Streitwert auf mich zu kommt. Aber keine Ahnung wie sowas aussieht. Bin kein Jurist.
Ich würde dem Käufer nicht weiter antworten, verhalte dich ruhig, bis du was offizielles bekommst, also von seinem Anwalt oder Polizei oder whoever. Erst, wenn wirklich etwas kommt, was wohl wirklich unwahrscheinlich ist, gibst du die Sache an deinen Anwalt weiter, der dann für dich den Papierkram erledigt.
DU hast dir nix vorzuwerfen, da du jegliche Gewährleistung ausgeschlossen und den Käufer sogar noch das Gerät vor Ort hast testen lassen bzw. ihm das Gerät vorgeführt hast.
PS: Wegen so etwas verkauf ich schon seit Jahren nix mehr bei dem Laden...
Zudem müssten die Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe bestand, was die wohl nicht können.
Du hast den Umfang der Funktionsprüfung beschrieben, die Gewährleistung ausgeschlossen (obwohl nach dem Pferdeurteil wohl eher hinfällig), die Käufer haben es getestet und können Defekt bei Übergabe nicht nachweisen - die Käufer können dir also gar nix.
Forder die auf, dass die die Bewertung einvernehmlich zurücknehmen, ansonsten wird das gebührenpflichtig über deinen Anwalt erwirkt.
>kq
Du hast den Umfang der Funktionsprüfung beschrieben, die Gewährleistung ausgeschlossen (obwohl nach dem Pferdeurteil wohl eher hinfällig), die Käufer haben es getestet und können Defekt bei Übergabe nicht nachweisen - die Käufer können dir also gar nix.
Forder die auf, dass die die Bewertung einvernehmlich zurücknehmen, ansonsten wird das gebührenpflichtig über deinen Anwalt erwirkt.
>kq
Pure_Ignoranz
Vice Admiral Special
Falsch, das müssten sie lediglich, wenn es auf eine Gewährleistung ankäme, welche, wie du richtig schreibst, bereits wirksam ausgeschlossen wurde.Zudem müssten die Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe bestand, was die wohl nicht können.
Na na, ihr immer mit euren Anwälten. Ich würde den Jungs noch eine höfliche Mail schicken (Gefahrenübergang, Bewertungsrücknahme einvernehmlich sonst Hammer - epay ist ja erwiesenermaßen sehr verkäuferfreundlich etc. ) und gut ist. Auf rechtlichem Wege hat der Käufer schlicht keine Chance, zu geringer Streitwert, zu eindeutige Sachlage.Du hast den Umfang der Funktionsprüfung beschrieben, die Gewährleistung ausgeschlossen (obwohl nach dem Pferdeurteil wohl eher hinfällig), die Käufer haben es getestet und können Defekt bei Übergabe nicht nachweisen - die Käufer können dir also gar nix.
Forder die auf, dass die die Bewertung einvernehmlich zurücknehmen, ansonsten wird das gebührenpflichtig über deinen Anwalt erwirkt.
>kq
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