App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Arbeitgeber verlangt Unterschrift zu nicht verstandenem Text
- Ersteller Guy_Inkognito
- Erstellt am
Guy_Inkognito
Redshirt
- Mitglied seit
- 23.01.2017
- Beiträge
- 2
- Renomée
- 0
Mir wurde heute auf der Arbeit folgender Text zum unterschreiben vorgelegt:
"Ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet das Mindestlohngesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Unabhängig von ihrem tariflichen Stundenlohn erhalten Sie daher ab dem 01. Januar 2017 für jede gearbeitete Stunde ein Entgelt in Höhe von 8,84 Euro.
Wir behalten uns ausdrücklich eine Verrechnung mit tariflichen Entgelterhöhungen vor, und zwar auch rückwirkend. Ebenfalls behalten wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Anrechnung von Sonderzahlungen, Zuschlägen oder geldwerten Leistungen auf den Mindestlohnbestandteil vor."
Der erste Teil ist mir klar aber im zweiten Absatz verstehe ich schon den ersten Satz nicht mehr. Beim 2. Satz ist mir auch nicht wirklich klar, was das im Endeffekt für mich bedeuten soll. Ich habe mich geweigert zu unterschreiben, da ich den Text nicht verstanden habe und mir nicht erlaubt wurde, den Text mit nach Hause zu nehmen, um ihn mir von einem Anwalt erklären zu lassen. Mir wurde dann noch gesagt, dass ich kein Geld mehr bekomme, wenn ich den Text nicht unterschreibe, was ich allerdings nicht wirklich ernst nehmen konnte.
Da bei Teilzeit auf Mindestlohn nicht so wirklich viel Geld überbleibt, wollte ich jetzt erstmal hier fragen, ob mir jemand einen Rat geben oder die Auswirkungen des Textes erklären kann, bevor ich zum Anwalt gehe.
"Ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet das Mindestlohngesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Unabhängig von ihrem tariflichen Stundenlohn erhalten Sie daher ab dem 01. Januar 2017 für jede gearbeitete Stunde ein Entgelt in Höhe von 8,84 Euro.
Wir behalten uns ausdrücklich eine Verrechnung mit tariflichen Entgelterhöhungen vor, und zwar auch rückwirkend. Ebenfalls behalten wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Anrechnung von Sonderzahlungen, Zuschlägen oder geldwerten Leistungen auf den Mindestlohnbestandteil vor."
Der erste Teil ist mir klar aber im zweiten Absatz verstehe ich schon den ersten Satz nicht mehr. Beim 2. Satz ist mir auch nicht wirklich klar, was das im Endeffekt für mich bedeuten soll. Ich habe mich geweigert zu unterschreiben, da ich den Text nicht verstanden habe und mir nicht erlaubt wurde, den Text mit nach Hause zu nehmen, um ihn mir von einem Anwalt erklären zu lassen. Mir wurde dann noch gesagt, dass ich kein Geld mehr bekomme, wenn ich den Text nicht unterschreibe, was ich allerdings nicht wirklich ernst nehmen konnte.
Da bei Teilzeit auf Mindestlohn nicht so wirklich viel Geld überbleibt, wollte ich jetzt erstmal hier fragen, ob mir jemand einen Rat geben oder die Auswirkungen des Textes erklären kann, bevor ich zum Anwalt gehe.
Yoshi 2k3
Admiral Special
- Mitglied seit
- 18.01.2003
- Beiträge
- 1.323
- Renomée
- 180
- BOINC-Statistiken
- Mein Laptop
- Apple Mac Book Pro 14" 2023
- Prozessor
- AMD Epyc 7F52
- Mainboard
- TYAN S8030 GM2NE
- Kühlung
- Watercool Heatkiller IV
- Speicher
- 128 GB Samsung M393A4K40DB3-CWEGQ
- Grafikprozessor
- AMD Radeon RX 6900 XT
- Display
- Nixeus NX-EDG27
- Soundkarte
- SMSL SU-9 USB DAC
- Gehäuse
- Caselabs SM8
- Netzteil
- Cooler Master SFX Gold 850W
- Betriebssystem
- Windows 10 Pro
- Webbrowser
- Firefox
- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
Ich würde das so verstehen, dass es, wenn es Lohnerhöhungen im Tarifvertrag gibt, du trotzdem nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommst. Sicher bin ich mir beim ersten Satz des zweiten Abschnitts aber auch nicht... Der letzte Satz ist aber eindeutig: solltest du soetwas wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt bekommen, kann dieses "Extrageld" für die Berechnung deines Lohns herangezogen werden. Du würdest dann also als Stundenlohn weniger als 8,84€ bekommen, weil diese Sonderzahlungen existieren.
