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How to install the app on iOS
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Vollzeitjob und ALG 2.
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So, ich werde bald eine neue Stelle antreten. Und zwar im Januar. Geld gibt es aber erst Ende Januar. Was ist dann mit dem ALG 2? Wird es angerechnet (irgendwie muss ich ja durch den Monat kommen und meine Vermieterin wird sicherlich nicht freudig einen Monat auf Miete warten), oder ist es anrechnungsfrei?
So kleiner Edit. Wenn das Geld erst im Februar da ist,wäre das Anrechnungsfrei. Kann das jemand bestätigen?
So kleiner Edit. Wenn das Geld erst im Februar da ist,wäre das Anrechnungsfrei. Kann das jemand bestätigen?
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hoschi_tux
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Hm hilft nicht wirklich. Kennt sich damit Keiner aus?
dFeNsE
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Erstmal: ALGII ist eine Vorschussleistung, wird also im Voraus gezahlt. Also keine Panik...du wirst Geld für Miete & Co. haben, aber vermutlich (ganz sicher!) von deinem ersten Gehalt zurückzahlen müssen. Also das Gehalt erstmal zurücklegen und auf Post vom Amt warten.
Zur Anrechnung des Gehaltes auf dein ALGII:
100EUR sind Grundfreibetrag für Arbeitnehmer.
von 100-900EUR bleiben 20% anrechnungsfrei.
über 900EUR bleiben 10% anrechnungsfrei.
Das hängt natürlich immer von deinem Grundbedarf ab!
Bei einem Einkommen von 1200EUR Netto blieben demnach
100EUR Grundfreibetrag + 20% von 900EUR + 10% 200EUR
anrechnungsfrei!
Aber wenn du natürlich nur einen Bedarf von 800EUR hast, dann liegst du mit 1200EUR natürlich darüber und bekommst vom Amt nix mehr, da dein Gehalt den Bedarf incl. der Freibeträge deckt.
Weiß nicht, ob das so alles zu 100% richtig ist, aber im groben wird es so gehandhabt.
Edit:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485716
http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
Zur Anrechnung des Gehaltes auf dein ALGII:
100EUR sind Grundfreibetrag für Arbeitnehmer.
von 100-900EUR bleiben 20% anrechnungsfrei.
über 900EUR bleiben 10% anrechnungsfrei.
Das hängt natürlich immer von deinem Grundbedarf ab!
Bei einem Einkommen von 1200EUR Netto blieben demnach
100EUR Grundfreibetrag + 20% von 900EUR + 10% 200EUR
anrechnungsfrei!
Aber wenn du natürlich nur einen Bedarf von 800EUR hast, dann liegst du mit 1200EUR natürlich darüber und bekommst vom Amt nix mehr, da dein Gehalt den Bedarf incl. der Freibeträge deckt.
Weiß nicht, ob das so alles zu 100% richtig ist, aber im groben wird es so gehandhabt.
Edit:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485716
http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
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Oi!Olli
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Also laut einer Mitarbeiterin wird es nur angerechnet, wenn ich das Geld im Januar kriege, sollte ich es im Februar kriegen, dann bin ich raus. Und laut diesem Text von der ARGE auch. Kann das jemand bestätigen?
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf
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dFeNsE
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Ja...so sollte es sein.
Bei mir war es mal anders (2014)...ging bis vor's Sozialgericht und ich muss für den Monat zurückzahlen. Aber ich habe noch keine Zahlungsaufforderung bekommen.^^
Bei mir war es mal anders (2014)...ging bis vor's Sozialgericht und ich muss für den Monat zurückzahlen. Aber ich habe noch keine Zahlungsaufforderung bekommen.^^
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Wann hast du denn das Geld bekommen?
Ich hab ehrlich gesagt keine Lust bei 1100 netto dann erst einmal 6 Monate nur für die Rückzahlung aufzuwenden.
