Paypal will geschlossenen Fall wieder eröffnen

G

Gast18022024

Guest
Hallo zusammen,

Ich hatte 2 Hosen bei einem Händler Gekauft und mit Paypal bezahlt.
Nachdem ich keine Hosen erhalten habe habe ich bei Paypal ganz normal einen Fall eröffnet und nach einiger Ziet auch von Paypal das Geld zurück bekommen und derFall wurde geschlossen.

Nun habe ich eine Mail erhalten in dem Paypal mitteilt das der Händler nun eine DHL Nummer mitgeteilt hat an der das Paket an mich geschickt wurde.
Erhalten soll es aber jemand anderst haben (ist ersichtlich aus der Online abfrage bei DHL)

Im Grunde kann es mir ja Egal sein da Paypal den Fall geschlossen ha tund ich mein Geld wiederhabe.
Bin ich noch verpflichtet irgendwas zu machen?
 
Wenn das Paket jemand anders erhalten hat, ist das nicht dein Problem.
Das hat der Händler zu klären, da er Vertragspartner von DHL ist.
Du bist zu garnix verpflichtet.
 
Ok danke,.

Mal generel die frage, wenn ich für den Nachbarn ein Paket annehme und es im dann gebe bzw. vor die türe lege bin ich dann für alles haftbar?
 
Annehmen und vor die Tür legen ist nätürlich blöd, könnte ja ein anderer einfach mitnehmen. Wie die Rechtsnachteile aussehen, wenn die Sendung beschädigt ist, kann ich dir gar nicht sagen. Vermutlich ist die Zustellung abgeschlossen, wenn die Sendung bei dir als Nachbarn landet. Beschädigte oder total verrammelte Pakete nehme ich grundsätzlich nicht an. Ich sage dem Postmann auch er soll sie bei mir in den Flur stellen und lasse meinen Nachbarn sie dann da abholen. Frau als Zeugin. Fertig ist die Lauge.
 
Ok danke,.

Mal generel die frage, wenn ich für den Nachbarn ein Paket annehme und es im dann gebe bzw. vor die türe lege bin ich dann für alles haftbar?

Wenn Du das Paket annimmst, befindet es sich in Deiner Obhut und Du hast natürlich sorgsam damit umzugehen. Für Verlust haftest Du dann aber gegenüber dem Versender, wenn Dein Nachbar nicht ausdrücklich dem Versender die Zustimmung zur Zustellung an Dich gegeben hat.
 
Ich hatte vor langer Zeit mal bei Galileo (muss also nicht (mehr?) stimmen) gesehen: Sobald ein Nachbar das Paket annimmt und dafür unterschreibt, gibt der Zusteller die Verantwortung an deinen Nachbarn ab. Alle Ansprüche sind ab dem Augenblick an den Nachbarn zu richten. Das Ganze kann man nur verhindern, indem man dem Zusteller im Vorfeld eine Allgemeine Erklärung abgibt, was mit nicht zustellbaren Sendungen geschehen soll (z.B. zurück zur Abholung in die Filiale oder im zweiten Busch links verstecken oder vor die Tür legen)
 
Bei Verbrauchsgüterkäufen über Fernabsatzmittel (hier: z.b.: gewerblicher Händler), hat der Versender das Versandrisiko. Das bedeutet, dass der Verkäufer erst seiner Pflicht nachkommt, wenn die Sache beim Verbraucher angelangt ist. Meist bedient man sich eines Dritten (DHL, Hermes, UPS, etc.). Das ist dann nur ein Gehilfe für den Verkäufer. Er wird dadurch nicht frei von seiner Pflicht. Gibt nun der Transporteur die Sache bei einem Dritten (Nachbarn) ab, dann ist der ebenso nur als Verrichtungsgehilfe einzustufen. Das bedeutet, das Risiko des zufälligen Untergangs verbleibt beim Verkäufer.
Der Kunde muss sich nicht mit dem Nachbarn oder dem Transporteur rumschlagen. Verschwindet die Sache beim Transporteur, oder Nachbarn (Hilfsperson), liegt es noch in seiner Risikosphäre und er haftet für den zufälligen Untergang. Wie es intern gergelt ist, ist dann uninteressant.