Siehe: http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...tsgeld-darf-angerechnet-werden-a-1094056.html
Wenn du aber kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld oer ähnliches bekommst, bleibt es bei den 8,84€.
So würde ich es verstehen, sieh diesen beitrag aber nicht als Rechtsberatung oder als verbindliche Aussage an. Ich mutmaße auch nur.
Siehe: http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...tsgeld-darf-angerechnet-werden-a-1094056.html
Wenn du aber kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld oer ähnliches bekommst, bleibt es bei den 8,84€.
So würde ich es verstehen, sieh diesen beitrag aber nicht als Rechtsberatung oder als verbindliche Aussage an. Ich mutmaße auch nur.
Captn-Future
Moderation DC, P3DN Vize-Kommandant
- Mitglied seit
- 16.08.2004
- Beiträge
- 8.436
- Renomée
- 316
- Standort
- VIP Lounge
- Mitglied der Planet 3DNow! Kavallerie!
- Aktuelle Projekte
- QMC, Simap
- Lieblingsprojekt
- QMC
- Meine Systeme
- X4 940 BE
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 5800x
- Mainboard
- B550 Aorus Pro
- Kühlung
- bequiet Dark Rock 4
- Speicher
- 64 GB
- Grafikprozessor
- Radeon 6600xt
- Display
- HP ZR2440w 1920x1200
- SSD
- WD Black 2 TB
- HDD
- WD Blue 4 TB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA-H10N
- Betriebssystem
- Windows 11
- Webbrowser
- FireFox
So wie ich es verstehe, zahlen die ab dem 01.01. nur noch 8,84 €. Solltest du also einen höheren tariflichen Stundenlohn haben, wird dieser scheinbar reduziert.
ghostadmin
Grand Admiral Special
> erhalten Sie daher ab dem 01. Januar 2017
rückwirkend geht das schon mal gar nicht
rückwirkend geht das schon mal gar nicht
trethupe
Vice Admiral Special
wieso rückwirkend?
heute ist der 23.1. 2017,
dieser stundenlohn gilt für den aktuell laufenden monat, eben ab dem 1.
wenn am monatsende abgerechnet wird, ist nichts rückwirkend. ist doch meist so ,dass anfang februar der lohn für januar ausbezahlt wird.
heute ist der 23.1. 2017,
dieser stundenlohn gilt für den aktuell laufenden monat, eben ab dem 1.
wenn am monatsende abgerechnet wird, ist nichts rückwirkend. ist doch meist so ,dass anfang februar der lohn für januar ausbezahlt wird.
MagicEye04
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 20.03.2006
- Beiträge
- 23.317
- Renomée
- 1.900
- Standort
- oops,wrong.planet..
