Legal oder illegal das ist hier die Frage!

Ich kann dazu nur sagen: schau dir mal die aktuelle Rechtsprechung und speziell die Urteile vom OLG München zum Thema Urheberrecht und Abmahnungen an, da wird dir ganz anders...

Man muss aber auch sagen: wo kein Kläger da kein Urteil! Man muss natürlich erstmal trotzdem als Kläger einen konkreten Verdacht belegen können.

Ein Beispiel: deine Mutti kauft sich bei Amazon für 99 cent Marianne Rosenbergs Tophit, den du dir dann von ihr kopierst und irgendwie abspielen kannst. In solchen gekauften MP3 ist aber immer eine Identifikation des Käufers eingetragen. Dann ließe sich beweisen dass du das MP3 nicht selbst erworben hast. Aber wer soll das Bitteschön wissen und dagegen klagen?

Ganz anders ist es natürlich in den vielen vielen Abmahnfällen bei denen sich lückenlos und gerichtssicher beweisen lässt wer nun bei bittorrent eine Datei zum Download angeboten hat.

Oder hast du schonmal eine Abmahnung oder ein Gerichtsverfahren gesehen welches sich gegen "illegale" Mitschnitte von Radiosendungen gerichtet hat?
 
wenn es da eine Möglichkeit geben würde hätten sie diese schon genutzt.
 
Naja ich würde es einfach mal als Rechtliche grauzone einschätzen und im Zweifel für den angeklagten wenn es keinen Handfesten beschluss gibt das es nicht rechtmäßig sei kann dir auch niemand was tun und meines erachtens knackt man mit dem mitschneiden der audiosignale am Pc keinen Kopierschutz und solange das ganze auch noch für den eigenen Gebrauch ist interessiert es doch auch kaum jemanden was du da machst oder? Außerdem kann dich ja niemand beim Mitschneiden "aufspüren" wie bei Downloads oder ähnlichem ^^

Gruß
MonseurBeam
 
Soweit mir bekannt, ist jedes Umgehen eines Kopierschutzes nicht erlaubt. Egal wie primitiv er zu sein scheint.
Zum Thema, nehme ich aus dem Webradio auf und umgehe keinen Kopierschutz, bin ich safe.
Naja ich würde es einfach mal als Rechtliche grauzone einschätzen.
Eigentlich nicht. Derzeit sieht es so aus, als das - das keine Grauzone ist, sondern 100% legal. Siehe Posting #8

@JKuehl
Mir ist kein Urteil bekannt, wo eine strafrechtliche Verfolgung, nach oder aus diesem Hintergrund vorgenommen wurde.
(Aufnahme Webradio - kein Kopierschutz, weitere-ausschließlich private Nutzung durch den Aufnehmer.)

Wenn ich allerdings privat einen Kopierschutz umgehe ist das grundsätzlich illegal, egal ob für den privaten oder anderen Gebrauch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit mir bekannt, ist jedes Umgehen eines Kopierschutzes nicht erlaubt. Egal wie primitiv er zu sein scheint.
Soweit ich mich entsinne, lautet die Formulierung "wirksamer Kopierschutz". Wenn also beispielsweise der Kopierschutz in fehlerhaften Bits besteht und die Fehlerkorrektur des Laufwerkes das korrigiert, ist ein Kopierschutz drin, aber halt ein wirkungsloser.
Wesentlich schwieriger wird es wohl bei der Software vor Gericht werden. Nur weil ein 10 Jahre altes Freewareprogramm den Kopierschutz einer aktuellen CD spielend knackt, gilt der Kopierschutz nicht als unwirksam.

Was aber das eigentliche Thema, die Radiomitschnitte angeht, sollte alles gesagt sein.
 
Dafür ist die 10 Jahre alte Sofware aber verboten und darf nicht mehr vertrieben werden!
 
@aalerich

Ich versteh deinen Beitrag nicht?
Wie wirkungslos ein Kopierschutz auch ist, ober wie einfach er umgangen werden kann, ist egal. Das "umgehen" bleibt illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dafür ist die 10 Jahre alte Software aber verboten und darf nicht mehr vertrieben werden!
Besitz und Nutzung sind weiterhin legal und von "Vertrieb" kann bei Freeware ja auch nicht die Rede sein.
Wie wirkungslos ein Kopierschutz auch ist, ober wie einfach er umgangen werden kann, ist egal. Das "umgehen" bleibt illegal.
Privat ist es nicht illegal (strafbar), theoretisch könnte aber zivilrechtlich auf Schadensersatz geklagt werden. Praktisch dürfte das allerdings nicht durchführbar sein.
 
Dieses Wörtchen "wirksam" ist zu dehnbar, als daß es nicht längere Gutachterstreite vor diversen Gerichten provozieren würde. Wir können das diskutieren, es führt aber zu rein gar nichts, also schlage ich vor, wir lassen das. Im Zweifel sollte man einen vorhandenen Kopierschutz als "wirksam" ansehen, falls man mit dem Gedanken spielt, ihn zu umgehen.
 
Besitz und Nutzung sind weiterhin legal und von "Vertrieb" kann bei Freeware ja auch nicht die Rede sein.

Privat ist es nicht illegal (strafbar), theoretisch könnte aber zivilrechtlich auf Schadensersatz geklagt werden. Praktisch dürfte das allerdings nicht durchführbar sein.

Sogar eine Anleitung zur Benutzung solcher Software ist in Deutschland verboten und wird abgemaht.
§ 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz
 
Ich bin ja immer noch der Meinung, dass man Steuernsparen und Anleitungen zum Steuernsparen in gleicher Weise unter Strafe stellen sollte...
 
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