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Telekom Forderung über Vertragsende hinaus
- Ersteller burningstar
- Erstellt am
burningstar
Vice Admiral Special
Diesen Monat endet endlich mein 1-jähriger Wahnsinnstrip mit der telekom. Angefangen hat alles mit der Nichteinhaltung von Terminen durch die Telekom, es folgten Fehler des Kundendienstes, die dazu führten, dass Zugangsdaten erst garnicht und dann doppelt vergeben wurden, danach folgten einige Rechnungen über falsche Zeiträume, falsche Tarife und fehlende Gutschriften. Es endet nun, mit einer Rechnung, in welcher der Abrechnungszeitraum die Vertragslaufzeit um 3 Tage überschreitet. Ich habe die Rechnung, wie unzählige vorher, wieder reklamiert und bekam als Antwort nur, dass ihr System unfähig ist korrekte Rechnungen zu erstellen und dass mir der Differenzbetrag mit einer noch ausstehenden Abschluss-Rechung wieder ausgezahlt werden soll.
Ich frage mich nun, ob ich diese falsch ausgestellte Rechnung begleichen muss. Ich weiss, dass es sich nur um einen cent Betrag handelt aber ich möchte, dass die Beziehung zur Telekom am Tag des Vertragsendes endlich und endgültig vorbei ist und ich möchte danach nie wieder von diesem Konzern belästigt werden. Die Erfahrungen mit der Telekom haben mir gezeigt, dass ich mich nicht darauf verlassen kann, dass die Rückerstattung ohne weitere Probleme funktionieren wird und nach all dem Ärger möchte ich denen auch keinen einzigen Cent schenken.
Ist die Vorgehensweise der Telekom rechtens? Darf ein Konzern die Bezahlung von Leistungen über das Vertragsende hinweg einfordern, auch mit dem Hinweis, dass evtl. Falschbeträge später evtl. wieder zurückerstattet werden, nur weil dieser Konzern keine vernünftige Software zur Rechungserstellung besitzt?
Ich frage mich nun, ob ich diese falsch ausgestellte Rechnung begleichen muss. Ich weiss, dass es sich nur um einen cent Betrag handelt aber ich möchte, dass die Beziehung zur Telekom am Tag des Vertragsendes endlich und endgültig vorbei ist und ich möchte danach nie wieder von diesem Konzern belästigt werden. Die Erfahrungen mit der Telekom haben mir gezeigt, dass ich mich nicht darauf verlassen kann, dass die Rückerstattung ohne weitere Probleme funktionieren wird und nach all dem Ärger möchte ich denen auch keinen einzigen Cent schenken.
Ist die Vorgehensweise der Telekom rechtens? Darf ein Konzern die Bezahlung von Leistungen über das Vertragsende hinweg einfordern, auch mit dem Hinweis, dass evtl. Falschbeträge später evtl. wieder zurückerstattet werden, nur weil dieser Konzern keine vernünftige Software zur Rechungserstellung besitzt?
OBrian
Moderation MBDB, ,
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Nein, dürfen sie eigentlich nicht, aber willst Du wirklich wegen dieses "eigentlich" riskieren, daß die übliche automatisierte Inkassomaschinerie in Gang gesetzt wird wegen der drei Cent, die Du gedenkst vom Rechnungsbetrag abzuziehen?
Dieser fromme Wunsch wird in jedem Fall unerfüllt bleiben.aber ich möchte, dass die Beziehung zur Telekom am Tag des Vertragsendes endlich und endgültig vorbei ist und ich möchte danach nie wieder von diesem Konzern belästigt werden.
heiner.hemken
Admiral Special
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Da gilt es erst einmal zu erfragen, um welche Leistung es da geht, die man Dir berechnet.
Es ist sehr wohl möglich, daß dem (ehemaligen) Vertragspartner auch nach dem Vertragsende eine Forderung gestellt werden kann, wenn diese Leistung zu dieser innerhalb des Vertragszeitraums erfolgt ist, z.B. nachträgliche Abrechnung von Gesprächen.
Ist das aber nicht der Fall kannst Du ohne weiteres die Rechnung um den Betrag kürzen und bist auf der sicheren Seite. Ob und wie die dann meinen das Forderungsinkasso anzustrengen, steht der Telekom offen. Wenn sie der Meinung ist, daß ein vernünftiges Programm, was korrekt abrechnet zu teuer ist, müssen sie sich halt die entstehenden und unberechtigten Inkassokosten ans Bein binden.
Es ist sehr wohl möglich, daß dem (ehemaligen) Vertragspartner auch nach dem Vertragsende eine Forderung gestellt werden kann, wenn diese Leistung zu dieser innerhalb des Vertragszeitraums erfolgt ist, z.B. nachträgliche Abrechnung von Gesprächen.
Ist das aber nicht der Fall kannst Du ohne weiteres die Rechnung um den Betrag kürzen und bist auf der sicheren Seite. Ob und wie die dann meinen das Forderungsinkasso anzustrengen, steht der Telekom offen. Wenn sie der Meinung ist, daß ein vernünftiges Programm, was korrekt abrechnet zu teuer ist, müssen sie sich halt die entstehenden und unberechtigten Inkassokosten ans Bein binden.
burningstar
Vice Admiral Special
Mal ein Update.
@heiner.hemken: Es ist eine einfache Internetflatrate, ein Telefon habe ich nicht, also fallen jeden Monat nur die Flatrategebühren an, welche angepasst werden, wenn der Vertrag nicht zum 1. eines Monats beginnt oder zum 30. eines Monats endet.
Ich Depp habe mich jetzt auf die Aussage der Telekom verlassen, dass mir der Differenzbetrag wieder ausgezahlt wird und die Rechnung so, wie sie gestellt wurde beglichen. Mit Begeisterung habe ich jetzt auch eine Rechnung für den nächsten Monat erhalten. Ich habe die Telekom jetzt nochmal gebeten, mir keine Rechungen mehr zu schicken.
