Nach Auseinandersetzung mit Ladendieb > Krankenkasse fordert Regulierung

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Ich hab 2011 zusammen mit einem weiteren Helfer, einem Polizist in seiner Freizeit, einen Ladendieb gestellt, wobei eine ältere Dame (85) zu Schaden kam (Oberschenkelbruch).

Sie wurde wohl im Gerangel mit dem Ladendieb, welcher um sich schlug und sich versuchte loszureißen umgeworfen.

Während der Gerichtsverhandlung war sie auch zugegen und der Richter fragte sie, ob sie den erkennen würde, der sie umgeworfen hat.
Sie drehte sich zu mir um um und meinte "Nein, der war es nicht!", der andere Zeuge war zu diesem Zeitpunkt schon entlassen.

Jetzt hat sich ihre Krankenkasse bie mir gemeldet, ich solle den Fall zur Regulierung an meine Haftpflichtversicherung weiterleiten.

Irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch.
Muss ich doch nicht oder?
Ist das nicht Sache des Beschuldigten?
 
Ich würde zurückfragen, ob die Krankenkasse nachweisen kann, dass Du der Verursacher des Sturzes warst bzw. auf welcher Grundlage die Forderung an dich kommt. Danach kannst Du immer noch entscheiden, ob die Forderung gerechtfertigt ist und Du das an die Privathaftpflicht weiterleitest.

Wenn die Krankenkasse 1-2 Jahre braucht, um einen eventuellen Verursacher in die Pflicht zu nehmen, werden die zwei Wochen, die sich das dann ggf. verzögert, den Braten auch nicht mehr fett machen.
 
Das ganze hat sich solange gezogen. Der Beschuldigte erschien zu den ersten paar Gerichtsterminen nicht. April 2012 war die letzte Verhandlung, zu der ich geladen war. Danach hab ich davon nix mehr gehört.
Ich meine, ist ja schön und gut, dass die nun die Ansprüche übernommen haben und versuchen das "einzutreiben".
Aber warum von mir? Dürfte doch aus dem Protokoll ersichtlich sein, dass ich des nicht war.
 
Wir können nur spekulieren, wieso die Krankenkasse ausgerechnet auf dich zukommt, deswegen eben mein Tipp, dass Du eben das in Erfahrung bringst. Wenn sich die Krankenkasse nur an Leuten (bzw. deren Versicherung) gesundstoßen will, die nicht nach solchen Gründen fragen, wird die die Forderung schnell wieder zurückgezogen.
 
Sehe ich ähnlich ... KK antworten, wieso sie denn auf dich kommen.
Selbst WENN die Dame später dich als 'Schadenverursacher' angegeben hat, gehörst du zumindest erstmal angehört. Wenn sich die Aussagen dann decken (wovon ich nach deinen Schilderungen ja nicht ausgehe), kann man auch eine "Rechnung" schicken.

Das ist eigentlich schon so dreist von der KK, dass man dahinter fast System vermuten könnte. :]
 
du solltest die auf jeden Fall anschreiben, mal fragen ob sie das Protokoll gelesen haben und evtl. noch mitteilen, dass du Zeuge und nicht etwa Angeklagter warst. Ich würde sei außerdem bitten, ihren Anspruch zu begründen. Dass das Masche ist, habe ich bislang noch nicht gehört-

Grüße
 
Einfach formlos Einspruch gegen ihre Forderung erheben und gut. Das ganze per Zeugen(!!) in den Umschlag packen und per Einschreiben mit Rückschein. Als Zeuge am besten jemand vertrauenswürdigen. Und nicht den erst besten aus deiner Familie.
Sollen die dich doch verklagen... werden die aber nicht. Ich schätze mal das versuchen die nun bei dir weil es bei dem Polizisten nicht geklappt hat. Als nächstes ist dann der Ladendieb dran mit dem selben Brief.
 
Die Krankenkasse wird es wohl es erst bei dem Ladendieb versucht haben an Kohle zu kommen und da dort wohl nichts zu holen gab, versuchen die es eben bei dir.

Ich würde auf das Schreiben der Krankenkasse garnicht reagieren, wenn die nicht beweisen können, dass du auch der Verursacher bist.

Die Beweislast liegt bei der Krankenkasse, dass du der Schuldige bist.

Solange die das nicht können, brauchst du auch garnicht nachweisen dass du Unschuldig bist.

Lass dir da nichts aufs Auge drücken.