Bei Privatkäufen ist es anders. In der Regel ist nur geschuldet, das die Sache vereinbarungsgemäß den Transporteur übergeben wird. Das Versandrisiko, also der zufällige Untergang, liegt beim Käufer. Die Haftung bei Versandschäden ist etwas komplitziert (Stichwort: Drittschadensliquidation) - das Wesentliche ist, dass man sich mit den Versender rumschlagen muss. Dritte - wie Nachbarn sind hier auch nur Hilfspersonen des Transporteurs, für die der Tranporteur haftet.
 
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Bei Privatkäufen ist es anders. In der Regel ist nur geschuldet, das die Sache vereinbarungsgemäß den Transporteur übergeben wird. Das Versandrisiko, also der zufällige Untergang, liegt beim Käufer. Die Haftung bei Versandschäden ist etwas komplitziert (Stichwort: Drittschadensliquidation) - das Wesentliche ist, dass man sich mit den Versender rumschlagen muss. Dritte - wie Nachbarn sind hier auch nur Hilfspersonen des Transporteurs, für die der Tranporteur haftet.

Wobei ja hier noch hinzukommt, daß der Transporteur sich meist die Möglichkeit an einen zustellberechtigten Nachbarn liefern zu können, per AGB ausbedingt. Da ist es dann ja fraglich, wenn der Verkäufer im Auftrag des Käufers den Versand beauftragt hat, ob der Käufer dann nicht explizit mitteilen muß, ob er die Möglichkeit der Ersatzzustellung wünscht oder nicht und im Falle des Verlustes beim Nachbarn nicht selbst haftet..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

danke für die Hilfe bis jetzt.

Kurzes Update: Laut DHL wurde die Sendung zugestellt, an einen Nachbarn in einem anderen Haus den ich nicht kenne. Eine DHL Karte das es bei diesem Nachbarn abgegeben wurde habe ich nicht.
Mir ist das auch mitlerweile egal da ich ja mein Geld habe, habe einfach auch keine weitere Lust der sache hinterher zu rennen wenn es nicht mein "Fehler" war das DHL mich nicht benachrichtig hat bzw. wenn der Nachbar das Paket für sich behält.
 
Im Sommer hatte ich bei Amazon auch so einen Fall. Sechs Wochen nach Versand informierte mich meine freundliche Nachbarin, daß das Paket bei ihr liegt. Schönen Dank auch. (Auch ich hatte keine Benachrichtigung im Briefkasten, daß das Paket in der Nachbarschaft abgegeben worden sei.) Ich hatte inzwischen woanders gekauft, den Verlust gemeldet usw. und habe ihr das Paket nicht mehr abgenommen. Der Verkäufer machte Zicken, auf die tolle Amazon "A-Z-Garantie" reagierte Amazon überhaupt nicht. Letztlich hab' ich nicht an die Garantie-Abteilung, sondern an die allgemeine Amazon-Adresse eine gepfeffet giftige Mail geschickt und nicht über die A-Z-Garantie, sondern wegen Nichtzustellbarkeit mein Geld zurückbekommen. Für mich war's das mit Amazon.
 
Hallo zusammen,

danke für die Hilfe bis jetzt.

Kurzes Update: Laut DHL wurde die Sendung zugestellt, an einen Nachbarn in einem anderen Haus den ich nicht kenne. Eine DHL Karte das es bei diesem Nachbarn abgegeben wurde habe ich nicht.
Mir ist das auch mitlerweile egal da ich ja mein Geld habe, habe einfach auch keine weitere Lust der sache hinterher zu rennen wenn es nicht mein "Fehler" war das DHL mich nicht benachrichtig hat bzw. wenn der Nachbar das Paket für sich behält.

Dann teile das Painpal mit und mache die darauf aufmerksam, daß das Paket als Dir nicht zugestellt gilt.
 
Der Verkäufer machte Zicken, auf die tolle Amazon "A-Z-Garantie" reagierte Amazon überhaupt nicht. Letztlich hab' ich nicht an die Garantie-Abteilung, sondern an die allgemeine Amazon-Adresse eine gepfeffet giftige Mail geschickt und nicht über die A-Z-Garantie, sondern wegen Nichtzustellbarkeit mein Geld zurückbekommen. Für mich war's das mit Amazon.
Darum kaufe ich bei Amazon eigentlich nur von Amazon, ungern von irgendwelchen Flohmarkthändlern, die sich dort nur unterstellen.
Mir bzw. der Post ist der für mich bestimmte Subwoofer abhanden gekommen (passte nicht in die Packstation, wurde aber auch nirgends ersatzzugestellt, war einfach weg bei der DHL). Das hat Amazon problemlos akzeptiert, Geld zurück. fertig.
 
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