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eBay: »Übereinstimmung mit einem Katalogprodukt«
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X_FISH
Grand Admiral Special
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Nachdem ich zwei Artikel eingestellt und nun auch verkauft habe, habe ich gerade folgende Nachricht bei iBäh vorgefunden:
DAFUQ?
Ich hatte zwar die Option gesehen, aber als Option war es für mich auch »optional«... Das man das erst NACH dem Ende der Auktion erfährt und einem quasi gedroht wird -> auch prickelnd.
Ich hoffe das ich bei Lederkombi und Motorradhelm nicht auch noch solche Merkmale raussuchen muss - wenn die dann u.U. auch noch welche bekommen...
Grüße, Martin
Hallo [zensiert] ([zensiert]@[zensiert]),
Wir schreiben Ihnen wegen folgendem bzw. folgender Artikel:
xxxxxxxxxxxx - NETGEAR 11 Mbit/s Wireless Firewall Router MR814
xxxxxxxxxxxx - DSL EASYBOX VODAFONE 602 MODEM UMTS GATEWAY WLAN-ROUTER TELEFONANLAGE
Sie haben diese Artikel eingestellt, ohne ein Produkt aus unserem Katalog zu verwenden. Wir konnten jedoch eine Übereinstimmung mit einem Katalogprodukt feststellen. In den meisten Elektronik-Kategorien, einschließlich in der von Ihnen verwendeten, muss der Katalog verwendet werden, wenn eine Übereinstimmung mit einem Katalogprodukt vorliegt.
Wir haben Ihr Angebot nicht gelöscht, möchten Sie aber darauf hinweisen, dass wir gegen Verkäufer vorgehen, die wiederholt Artikel einstellen oder wiedereinstellen, ohne den Katalog zu verwenden, obwohl eine Übereinstimmung mit einem Katalogprodukt vorliegt. Zu möglichen Maßnahmen gehören das Entfernen von Angeboten sowie die Beschränkung von Verkäuferrechten. Bitte verwenden Sie die folgenden Informationen, um Ihr Angebot so zu bearbeiten, dass es unserem Grundsatz entspricht:
Mehr zum Thema „Artikel mit Produkten aus unserem Katalog einstellen" sowie eine Liste aller Kategorien, in denen die Verwendung des Katalogs vorgeschrieben ist, finden Sie hier:
[...]
Klicken Sie auf folgenden Link, um Ihr(e) Angebot(e) mit unserem Katalog-Tool zu bearbeiten. Beachten Sie, dass Sie sich einloggen müssen, um dieses Tool zu verwenden:
[...]
Mehr zum Thema Katalog-Tool finden Sie hier:
[...]
Eine ausführliche Anleitung zum Einstellen von Artikeln mit passenden Produkten aus dem Katalog können Sie hier herunterladen:
[...]
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam
DAFUQ?
Ich hatte zwar die Option gesehen, aber als Option war es für mich auch »optional«... Das man das erst NACH dem Ende der Auktion erfährt und einem quasi gedroht wird -> auch prickelnd.
Ich hoffe das ich bei Lederkombi und Motorradhelm nicht auch noch solche Merkmale raussuchen muss - wenn die dann u.U. auch noch welche bekommen...
Grüße, Martin
dFeNsE
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- HDD
- 1TB Toshiba, 750GB Seagate, 4TB WD Red
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- TSSC-SH183A
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- Corsair TX650
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- Win10 Pro
- Webbrowser
- FF
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frag mich nur was die davon haben?
zumeist sind diese kataloginhalte unvollständig oder fehlerhaft.
wem bringt das was?
für mich ein weiterer schritt eine reine händlerplattform durchzubringen, in der alle gleichgeschaltet sind.
und der letzte private rest hat dann zumindest gewerblich auszusehen...
hatte zuletzt zwei auktionen, bei denen ich einige male gewzungen werdne sollte, einen katalogartikel zu wählen. für ein produkt, dass überhaupt nicht in diesem katalog enthalten ist.
zuweilen kommen dann auch solche dinger da rein, die total falsch sind.
z.b. ein Objektiv von Sigma, genauer ein Sigma AF-K 70-210 / f4-5,6.
Es gibt dieses Teil schon ewig nicht mehr, da es Baujahr 1987 ist.
Trotzdem wird man gehalten, einen vollkommen anderen Katalogartikel, nämlich ein Sigma 70-210 von 1995 zu verwenden, der diesem Teil nur zu entfernten Teilen entspricht. Einzig der Brennweitenbereich ist der selbe.
Frage mich, wem damit geholfen ist und ob die Ebay-Grundsätze vorschreiben, mit Absicht falsche Artikelinformationen liefern zu müssen?!
So sieht der Kunde erstmal ein Katalogbild welches des angeboteten Pordukt schon optisch nicht entspricht, dann die, sofern der VK sich die Mühe gab und noch einen eigenen Artikeltest verfasst hat, zwei unterschiedlichen Artikelbeschreibungen.
Wer haftet für diesen Fehler? Ebay, weil die einen falschen Katalogartikel vorschreiben? Der VK, weil er das hätte merken müssen und in seiner Beschreibung all die Infos von Ebay hätte widerrufen müssen?
zumeist sind diese kataloginhalte unvollständig oder fehlerhaft.
wem bringt das was?
für mich ein weiterer schritt eine reine händlerplattform durchzubringen, in der alle gleichgeschaltet sind.
und der letzte private rest hat dann zumindest gewerblich auszusehen...
hatte zuletzt zwei auktionen, bei denen ich einige male gewzungen werdne sollte, einen katalogartikel zu wählen. für ein produkt, dass überhaupt nicht in diesem katalog enthalten ist.
zuweilen kommen dann auch solche dinger da rein, die total falsch sind.
z.b. ein Objektiv von Sigma, genauer ein Sigma AF-K 70-210 / f4-5,6.
