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Maßanfertigung nicht korrekt umgesetzt - Sachmangel oder gar Betrug?
- Ersteller JaYLenno
- Erstellt am
Hallo,
ich habe für knapp 400 Euro Rolläden bestellt und diese wurden auf Maß angefertigt.
Knapp 4 Wochen nach der Lieferung war gestern der Einbautermin.
Ich habe bei Annahme der Ware zwar festgestellt, das die Maße mit Kugelschreiber korrigiert wurden aber habe mir nichts dabei gedacht.
Nun beim Einbau kommt heraus, das bestellte Maß ist nicht das gelieferte Maß, die Rolläden sind genau 1cm zu kurz, blöd weil es so Lichtschlitze am Rand gibt.
Das gelieferte Maß ist also das was unter dem korrigierten Maß sichtbar ist, sprich man hat mir Ware untergeschoben, die nie das Maß erfüllt hat was ich bestellt habe.
Ich habe dem Händler schon zur Klärung Fotos geschickt und um rasche Bearbeitung gebeten, bin dabei aber freundlich geblieben.
Nun meine Frage, handelt es sich hierbei um einen Sachmangel wo ich die Erfüllung notfalls einklagen kann, sollte der Händler sich querstellen?
Kann ich ggf. Anzeige wegen Betruges stellen, da man sichtbar versucht hat, den Fehler mit Kugelschreiber zu "übermalen" und damit mich vorsätzlich getäuscht hat?
Da ich schon mal einen Email Austausch mit der Firma hatte, habe ich keine Lust ewig auf "Klärung" zu hoffen und würde lieber schnell handeln, die Reaktionszeiten auf Emails lag letztes Mal bei knapp 4 Tagen.
Wie lange bin ich verpflichtet auf Reaktion zu warten? Geschweige wie oft muss ich auffordern?
Gruß
JaYLenno
ich habe für knapp 400 Euro Rolläden bestellt und diese wurden auf Maß angefertigt.
Knapp 4 Wochen nach der Lieferung war gestern der Einbautermin.
Ich habe bei Annahme der Ware zwar festgestellt, das die Maße mit Kugelschreiber korrigiert wurden aber habe mir nichts dabei gedacht.
Nun beim Einbau kommt heraus, das bestellte Maß ist nicht das gelieferte Maß, die Rolläden sind genau 1cm zu kurz, blöd weil es so Lichtschlitze am Rand gibt.
Das gelieferte Maß ist also das was unter dem korrigierten Maß sichtbar ist, sprich man hat mir Ware untergeschoben, die nie das Maß erfüllt hat was ich bestellt habe.
Ich habe dem Händler schon zur Klärung Fotos geschickt und um rasche Bearbeitung gebeten, bin dabei aber freundlich geblieben.
Nun meine Frage, handelt es sich hierbei um einen Sachmangel wo ich die Erfüllung notfalls einklagen kann, sollte der Händler sich querstellen?
Kann ich ggf. Anzeige wegen Betruges stellen, da man sichtbar versucht hat, den Fehler mit Kugelschreiber zu "übermalen" und damit mich vorsätzlich getäuscht hat?
Da ich schon mal einen Email Austausch mit der Firma hatte, habe ich keine Lust ewig auf "Klärung" zu hoffen und würde lieber schnell handeln, die Reaktionszeiten auf Emails lag letztes Mal bei knapp 4 Tagen.
Wie lange bin ich verpflichtet auf Reaktion zu warten? Geschweige wie oft muss ich auffordern?
Gruß
JaYLenno
tspoon
Grand Admiral Special
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Du hast nicht das bekommen was ausgemacht bzw bestellt war. Dies kann man immer beanstanden. Gerade bei Maßanfertigungen sollte sich der Hersteller an die Maße halten die ausgemessen wurde. Du kannst Ihn um Nachbesserung oder Ersatz bitten. Sollte er diesem nicht nachkommen, ab zum lieben Anwalt der freut sich über sowas Beratung in solchen gibt es in einer Verbraucherschutzzentrale meist kostenlo, vllt biste nicht der Einzigste der das Problem mit dme Hersteller hat.
Wenn nachträglich Änderungen an Maßen oder Materialien vorgenommen wird ist dies immer vorab mit dem Käufer abzuklären.
Ist wie als würdeste dein Auto in die Werkstatt bringen zum Ölwechsel und die Tauchen einfach andere Teile gleich mit aus.
Wenn nachträglich Änderungen an Maßen oder Materialien vorgenommen wird ist dies immer vorab mit dem Käufer abzuklären.
Ist wie als würdeste dein Auto in die Werkstatt bringen zum Ölwechsel und die Tauchen einfach andere Teile gleich mit aus.
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken
Admiral Special
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Bevor Du von Betrug schreibst, solltest Du Dir mal ansehen, was denn der Tatbestand des Betruges ist. Er trifft hier auf keinen Fall zu.
Natürlich hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung (§439 BGB), den Du schon schriftlich einfordern solltest.
@tspoon
Dein Beispiel mit dem Auto hinkt, da es hier um eine Schlechterfüllung geht und nicht, wie bei Deinem Beispiel um eine nicht vereinbarte Leistung.
Natürlich hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung (§439 BGB), den Du schon schriftlich einfordern solltest.
@tspoon
Dein Beispiel mit dem Auto hinkt, da es hier um eine Schlechterfüllung geht und nicht, wie bei Deinem Beispiel um eine nicht vereinbarte Leistung.
heiner.hemken
Admiral Special
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Damit würdest Du mMn bei keinem Richter durchkommen, bleibt Dir doch die Möglichkeit, den Mangel zu rügen.Ich sehe ja die Warenunterschiebung als krassen Täuschungsversuch, es wird ja schlecht suggeriert man habe hier die richtige Ware geliefert...
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