Wenn du bedenken hast, würde ich erstmal mit DEINER Krankenkasse sprechen. Die haben bestimmt ne Rechtsabteilung, helfen dir bestimmt gerne weiter.

Mit der anderen Krankenkasse würde ich mich garnicht auseinander setzen. Is doch nicht dein Problem!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ganze nennt sich übrigens:

"Anmeldung von Schadensersatzanprüchen nach §116 SGB X"
 
Das ist ein gesetzlicher Anspruchsübergang: Seine Schadenersatzansprüche gegen dich wegen einer Körperverletzung gehen auf die Krankenkasse über, soweit diese die Heilbehandlung gezahlt hat.

Ich würde es auf keinen Fall liegen lassen. Wenn du ne Rechtschutz hast, zum Anwalt. Eventuell bist du auch beratungshilfeberechtigt.

Viele Grüße
 
Zuallererst würde ich die Sache der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die wird sowieso zahlen, ohne den Fall geprüft zu haben. Da gibt es Teilungsabkommen für Behandlungskosten. Da würde ich mir auch keinen Kopp draus machen. Schon oft genug erlebt mit den Behandlungskosten nach angeblichen Stürzen auf Gehwegen die nicht gestreut oder irgendwie sonst nicht verkehrssicher waren. Da wird einfach gezahlt egal wie sehr du behauptest du warst es nicht.
 
Zuallererst würde ich die Sache der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die wird sowieso zahlen, ohne den Fall geprüft zu haben. Da gibt es Teilungsabkommen für Behandlungskosten. Da würde ich mir auch keinen Kopp draus machen. Schon oft genug erlebt mit den Behandlungskosten nach angeblichen Stürzen auf Gehwegen die nicht gestreut oder irgendwie sonst nicht verkehrssicher waren. Da wird einfach gezahlt egal wie sehr du behauptest du warst es nicht.

wohl kaum, wenn er im Verfahren gegen den eigentlichen Täter Zeuge war; sowas nennt sich Verfolgungsfall; im Regelfall hat derjenige, der verfolgt wird auch die Schäden zu ersetzen, die durch die Verfolgung entstehen. Teilungsabkommen gibt es natürlich, aber ein ursächlicher Beitrag ist da im Regelfall trotzdem erforderlich.

Gruss
 
Dann würde ich es darauf ankommen lassen. Die Haftpflichtversicherung tritt nicht nur für Schäden ein, sie hilft auch bei der Abwehr dagegen.

Wie ich schon sagte, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß die Versicherungen sich einen Dreck für von der Darstellung des "Opfers" abweichende Zeugenaussagen interessieren.
 
Frag mich mal was leichteres. Hab seit dem Verhandlungstermin nix mehr von der Sache gehört.
 
Bin ja kein Experte aber falls er freigesprochen wurde, wird die Sache doch sicher anders betrachtet. In dem Fall würden die 2 Personen, die ihn aufhalten wollten, doch eine Teilschuld haben.
 
Ich dir wirklich nur raten, dass deiner Haftpflicht zu melden. Alles Weitere wie Widerspruch kannst du auch so noch machen. Aber wenn die Versicherung erst dann von der Sache weiß, nachdem keine Rechtsmittel mehr möglich sind, dann dampft der Haufen aber gewaltig.
 
Bin ja kein Experte aber falls er freigesprochen wurde, wird die Sache doch sicher anders betrachtet. In dem Fall würden die 2 Personen, die ihn aufhalten wollten, doch eine Teilschuld haben.

Freigesprochen wohl eher nicht.
Gab ja dutzende Augenzeugen und vorbestraft und auf Bewährung war der Kollege auch.

Anklage lief jedenfalls auf Diebstahl und schwere Körperverletzung.
 
Ich persönlich (also meine eigene Meinung, keine Rechtsberatung und so ;) ) würde keinen großen Heckmeck mit Widerspruch, Weiterleitung an X, Y & Z und was weiß ich noch alles machen ... wer eine Forderung an mich hat, soll diese bitte auch begründen und mit diesen für mich neuen Fakten kann ich das ganze dann neu bewerten.

Aber wie gesagt - meine eigene Meinung. Der Grund, dass ich den Anspruch nicht einfach an meine Haftpflicht weiterleite, ist schlichtweg, dass die mir auch Kündigen können, wenn es denen zu blöd mit mir wird. In nächster Zeit ein erneuter Schaden ... und schon bin ich unter genauerer Beobachtung und je nach Schadenshöhe evtl. schon auf der Abschussliste.
Theoretisch könnten sie dir übrigens schon nach Regulierung dieses Schadens kündigen ...
 