Es gibt dieses Teil schon ewig nicht mehr, da es Baujahr 1987 ist.
Trotzdem wird man gehalten, einen vollkommen anderen Katalogartikel, nämlich ein Sigma 70-210 von 1995 zu verwenden, der diesem Teil nur zu entfernten Teilen entspricht. Einzig der Brennweitenbereich ist der selbe.
Frage mich, wem damit geholfen ist und ob die Ebay-Grundsätze vorschreiben, mit Absicht falsche Artikelinformationen liefern zu müssen?!
So sieht der Kunde erstmal ein Katalogbild welches des angeboteten Pordukt schon optisch nicht entspricht, dann die, sofern der VK sich die Mühe gab und noch einen eigenen Artikeltest verfasst hat, zwei unterschiedlichen Artikelbeschreibungen.
Wer haftet für diesen Fehler? Ebay, weil die einen falschen Katalogartikel vorschreiben? Der VK, weil er das hätte merken müssen und in seiner Beschreibung all die Infos von Ebay hätte widerrufen müssen?
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken
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Solange das nicht in den AGB steht, ist es wohl eher eine lästige Option, aber mehr nicht.
Fraglich ist es nur, ob sich eBay dann auch in die Pflicht nehmen lassen will, wenn es bei den Beschreibungen zu Fehler kommt und sich die in der Weiterung auf den Vertrag auswirken.
Das Ergebnis kann man sich wohl vorstellen.
Fraglich ist es nur, ob sich eBay dann auch in die Pflicht nehmen lassen will, wenn es bei den Beschreibungen zu Fehler kommt und sich die in der Weiterung auf den Vertrag auswirken.
Das Ergebnis kann man sich wohl vorstellen.
X_FISH
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Mich ärgern eher die Katalogangebote anderer Anbieter. Man sieht nicht was man kauft, sondern was ein professioneller Produktfotograf mal für den Hersteller als Bild aufgenommen hat - oder eine Symbolabbildung.
Vermutlich muss man jetzt noch unter den Gewährleistungsausschluss eine Zeile setzen wie etwa »für die Richtigkeit der in der Artikeldatenbank hinterlegten Angaben ist iBäh verantwortlich. Ich weise jegliche Gewährleistungsansprüche zurück falls der von mir angebotene Artikel nicht den von iBäh hinterlegten Daten entspricht.«
*hmpf*
Grüße, Martin
Vermutlich muss man jetzt noch unter den Gewährleistungsausschluss eine Zeile setzen wie etwa »für die Richtigkeit der in der Artikeldatenbank hinterlegten Angaben ist iBäh verantwortlich. Ich weise jegliche Gewährleistungsansprüche zurück falls der von mir angebotene Artikel nicht den von iBäh hinterlegten Daten entspricht.«
*hmpf*
Grüße, Martin
heiner.hemken
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Nun, wenn man diese Bilder benutzt, muß man den Begriff "Symbolbild" dazuschreiben.
Andererseits ist der Verkäufer verpflichtet, den Zustand des Gerätes, soweit abweichend vom Herstellerzustand (neu bzw. gebraucht), wenn vom Käufer so nicht zu erwarten ist genauer zu beschreiben, wenn er sich nicht der Gefahr der Nichterfüllung bzw. schlimmer der arglistigen Täuschung aussetzen will.
Für beide gilt natürlich der Ausschluß der Sachmangelhaftung (umgangssprachlich: Gewährleistung) nicht.
Allerdings ist es immer ärgerlich, sich damit beschäftigen zu müssen.
Andererseits ist der Verkäufer verpflichtet, den Zustand des Gerätes, soweit abweichend vom Herstellerzustand (neu bzw. gebraucht), wenn vom Käufer so nicht zu erwarten ist genauer zu beschreiben, wenn er sich nicht der Gefahr der Nichterfüllung bzw. schlimmer der arglistigen Täuschung aussetzen will.
Für beide gilt natürlich der Ausschluß der Sachmangelhaftung (umgangssprachlich: Gewährleistung) nicht.
Allerdings ist es immer ärgerlich, sich damit beschäftigen zu müssen.
X_FISH
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Nun, wenn man diese Bilder benutzt, muß man den Begriff "Symbolbild" dazuschreiben.
Darum will ich ja lieber meine selbst erstellten Bilder verwenden. Weil der Verkäufer dann nämlich wirklich das sieht was er kauft... Tja...
Andererseits ist der Verkäufer verpflichtet, den Zustand des Gerätes, soweit abweichend vom Herstellerzustand (neu bzw. gebraucht), wenn vom Käufer so nicht zu erwarten ist genauer zu beschreiben, wenn er sich nicht der Gefahr der Nichterfüllung bzw. schlimmer der arglistigen Täuschung aussetzen will.
Und daher finde ich die Verpflichtung zur Nutzung des Katalogs - mit der Pistole auf der Brust - nicht wirklich prickelnd.
Aber was mich vermutlich gerade mehr frustriert: Das meine Auktionen für relativ wenig Geld weggehen im Vergleich zu anderen. Evtl. ist ja daran schuld, dass ich kein PayPal anbiete. Aber das ist ein anderes Thema...
Grüße, Martin
dFeNsE
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kein paypal war bei mir bislang nie ein hindernis für gute preise...
vielleicht liegt das aber auch an meinen bildschirmfüllenden artikelbildern.
vielleicht liegt das aber auch an meinen bildschirmfüllenden artikelbildern.
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