Web.de Abzocke 2 Mahnungen Was tun?

Für alle die es interessiert:

http://www.123recht.net/article.asp?a=86111

Interessant ist es, daß die Inkassokosten bei Erfolglosigkeit hinfällig werden, die Anwaltskosten aber dennoch erstattungsfähig sein sollen. Das kann sich mMn nur auf die späteren Kosten im streitigen Verfahren beziehen, nicht aber bei Inkassodiensten, die durch den Anwalt erfolgen.
 
Für alle die es interessiert:

http://www.123recht.net/article.asp?a=86111

Interessant ist es, daß die Inkassokosten bei Erfolglosigkeit hinfällig werden, die Anwaltskosten aber dennoch erstattungsfähig sein sollen. Das kann sich mMn nur auf die späteren Kosten im streitigen Verfahren beziehen, nicht aber bei Inkassodiensten, die durch den Anwalt erfolgen.

Das stimmt nicht. Bei Verzug sind außergerichtliche Anwaltskosten ersetzbar.
 
Das stimmt nicht. Bei Verzug sind außergerichtliche Anwaltskosten ersetzbar.

Ich frage mich nur, warum es in Bezug auf eine Schadenminimierungspflicht einen Unterschied bei der Erfüllung eines Zahlungsanspruches zwischen einem Inkassounternehmen und einem Rechtsanwalt gibt, wenn beide in in gleicher Weise tätig werden.

Ist die Leistung beim Inkasso durchgeführt durch einen Anwalt anders als, wenn sie durch ein Inkasso vorgenommen wird?
 
Soweit der Schuldner nicht zahlen will, hilft ein Inkassobüro nicht weiter. Denn es kann den Glãubiger nicht gerichtlich bei der Durchsetzung der Forderung vertreten. Daher sind diese Kosten auch nicht erstattungsfähig.

Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Sie dürfen den Gläubiger außergerichtlich rechtlich beraten und auch vor Gericht vertreten. Daher sind diese Kosten auch erstattungsfähig.
 
Soweit der Schuldner nicht zahlen will, hilft ein Inkassobüro nicht weiter. Denn es kann den Glãubiger nicht gerichtlich bei der Durchsetzung der Forderung vertreten. Daher sind diese Kosten auch nicht erstattungsfähig.

Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Sie dürfen den Gläubiger außergerichtlich rechtlich beraten und auch vor Gericht vertreten. Daher sind diese Kosten auch erstattungsfähig.

Nach Änderung des §79 ZPO und §10 RDG ist eine Vertretung um Parteiprozeß durch das Inkasso aber möglich. Da muß es also einen anderen Unterschied geben.
 
Ich habe jetzt auch das web.de-Problem. Im Januar dort zwecks Zweit-Email dort registriert, das Test-Häkchen zum Antesten mitgeholt (hey, GESCHENK!), im Prinzip nichts vom Angebot genutzt, den Account bis Mai schon wieder vergessen, weil nie genutzt - und vor 14 Tagen dann die "letzte" (und einzige!) Mahnung in Schriftform im Briefkasten gehabt, mich wieder an Januar erinnert - und den Betrag sogar bezahlt.

Das war, als ich dachte, ich könnte das Angebot noch jederzeit kündigen. Tatsächlich sehe ich jetzt erst, dass das ein 12-monatiger-Knebelvertrag ist, kein Begrüßungsgeschenk für Neukunden ("alle Extras freischalten!" - wie es dort in der auffälligsten Grafik während der Registrierung steht). Ich war mir damals bewusst, dass nach der Probezeit Kosten entstehen, sehe aber nicht ein, dass ich ein Jahr lang regelmäßig für einen Dienst bezahle, den ich nie genutzt habe und auch nie nutzen werde. Sieht schlecht aus, oder?
 
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IMHO Ja,

Merksatz: NIEMAND Fremdes schenkt dir kostenlos etwas!

Echte Mailadresse und Postadresse im www des Internest angegeben ohne etwas physisches bestellt zu haben=FAIL

Hatte schon 99 Erfahrung mit web.de per Post gehabt, zu Glück war es nur eine Überprüfung, aber Anbieter die mich "grundlos" per Snailmail anschreiben... *suspect*

Um Web.de machte ich seit 1999 einen großen Bogen

TIPP: Realadresse nur bei expliziten Bestellungen angeben.
 
