Da ich die Formulierungen meist nicht wirklich interpretieren kann, dazu mal ein paar Fragen.
Erfüllt habe ich folgendes ->
(2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
den Berufsschulabschluss erworben oder die Berufsschule erfolgreich besucht hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat,
Nun aber der Zusatz
Die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt oder eine Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bei der Aufnahme voraussetzt, erfolgreich besucht hat und
a) im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht hat und
b) im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
Bezieht sich der rote Teil nur auf den schwarzen Teil, oder sind es zusätzliche Anforderungen zu dem Absatz 2 ?
Grundlage bei mir
1.) Erworbenen erfolgreichen Hauptschulabschluss Klasse 9 mit Notendurchschnitt unter 3, hatte allerdings im Englisch Kurs B Note Ausreichend.
2.) Hatte die 10 Klasse damals gemacht aber nicht erfolgreich bestanden, und mich beim Arbeitgeber mit dem Klasse 9 Zeugnis beworben.
3.) Erfolgreich Berufsausbildung abgeschlossen, mit Gesamtnotendurchschnitt 2,5 in Fachtheorie eine Note von 3, aber ohne Englisch !
4.) Die Vorrausetzungen um von Klasse 9 die Klasse 10 zu machen habe ich allerdings erfüllt, da reichte es aus einen A-Kurs mit 3 zu haben, hatte ich mit Mathe damals erreicht.
Kann ich damit nun den Hauptschulabschluss umwandeln oder nicht und wenn ja wo, da es meine Hauptschule nicht mehr gibt. Ist ja auch schon 20 Jahre her. Denke zwar nicht das heute bei einer neuen Bewerbung danach fragen wird, da die wohl ein Arbeitszeugnis sehen wollen, aber schaden kann es sicher auch nicht.