Hat jemand eine Idee, was ich jetzt machen sollte? Ich habe die Kündigungsbestätigung auf 2 verschiedenen Papieren und eine weitere detaillierte Kündigungsbestätigung über alle gekündigten Optionen zum 28.1., als auch eine weitere telefonische Bestätigung, welche mich ja erst dazu verleitet hat, die letzte Rechnung zu bezahlen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und kann mir gerade auch keinen Anwalt leisten. Wäre es eine Option Anzeige zu erstatten? Bei der Anzahl der Verfehlungen der Telekom mir gegenüber kann man ja schon nicht mehr von einem Versehen ausgehen, sondern muss vermuten, dass da jemand auf schärftste versucht aus einem ehemaligen Kunden noch den letzten cent rauszuquetschen. Für mich ist das ganze psychisch auch sehr belastend und ich möchte mich nicht mehr damit auseinander setzten müssen.
@heiner.hemken: Es ist eine einfache Internetflatrate, ein Telefon habe ich nicht, also fallen jeden Monat nur die Flatrategebühren an, welche angepasst werden, wenn der Vertrag nicht zum 1. eines Monats beginnt oder zum 30. eines Monats endet.
Ich Depp habe mich jetzt auf die Aussage der Telekom verlassen, dass mir der Differenzbetrag wieder ausgezahlt wird und die Rechnung so, wie sie gestellt wurde beglichen. Mit Begeisterung habe ich jetzt auch eine Rechnung für den nächsten Monat erhalten. Ich habe die Telekom jetzt nochmal gebeten, mir keine Rechungen mehr zu schicken.
Hat jemand eine Idee, was ich jetzt machen sollte? Ich habe die Kündigungsbestätigung auf 2 verschiedenen Papieren und eine weitere detaillierte Kündigungsbestätigung über alle gekündigten Optionen zum 28.1., als auch eine weitere telefonische Bestätigung, welche mich ja erst dazu verleitet hat, die letzte Rechnung zu bezahlen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und kann mir gerade auch keinen Anwalt leisten. Wäre es eine Option Anzeige zu erstatten? Bei der Anzahl der Verfehlungen der Telekom mir gegenüber kann man ja schon nicht mehr von einem Versehen ausgehen, sondern muss vermuten, dass da jemand auf schärftste versucht aus einem ehemaligen Kunden noch den letzten cent rauszuquetschen. Für mich ist das ganze psychisch auch sehr belastend und ich möchte mich nicht mehr damit auseinander setzten müssen.
dFeNsE
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Verbraucherschutz mal angefunkt?
heiner.hemken
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Die erste Option ist es, der Telekom eine Frist zu setzen, bis wann sie den zuviel berechneten Betrag wieder zurücküberweisen soll.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, dann kannst Du munter das Mahnverfahren betreiben, was nun mal mit einem einfachen Mahnbescheid, der auch online zu beantragen ist, machba ist.
Alle weiteren Rechnungen über den Vertragszeitraum hinaus kannst Du getrost ignorieren.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, dann kannst Du munter das Mahnverfahren betreiben, was nun mal mit einem einfachen Mahnbescheid, der auch online zu beantragen ist, machba ist.
Alle weiteren Rechnungen über den Vertragszeitraum hinaus kannst Du getrost ignorieren.
Zuletzt bearbeitet:
burningstar
Vice Admiral Special
Verbraucherschutz kostet mich ja auch erstmal wieder was aber werde ich mir mal überlegen.
Ich werde dann wohl mal ein Schreiben aufsetzen, Frist zur Rückzahlung setzen und eine Bestätigung der Nichttigkeit der letztenm Rechnung fordern.
Die Leitung haben sie gestern immerhin schonmal einen Tag zu früh dicht gemacht.
Rechungen ignorieren ist immer so eine Sache. Ich weiss zwar aus Erfahrung, dass man Schufa-Einträge auch ohne Anwalt wieder wegbekommt aber das ist auch ne Arbeit, die ich nicht nochmal machen möchte.
Ich werde dann wohl mal ein Schreiben aufsetzen, Frist zur Rückzahlung setzen und eine Bestätigung der Nichttigkeit der letztenm Rechnung fordern.
Die Leitung haben sie gestern immerhin schonmal einen Tag zu früh dicht gemacht.
Rechungen ignorieren ist immer so eine Sache. Ich weiss zwar aus Erfahrung, dass man Schufa-Einträge auch ohne Anwalt wieder wegbekommt aber das ist auch ne Arbeit, die ich nicht nochmal machen möchte.
heiner.hemken
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Also Du benötigst keine Bestätigung, daß die Rechnung nicht gültig ist, wenn sie es nicht ist. Und es würde mich auch nicht wundern, wenn Du keine bekommst.
Einen Schufaeintrag dann nicht, wenn Du einem möglichen Inkassoschreiben die Forderung bestreitest. Denn eine strittige Forderung darf nicht eingetragen werden.
Einen Schufaeintrag dann nicht, wenn Du einem möglichen Inkassoschreiben die Forderung bestreitest. Denn eine strittige Forderung darf nicht eingetragen werden.
Zuletzt bearbeitet:
burningstar
Vice Admiral Special
Ich habe schonmal bei einem größeren Unternehmen eine unberechtigte Forderung bestritten. Erst dem Unternehmen gegenüber, dann dem Inkassounternehmen gegenüber und dann dem Anwalt des Inkassounternehmens gegenüber. Der Schufa Eintrag wurde trotzdem gesetzt aber immerhin hat die Schufa nach 3-4 Briefwechseln dann den Eintrag entfernt.
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