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Das war auch im darauffolgenden Monat....Ich bekam aber eineinhalb Gehälter, weil ich davor den Monat zwar schon dort arbeitete, aber nicht den ganzen Monat. Das war ein bissl blöd organisiert vom Arbeitgeber.
Wir argumentierten halt mit dem Zuflussprinzip und das der Vormonat dann quasi nicht angerechnet werden durfte, obwohl ich arbeiten war.
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Haben sie dir alles angerechnet? Oder nur die Hälfte?
Und wieso haben sie es dir angerechnet? Weil du erst 2 Monate später bezahlt wurdest?
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Kommt das Geld im Januar, etwa 30.01.2018, wird es gem. § 11 Abs. 2 SGB II auf Januar 2018 angerechnet und wenn es so im Arbeitsvertrag steht bekommst du für Januar 2018 gar kein ALG2 (sofern dein Amt schnell genug ist).
Kommt es erst Anfang Februar oder so um den 15.02.2018 und es steht so im AV wird es auf Februar 2018 angerechnet und du bekommst Januar 2018 noch Geld vom Amt.
So oder so werden die einen Nachweis des Zufluss haben wollen, etwa Kopie Kontoauszug mit erstem Zufluss.
Hinweise:
Sollte der Arbeitgeber erst im Februar zahlen wollen, sich kein Abschlag/Vorschuss im Januar geben lassen weil sonst doch etwas zurückzahlen!
Ggf. mal guggn ob nicht Wohngeldanspruch besteht
--- Update ---
Wie sagt man so schön - es kommt drauf an:
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Kommt es erst Anfang Februar oder so um den 15.02.2018 und es steht so im AV wird es auf Februar 2018 angerechnet und du bekommst Januar 2018 noch Geld vom Amt.
So oder so werden die einen Nachweis des Zufluss haben wollen, etwa Kopie Kontoauszug mit erstem Zufluss.
Hinweise:
Sollte der Arbeitgeber erst im Februar zahlen wollen, sich kein Abschlag/Vorschuss im Januar geben lassen weil sonst doch etwas zurückzahlen!
Ggf. mal guggn ob nicht Wohngeldanspruch besteht
Kommt das Geld im Januar, etwa 30.01.2018, wird es gem. § 11 Abs. 2 SGB II auf Januar 2018 angerechnet und wenn es so im Arbeitsvertrag steht bekommst du für Januar 2018 gar kein ALG2 (sofern dein Amt schnell genug ist).
Kommt es erst Anfang Februar oder so um den 15.02.2018 und es steht so im AV wird es auf Februar 2018 angerechnet und du bekommst Januar 2018 noch Geld vom Amt.
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Am 1.5.2015 war mein ALG1 zuende. Einen neuen Job mit Vertrag hatte ich zum 1.6.2015.
Bei uns im Landkreis sind die Behörden getrennt. Ich habe für den Monat 5 und für den Monat 6 komplettes ALG2 bekommen und musste auch nichts zurück bezahlen. Begründung vom Amt war damals das ich Ende 6 ja Lohn bekomme und ich dann ab 7 wieder selbstständig für mein Lebensunterhalt aufkommen kann.
Daraus schließe ich einfach mal das dir für den Monat wo du mit der Arbeit anfängst auch ALG2 zusteht.
Am 1.5.2015 war mein ALG1 zuende. Einen neuen Job mit Vertrag hatte ich zum 1.6.2015.
Bei uns im Landkreis sind die Behörden getrennt. Ich habe für den Monat 5 und für den Monat 6 komplettes ALG2 bekommen und musste auch nichts zurück bezahlen. Begründung vom Amt war damals das ich Ende 6 ja Lohn bekomme und ich dann ab 7 wieder selbstständig für mein Lebensunterhalt aufkommen kann.
Daraus schließe ich einfach mal das dir für den Monat wo du mit der Arbeit anfängst auch ALG2 zusteht.
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