Naja, das Ding ist ja auch: Die werden schon wissen, warum sie ganz unten in kleiner grauer Schrift auf Weiß in einem Fließtext die Information versenken, dass sich die Mitgliedschaft verlängert. Das an sich ist schon grenzwertig, natürlich spekulieren die darauf, dass viele das nicht wahrnehmen.

Möchte man nach der Registrierung, ohne die kostenlose Probemitgliedschaft anzunehmen, gleich zum Postfach, steht dort unter dem Button in deutlich größerer Schrift und Schwarz auf Weiß auch noch: "Achtung, Ihr Willkommensangebot verfällt in diesem Fall!" Auf gut Deutsch: "Nun klick mich schon an - und hoffentlich bist Du einer von 20.000 Deutschen im Monat, die sich nicht gleich ALLES durchlesen, was wir so an Infos unter dem Angebot verstecken - und in die Abofalle tappen!"

Das Problem ist, dass ich auf die erste per Post eingetrudelte Mahnung reagiert und bezahlt habe. Rechtlich gesehen habe ich den Vertrag damit wohl akzeptiert. Das Abo werde ich trotzdem anfechten, weil dieser Text für mich keinen automatisch abgeschlossenes Abo impliziert, schon gar kein unkündbares:

JA, ich möchte den WEB.DE Club 1 Monat kostenlos testen. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht sowie die Kosten bei erwünschter Weiternutzung (5 €/Monat) informiert.

Von "erwünschter Weiternutzung" kann niemand ausgehen, bloß weil sich innerhalb X Wochen niemand mehr meldet. Der Rest, das Wichtige, steht wie gesagt ganz unten auf der Seite, mit Sternchen versehen, und kleinerer Schrift in grau auf Schwarz: "* Der erste Monat im WEB.DE Club ist für Sie kostenlos. Sofern Sie Ihre WEB.DE Club-Mitgliedschaft nicht bis zum 25. Tag der einmonatigen Testphase beenden, verlängert sie sich um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5,- Euro/Monat."

Screenshot.

Anscheinend hat noch keiner dieser dubiosen Abo-Anbieter seine Forderungen tatsächlich bis zum Gericht durchgeboxt - und mit mir erst recht nicht, Freunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach Änderung des §79 ZPO und §10 RDG ist eine Vertretung um Parteiprozeß durch das Inkasso aber möglich. Da muß es also einen anderen Unterschied geben.

Habe es erst jetzt gesehen. Sorry :-)

Das Inkassounternehmen kann den Mandanten entgegen Deiner Aussage gem. § 79 ZPO nicht im streitigen Verfahren, also wo beide Seiten ihre Sichtweise vortragen, vertreten:

§ 79 ZPO:

Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt nur

3. (...) Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes) im Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht

Daher werden dem Gläubiger auch Inkassokosten dann nicht erstattet, wenn der Schuldner sich von Anfang an weigert, zu zahlen. Denn diese Kosten sind unsinnig, erreichen sie doch das Ziel nicht, einen Titel zu erlangen. Der Schuldner wird nämlich auch im Widerspruchsverfahren widersprechen. Daher gilt die Schadnesminderungspflicht des § 254 BGB.
 
Hallo Freunde, habe mich jetzt extra registriert um euch für euer Engagement zu danken. auch ich bin vor 3 Monaten in die Abo- Falle von Web.de getappt.
Ich war schon schockiert. ich war einer der ersten die bei Web.de vor ca. 20 Jahren einen freemail acc aufgemacht haben.
Ihr wisst ja das die Werbung " Geburtstagsgeschenk" agressiv ist. Ich habe es bisher immer geschafft das ich die Werbung nicht besätigt habe aber mit der Häufigkeit wächst natürlich auch das Risiko.
Ich habe mich jetzt nach einigem hin und her dazu bereit erklärt auf das Angebot von Web.de einzugehen und 30 euro zu zahlen.
Ich weiss das das ein Fehler ist und ich somit diese unserieuse geschäftspraxis von Web.de unterstütze aber es ist mir zu anstrengend. Trotzdem will ich allen die sich weigern zu zahlen hier meine Bewunderung aussprechen.Ich denke auch das es möglich ist nichts zu zahlen aber es ist halt ein Nervenkrieg.
Ich für meinen Teil habe auf jeden Fall die Kündigung aller Geschäftsbeziehungen und damei das Löschen meines Acc per Einschreiben mit Rückschein verlangt.
Um web.de und damit auch 1&1 werde ich in Zukunft einen grossen Bogen machen. Nochmals DANKE an alle die hier die Opfer unterstützen!!!!!!!!!!!!!! Ihr macht das wirklich gut!
 
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