Was muss ich als kleiner Händler MIND. an Garantie/Gewährl. anbieten?

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Grüße,

meine theoretische Überlegung mit einem Kollegen ist folgende:

- Wir bieten einen PC-Reparatur & Zusammenbau-Service an

- Der Kunde kauft die gewünschten Teile selbst auf eigenen Namen und Rechnung

- Wir bauen das Gerät zusammen

- Kunde bezahlt, erhält Rechnung mit dem Hinweis "Die von den Herstellern gewährte Garantie wird vollumfänglich weitergegeben"

Sind wir damit schon raus? Denn das Problem als kleiner Handel ist generell das Risiko der Gewährleistungs/Garantieübernahme/eventuelle Rückgabe. Wenn Atelco mal nen PC zurücknehmen muss, kratzt die das kaum. Wenn ich als Kleinhändler nen Rechner von 400€ zurücknehmen muss, habe ich ein hohes finanzielles Risiko... Btw: Hat man als Kunde im NICHT-Online-Handel eigentlich ein Rückgaberecht, wie im Onlinehandel? (4 Wochen) Da streiten wir uns grad...

Im Bekanntenkreis machen wir das ja schon länger, würden das nur gern, wenn das Risiko überschaubar bleibt, mittels angemeldetem Kleingewerbe etwas(!) größer anbieten wollen.

Danke & Mfg!
 
Btw: Hat man als Kunde im NICHT-Online-Handel eigentlich ein Rückgaberecht, wie im Onlinehandel? (4 Wochen) Da streiten wir uns grad...

Nein, und "Online" sind es auch nur 14 Tage.

Saturn und MediaMarkt bieten freiwillig einen Umtausch an.


Wer übernimmt den Schaden, wenn Ihr beim Montieren etwas zerstört ?
Das wäre die einzige Sorge die ich bei solch einer Aktion noch hätte (mal ganz davon ab, dass man damit quasie nichts verdienen dürfte)
Was nehmt ihr für eine Komplett-Installation? 20€ ?
 
Der Verdienst wäre klar gering, ist aber auch wirklich als Möglichkeit des kleinen Nebenverdiensts zu sehen.

Durch die offizielle Anmeldung als Kleingewerbe bei der IHK, was wir als Qualitätsmerkmal sehen würden, versprechen wir uns einfach die Möglichkeit, offiziell einen größeren möglichen Kundenkreis ansprechen zu können. Hier auf dem Land, wo große PC-Shops weit weg sind, sehen wir da schon gewisse Möglichkeiten.

Ja, wir dachten tatsächlich an ca. 15-20€ - eine Überlegung war auch, dies prozentual am Hardwarewert zu orientieren (z.B. hypothetische 7,5%, z.B. Office-PC für 250€: 18,75€ - Gamer-PC für 600€: 45€). Aber das ist ja erstmal irrelevant. Und wie gesagt nur als Nebenverdienst gedacht. Kleinvieh macht Mist - wenn wie gesagt das Risiko kalkulierbar ist!

Ja, wer haftet, wenn wir was kaputt machen? Als Privat-Mensch habe ich dafür ja ne HP, als Kleinunternehmer sieht das aber sicherlich auch wieder anders aus. Wobei uns bisher noch nichts kaputtging *aufholzklopf*

Danke schonmal und Mfg!
 
Ja, wer haftet, wenn wir was kaputt machen? Als Privat-Mensch habe ich dafür ja ne HP, als Kleinunternehmer sieht das aber sicherlich auch wieder anders aus. Wobei uns bisher noch nichts kaputtging *aufholzklopf*

Als Privatmensch haftet Deinen HP nicht, wenn Du "im Auftrag" eine Sache montierst/installierst !
Es gibt aber AFAIK Haftpflichtversicherungen, die Euch und Eure Aktivitäten verichern.
Bleibt nur die Frage, ob dann neben den Steuern überhaupt noch ein Cent für Euch übrig bleibt *noahnung*
 
@Devastors: Du hast doch im normalen Laden auch ein Rückgaberecht. Warum solltest du das nicht haben ? Sonst dürfte doch niemand mehr im Laden kaufen. Oder habe ich dich falsch verstanden ?

Gruß BB
 
@Devastors: Du hast doch im normalen Laden auch ein Rückgaberecht. Warum solltest du das nicht haben ? Sonst dürfte doch niemand mehr im Laden kaufen. Oder habe ich dich falsch verstanden ?

Gruß BB


Welches Rückgaberecht hast Du im "normalen" Ladenlokal?
Die 14 Tage beziehen sich nur auf Online-Geschäfte, nicht jedoch auf lokale Geschäfte wo Du Dir im Laden die Geräte (mal mehr, mal weniger) angucken könntest.
Im Ladenlokal gibt es kein Recht auf Rückgabe was ihr hier meint.
 
Devastators hat selbstverständlich Recht. Das Widerrufsrecht nach § 312d BGB für Verbraucher besteht nur bei Fernabsatzvertägen.

Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Näheres zu der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfttes regelt dann noch § 357 BGB. Die Vorschriften sollten größtenteils selbstlärend sein.

Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Konfigurierbare Komplett-PCs fallen übrigens nicht unter § 312d IV Nr. 1 BGB, weil sie aus "Standardbauteilen" bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du machst einen reinen Werkvertrag. Somit seit ihr auch nur für das Haftbar was ihr angeboten habt, eure Arbeit. Das ganze ist aber nicht ganz einfach und unheikel, beachtet man Kleinigkeiten nicht ist es plötzlich kein Werkvertrag mehr, sondern ein Kaufvertrag. Und dann gibt es die Probleme mit der Gewährleistung auf das Ganze die man übernehmen muss.

Außerdem gibt es kein 14 tägiges Rückgaberecht. Es kann und wird nur immer auf 14 Tage beschränkt. Macht man das nicht oder nicht wirksam hat der Kunde sehr lange Zeit für die Rückgabe. Aber das ist egal weil hier ja nichts verkauft wird das man zurückgeben könnte. Und ich wollte nur mal klugscheißen.
 
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Danke für die guten Hinweise.

Habe mal Angebote für Betriebshaftpflichten gesucht. Mann-O-Mann, bei unbekannten Anbietern gehts bei 100€ jährlich los, das teuerste Basispaket war bei knapp 800€...
 
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