- Aktuelle Projekte
- Seti,WCG,Einstein + was gerade Hilfe braucht
- Lieblingsprojekt
- Seti
- Meine Systeme
- R7-1700+GTX1070ti,R7-1700+RadeonVII, FX-8350+GTX1050ti, X4-5350+GT1030, X2-240e+RX460
- BOINC-Statistiken
- Folding@Home-Statistiken
- Mein Laptop
- Dell Latitude E7240
- Prozessor
- R9-3950X (@65W)
- Mainboard
- Asus Prime B550plus
- Kühlung
- TR Macho
- Speicher
- 2x16GiB Corsair LPX2666C16
- Grafikprozessor
- Radeon VII
- Display
- LG 32UD99-W 81,3cm
- SSD
- Crucial MX500-250GB, Samsung EVO280 256GB
- HDD
- Seagate 7200.14 2TB (per eSATAp)
- Optisches Laufwerk
- LG DVDRAM GH24NS90
- Soundkarte
- onboard
- Gehäuse
- Nanoxia Deep Silence1
- Netzteil
- BeQuiet StraightPower 11 550W
- Tastatur
- Cherry RS6000
- Maus
- Logitech RX600
- Betriebssystem
- Ubuntu
- Webbrowser
- Feuerfuchs
- Verschiedenes
- 4x Nanoxia Lüfter (120/140mm) , Festplatte in Bitumenbox
Welchen Stundenlohn hast Du denn jetzt und was genau steht da am Unterschriftenblatt noch? (hiermit stimme ich zu?)
Das ist doch so erst einmal nur eine Mitteilung. Da gibt es meiner Meinung nach nichts zu unterschreiben, außer vielleicht dass man das Informationsblatt erhalten hat.
Aber eine Unterschrift riecht in diesem Fall nach Zustimmung und das würde ich auch vorher an geeigneter Stelle abklären lassen.
Der Arbeitsvertrag gilt ja so oder so weiterhin, ggf. auch mit zusätzlichem Tarifvertrag. Die Aussage, dass es kein Geld mehr gibt, kann ich also auch gar nicht nachvollziehen.
Das ist doch so erst einmal nur eine Mitteilung. Da gibt es meiner Meinung nach nichts zu unterschreiben, außer vielleicht dass man das Informationsblatt erhalten hat.
Aber eine Unterschrift riecht in diesem Fall nach Zustimmung und das würde ich auch vorher an geeigneter Stelle abklären lassen.
Der Arbeitsvertrag gilt ja so oder so weiterhin, ggf. auch mit zusätzlichem Tarifvertrag. Die Aussage, dass es kein Geld mehr gibt, kann ich also auch gar nicht nachvollziehen.
Alyva
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 12.01.2008
- Beiträge
- 712
- Renomée
- 6
- Prozessor
- AMD Athlon 64 3500+ Newcastle
- Mainboard
- K8N SLI Platinum
- Kühlung
- Boxed Variante
- Speicher
- MDT 2* 1 GB PC400 CL2
- Grafikprozessor
- Geforce 6800 GT Ultra
- Display
- 17" AOC 1280*1024
- HDD
- WD 360 GD / ST3200822A
- Optisches Laufwerk
- Toshiba DVD-Rom SD-M1912
- Soundkarte
- Soundblaster Audigy
- Netzteil
- 380 Watt
- Betriebssystem
- Windows XP
- Webbrowser
- Maxthon
wieso rückwirkend?
heute ist der 23.1. 2017,
dieser stundenlohn gilt für den aktuell laufenden monat, eben ab dem 1.
wenn am monatsende abgerechnet wird, ist nichts rückwirkend. ist doch meist so ,dass anfang februar der lohn für januar ausbezahlt wird.
Die im Januar schon geleisteten Stunden wären aber nach dem zu diesem Zeitpunkt in Kraft seienden Vertrags geleistet worden. Würde er also das neue Dokument unterschreiben (sofern Vertrags-gerecht rechtswirksam) so würde seine Leistung aus diesem Zeitraum quasi verfallen und das Entgelt durch die neue Vereinbarung ersetzt werden. Daher rückwirkend.