Der Grund, dass ich den Anspruch nicht einfach an meine Haftpflicht weiterleite, ist schlichtweg, dass die mir auch Kündigen können, wenn es denen zu blöd mit mir wird. In nächster Zeit ein erneuter Schaden ... und schon bin ich unter genauerer Beobachtung und je nach Schadenshöhe evtl. schon auf der Abschussliste.
Theoretisch könnten sie dir übrigens schon nach Regulierung dieses Schadens kündigen ...

Wenn man bei einer fliegt ist es nicht unüblich auch bei keiner anderen mehr einen Vertrag zu bekommen.
 
Das dachte ich mir nämlich auch. ;)

Die Forderung hat übrigens die Barmer GEK gestellt.

Begünden tun sie dies mit:
Wir haben erfahren, dass sie unsere Versicherte bei der verfolgung eines Ladendiebes versehentlich umrannten.

Hab ich aber nicht. Hat die Dame auch so vor Gericht ausgesagt.
Andere Zeugen konnten ebenfalls nicht eindeutig sagen, von wem die Dame umgerempelt wurde.

Ich weiß nur noch, das der Beschuldigte kurz auf ihr lag und dann wild um sich schlagend versuchte zu flüchten. Also gehe ich davon aus, dass er auch derjenige war, der sie zu Boden warf.
Hat er vor Gericht natürlich bestritten. Und die Zeugenaussagen waren diesbezüglich nicht eindeutig genug. In dubio pro reo also...
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, dann sollen die eine eidesstattliche Versicherung von demjenigen bringen, von dem sie das "erfahren" haben wollen, dass Du sie umgerempelt hast...
 
Wer behauptet, muss beweisen. Wenn du die Versicherungsnehmerin der geschätzen Barmer GEK bei einer Verfolgung eines Ladendiebes nicht umgerannt hast, wird das für die Barmer schwer.
Nach SGB X, § 116 hat die Barmer Ansprüche gegen den Schädiger. Wenn du der nicht bist, hat sie keine Ansprüche gegen dich.
Nur meiner Meinung nach, bin auch nicht Sachverständig.

Ich frage mich, ob aus dem Strafverfahren gegen den Ladendieb irgendeine Schuld am Unfall der 85jährigen abgeleitet wurde. Wenn ja, hättest du aber irgendwie darüber informiert werden müssen. Und wenn es keiner sagen kann und die 85jährige dich "entlastet" hat.. Vielleicht ist sogar der Dieb für alle Schäden verantwortlich?

Bevor du jetzt - was auch immer - unternimmst (Schreiben an die Barmer, Schreiben an deine Haftpflicht), lasse dir einige Tage Zeit! Du musst nicht sofort reagieren!
Du könntest diesen Fall als fiktiven Fall in gängige Juraforen stellen und dort eine Antwort abwarten, bevor du einen Anwalt kontaktierst. Du hast ja Zeit und musst nicht sofort reagieren.
 
Diskussionen mit der Krankenkasse sind selten Zielführend. Da muss man sich mit dem Thema schon sehr auseinander gesetzt haben und sicher sein, besonders im Auftreten.

Bekannter hatte Krebs, ein Jahr nach der OP in einer Nachuntersuchung wurde wieder Krebs festgestellt. Krankenkasse wollte ums verrecken nicht anerkennen das beide Fälle nicht zusammen hingen. Trotz Unterlagen der Ärzte die das bestätigten. Da ging es auch um eine Stange Geld wegen Verdienstausfall über Jahre. Letztendlich hat er die Krankenkasse seiner Mutter zum Fraß vorgeworfen, sie ist zwar Rentnerin, war aber ein sehr hohes Tier beim Finanzamt, die Frau ist wirklich nett, aber wehe man kommt ihr Rechtlich in die Quere. Die hat dem Sachbearbeiter dann klar gemacht wie der Fall erledigt wird, und dann war die Sache auch erledigt. Er hat sich zuvor fast ein Jahr mit der Kasse erfolglos herumgeschlagen, Nachweise ect. waren denen total egal.

Wenn man so jemanden nicht kennt kann man sich dumm und dämlich schreiben mit der Kasse, und Beweise interessieren die schon gar nicht. Darum Einspruch gegen die Forderung und dann müssen sie die Nachweise liefern die sie nicht haben.
 
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