Kling übrigens irgendwie nach Abzocke für mich. Ich gehe mal stark davon aus, dass die ursprüngliche Vereinbarung wohl kostenintensiver für den Arbeitgeber ist.
tom1tom
Admiral Special
- Mitglied seit
- 26.01.2009
- Beiträge
- 1.609
- Renomée
- 113
- Standort
- BERLIN
- Mein Laptop
- ASUS X 55 a
- Prozessor
- AMD Ryzen 9 3900x 12C /24TR x 3.80GHz -4.60 GHz
- Mainboard
- MSI B450 Gaming Plus MAX
- Kühlung
- Noctua NH-D15
- Speicher
- 2 x 16 GB Ram
- Grafikprozessor
- PALIT 1660 STORMx 6 GB Ram
- Display
- TFT 28 Samsung
- SSD
- Samsung 980 NVMe M.2 SSD, 1 TB
- HDD
- M.2 , SATA III
- Soundkarte
- Creative - Z
- Gehäuse
- NZXT H440
- Tastatur
- BT Microsoft 2000
- Maus
- BT Microsoft 2000 Maus
- Betriebssystem
- Win 11 Pro BETA akt.
- Webbrowser
- FIREFOX akt.
- Internetanbindung
- ▼1000 ▲50
Nicht hier dumm rumfragen .
Gehe zu deinem Chef und lasse es dir doch ganz einfach erklären.
Meine Meinung
Gehe zu deinem Chef und lasse es dir doch ganz einfach erklären.
Meine Meinung
Guy_Inkognito
Redshirt
- Mitglied seit
- 23.01.2017
- Beiträge
- 2
- Renomée
- 0
Welchen Stundenlohn hast Du denn jetzt und was genau steht da am Unterschriftenblatt noch? (hiermit stimme ich zu?)
Ne, da steht nur noch Hallo und Mfg (in längerer Form), sowie das Feld "Unterschrift Mitarbeiter". Es wirkt halt wie ein "fyi" Wisch aber was hat das für einen Sinn, wenn es keiner versteht. Ich habe bisher immer nur Mindestlohn bekommen, sowie ein Urlausbgeld und ein Weihnachtsgeld, welche per Tarifvertrag geregelt sind.
Wenn mein Chef die Fähigkeit und/oder den Willen hätte mir das zu erklären, dann hätte er wohl kaum die Mitnahme von dem Schrieb untersagt. Es kommt auch nicht von ihm direkt, sondern von seinem Vorgesetzten.
dFeNsE
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 11.11.2001
- Beiträge
- 10.214
- Renomée
- 1.086
- Standort
- E-NRW
- Aktuelle Projekte
- SETI@home
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- Intel Xeon E5-2690
- Mainboard
- Asus Rampage IV Formula
- Kühlung
- LC Power LC120 + Reeven Euros
- Speicher
- 4x 4GB DDR3 1600 Geil Black Dragon
- Grafikprozessor
- XFX Radeon RX Vega 56 /Samsung HBM2
- Display
- AOC 2475W1, AOC G2460PF
- SSD
- Transcend SSD370s 240GB, Samsung SM871 256GB, Intel Pro2500 240GB, Sandisk 960GB, 120GB WD Green,
- HDD
- 1TB Toshiba, 750GB Seagate, 4TB WD Red
- Optisches Laufwerk
- TSSC-SH183A
- Soundkarte
- Onboard Supreme FX III
- Gehäuse
- Fractal Design Define XL
- Netzteil
- Corsair TX650
- Betriebssystem
- Win10 Pro
- Webbrowser
- FF
- Verschiedenes
- 2. System: Mac Mini, Core2Duo 2.16GHz, Lion 10.7.3, Tablet: Tolino Tab 8, Intel Atom Z3735F, 16GB
Möglichkeiten eine Anrechnung von Sonderzahlungen, Zuschlägen oder geldwerten Leistungen auf den Mindestlohnbestandteil vor
Kling so, als würde der AG eben diese auf den Lohn anrechnen. Dann würdest du zwar Sonderzahlungen erhalten, diese könnten jedoch auf deinen Lohn umgelegt werden.
Oder du bekämst dann keine mehr (oder weniger), aber dafür den Mindestlohn.
Dies will sich der AG zumindest offen halten.
Was steht denn in deinem jetzigen Vertrag, bzgl. Sonderzahlungen?
Captn-Future
Moderation DC, P3DN Vize-Kommandant
- Mitglied seit
- 16.08.2004
- Beiträge
- 8.436
- Renomée
- 316
- Standort
- VIP Lounge
- Mitglied der Planet 3DNow! Kavallerie!
- Aktuelle Projekte
- QMC, Simap
- Lieblingsprojekt
- QMC
- Meine Systeme
- X4 940 BE
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 5800x
- Mainboard
- B550 Aorus Pro
- Kühlung
- bequiet Dark Rock 4
- Speicher
- 64 GB
- Grafikprozessor
- Radeon 6600xt
- Display
- HP ZR2440w 1920x1200
- SSD
- WD Black 2 TB
- HDD
- WD Blue 4 TB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA-H10N
- Betriebssystem
- Windows 11
- Webbrowser
- FireFox
Unter bestimmten Umständen können Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf den Mindestlohn angerechnet werden. Nur rein rechnerisch kommt man dann wieder auf die 8,84 €. Obwohl der Stundenlohn ohne die Sonderzahlungen darunter läge. Zum Artikel
MIWA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 27.10.2015
- Beiträge
- 2.215
- Renomée
- 71
- BOINC-Statistiken
- Mein Laptop
- HP Zbook X2 G4
- Prozessor
- 2600X
- Mainboard
- AsRack X470
- Kühlung
- Eule aus Österreich ;)
- Speicher
- EUDIMM 2666mhz Dual Rank X8
- Grafikprozessor
- VII
- Display
- Phillips 55zoll
- SSD
- Intel DC3600P
- Betriebssystem
- Windoof und Linux
- Webbrowser
- Firerfox EDGE
Wie lange arbeitest du denn schon da, müsst ihr wenn ihr Urlaubsgeld bekommt was unterschreiben wie freiwillig Leistung vom Arbeitgeber?
Wenn nicht und du lange genug im Unternehmen bist sind diese Leistung automatisch verpflichten selbst wenn sie nicht im Vertrag stehen gilt übringst auch wie dinge wie vorm Feierabend duschen wenn der Chef das weiß und es lange Zeit so gemacht wurde kann er das nicht mehr abschaffen
Denn Mindestlohn muss er dir so oder so zahlen also solange keine ausreichend Erklärung nix unterschreiben
Wenn nicht und du lange genug im Unternehmen bist sind diese Leistung automatisch verpflichten selbst wenn sie nicht im Vertrag stehen gilt übringst auch wie dinge wie vorm Feierabend duschen wenn der Chef das weiß und es lange Zeit so gemacht wurde kann er das nicht mehr abschaffen
Denn Mindestlohn muss er dir so oder so zahlen also solange keine ausreichend Erklärung nix unterschreiben
Kanazuchi
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 01.02.2002
- Beiträge
- 2.110
- Renomée
- 41
- Standort
- Dresden/Berlin
- Aktuelle Projekte
- Collatz
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- AMD RYZEN 5 5600x
- Mainboard
- MSI X570 Pro-A
- Kühlung
- Corsair H100i
- Speicher
- 32 GB DDR4 3200 CL16
- Grafikprozessor
- AMD 6900XT
- Display
- 32" Sasmsung C32JG50, 24" Samsung T240HD
- SSD
- 1TB Intel P660
- HDD
- 4000 GB
- Optisches Laufwerk
- BluRay
- Gehäuse
- Fractal Design R6 White TG
- Netzteil
- Bitfenix Fury 750W
- Betriebssystem
- MS Windows 10 64-bit
- Webbrowser
- Google Chrome
Ist doch ganz einfach: Kurz vor der Entlassung wird eine Weihnachtsgeld- bzw. Prämienzahlung veranlasst, welche er jedoch nicht mehr vollständig in Empfang nehmen darf, da er nur zu einem Teil des Jahres beschäftigt war. Jedoch geht diese vollständige Prämie in die potentielle Jahreslohnabrechung mit ein und wird mit dem vollen Umfang als Berechnung für den Jahresstundenlohn herangezogen. Dabei stellt sich dann heraus das dieser bedeutend höher als 8,84€ ist und der Differenzbetrag wird postwendend von der Prämie bzw. dem Gehalt abgezogen.
Gehaltsabsprachen bedürfen einer Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Betriebsvereinbarung, in der diese geregelt sind. Formlose Zettel sind zu ignorieren.
Gehaltsabsprachen bedürfen einer Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Betriebsvereinbarung, in der diese geregelt sind. Formlose Zettel sind zu ignorieren.
Babba63
Vice Admiral Special
- Mitglied seit
- 23.04.2006
- Beiträge
- 861
- Renomée
- 2
- Standort
- ZuHause
- Prozessor
- i5 2500
- Mainboard
- MSI H67MA-E35
- Kühlung
- Scythe Shuriken
- Speicher
- 2 x 8GB Crucial DDR3 1600
- Grafikprozessor
- GForce GTS450
- Display
- P 2309m @ 1920x1080
- SSD
- Intenso 256GB
- HDD
- Toshiba MK1059GSM
- Optisches Laufwerk
- TSSTcorp SH-222AB
- Soundkarte
- No
- Betriebssystem
- Win 10 Pro 64bit
- Webbrowser
- Firefox
Auch Hi,
prinzipiell kann der Arbeitgeber dir vorlegen was er möchte, Recht ist es deswegen noch lange nicht.
Im zweiten Absatz schreibt er
Werden Sonderzahlungen nicht immer, in unterschiedlicher Höhe oder als Bonus bezahlt dürfen sie nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. In diesem Fall kannst das Schriftstück auch getrost unterschreiben, es hat in etwa soviel Wert wie gebrauchtes Klopapier (für nix mehr zu gebrauchen und voller Sch....), deine Unterschrift macht es also auch nicht rechtswirksam.
Gruß Babba
prinzipiell kann der Arbeitgeber dir vorlegen was er möchte, Recht ist es deswegen noch lange nicht.
Im zweiten Absatz schreibt er
das ist illegal womit das ganze Konstrukt rechtlich nicht wirksam ist. Weiter schreibt er hierWir behalten uns ausdrücklich eine Verrechnung mit tariflichen Entgelterhöhungen vor, und zwar auch rückwirkend.
Das kann er zwar, aber nur wenn das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld Lohnbestandteil ist. Also entweder einzelvertraglich (in deinem Arbeitsvertrag!) oder kollektiv (z.B. durch eine Vereinbarung) zugesichert ist.Ebenfalls behalten wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Anrechnung von Sonderzahlungen, Zuschlägen oder geldwerten Leistungen auf den Mindestlohnbestandteil vor.
Werden Sonderzahlungen nicht immer, in unterschiedlicher Höhe oder als Bonus bezahlt dürfen sie nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. In diesem Fall kannst das Schriftstück auch getrost unterschreiben, es hat in etwa soviel Wert wie gebrauchtes Klopapier (für nix mehr zu gebrauchen und voller Sch....), deine Unterschrift macht es also auch nicht rechtswirksam.
Gruß Babba
Woerns
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 05.02.2003
- Beiträge
- 2.984
- Renomée
- 232
Ich würde darüber nachdenken, mir einen neuen Job zu suchen, wenn mein Vorgesetzter mir so einen Zettel zur Unterschrift vorlegt und sich weigert, mir eine Nacht zum Drüber-Schlafen mit ebendiesem Zettel zu lassen.
Aber diese Antwort hilft Dir wahrscheinlich auch nicht weiter.
MfG
Aber diese Antwort hilft Dir wahrscheinlich auch nicht weiter.
MfG
Mir wurde heute auf der Arbeit folgender Text zum unterschreiben vorgelegt:
"Ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet das Mindestlohngesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Unabhängig von ihrem tariflichen Stundenlohn erhalten Sie daher ab dem 01. Januar 2017 für jede gearbeitete Stunde ein Entgelt in Höhe von 8,84 Euro.
Wenn du von der Mindestlohnerhöhung betroffen bist, ist das OK. Für mich klingt das aber so als würde man jedes Gehalt auf 8,84€/h beschneiden. Ebenso richten sich viele Tarifverträgen nach Beschäftigungsdauer und Tätigkeit. Durchaus möglich das du durch deine Betriebszugehörigkeit oder eine besser eingestufte Tätigkeit, eine besseres Gehalt erhalten kannst als durch den Mindestlohn. Das würde man damit beschneiden.
Wenn die Rückwirkend nachzahlen müssten, hätte das für dich keine Auswirkungen, außer das du deine Frau vllt außerplanmäßig zum Italiener einladen darfst.
Uns wird regelmäßig nach Tarifänderungen rückwirkend Geld ausgezahlt, auch wenn man von 1 bis 2% Tarifanpassung nicht reich wird.
Wir behalten uns ausdrücklich eine Verrechnung mit tariflichen Entgelterhöhungen vor, und zwar auch rückwirkend. Ebenfalls behalten wir uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Anrechnung von Sonderzahlungen, Zuschlägen oder geldwerten Leistungen auf den Mindestlohnbestandteil vor."
Für den Part würde ich jemanden konsultieren der sich mit Arbeitsrecht auskennt.
Generell muss du das aber nicht unterschreiben. Wenn es eine Tarifanpassung gibt oder dein Gehalt durch Stattliche Mindestgrenzen reguliert wird, hat das auf deinen Arbeitsvertrag keine weiteren Auswirkungen. Alle anderen Bestandteile deines Arbeitsvertrages bleiben davon auch unberührt. Es ändert sich nur dein Netto am Monatsende zu deinen Gunsten. Dein bisheriger Arbeitsvertrag wird bei nicht unterschreiben also auch nicht ungültig oder so.
Andererseits darf dein Arbeitgeber dir dein Gehalt auch nicht vorenthalten. Tut er das doch handelt er ganz sicher Rechtswidrig. Hier unbedingt einen Anwalt befragen und über die Kosten und Risiken informieren lassen. Im Idealfall reichst du ne Klage beim Arbeitsgericht ein, erhältst Prozesskostenhilfe, es geht alle für dich gut aus, dein AG muss Zahlen und auch eine Anwaltskosten tragen, sowie sonstige Schäden die dir durch Ausbleiben der Zahlungen entstanden sind.
VG
Zuletzt bearbeitet:
dFeNsE
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 11.11.2001
- Beiträge
- 10.214
- Renomée
- 1.086
- Standort
- E-NRW
- Aktuelle Projekte
- SETI@home
- BOINC-Statistiken
- Prozessor
- Intel Xeon E5-2690
- Mainboard
- Asus Rampage IV Formula
- Kühlung
- LC Power LC120 + Reeven Euros
- Speicher
- 4x 4GB DDR3 1600 Geil Black Dragon
- Grafikprozessor
- XFX Radeon RX Vega 56 /Samsung HBM2
- Display
- AOC 2475W1, AOC G2460PF
- SSD
- Transcend SSD370s 240GB, Samsung SM871 256GB, Intel Pro2500 240GB, Sandisk 960GB, 120GB WD Green,
- HDD
- 1TB Toshiba, 750GB Seagate, 4TB WD Red
- Optisches Laufwerk
- TSSC-SH183A
- Soundkarte
- Onboard Supreme FX III
- Gehäuse
- Fractal Design Define XL
- Netzteil
- Corsair TX650
- Betriebssystem
- Win10 Pro
- Webbrowser
- FF
- Verschiedenes
- 2. System: Mac Mini, Core2Duo 2.16GHz, Lion 10.7.3, Tablet: Tolino Tab 8, Intel Atom Z3735F, 16GB
Zum Thema Anwalt....mir hat es immer geholfen, dass ich in einer Gewerkschaft bin. Denn da hat man als Mitglied immer die Möglichkeit sich kostenlos beraten zu lassen und auch eine kostenfreien Rechtsbeistand zu bekommen.
Die können auch bei solchen "Infoschreiben" helfen und antworten dem AG ggf. dann auch was passendes.
Die können auch bei solchen "Infoschreiben" helfen und antworten dem AG ggf. dann auch was passendes.
Zuletzt bearbeitet: