kein hdmi/displayport signal

wolfi

Lt. Commander
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hallo,

ich hab mir bei dubaro einen rechner bestellt und dazu einen neuen monitor (asus pg279q), bekomme aber beim start eine meldung, dass beim monitor kein singal ankommt. der monitor funktioniert definitiv, denn ich hab ihn an meinen alten rechner angeschlossen, jetzt per hdmi. aber beim dubaro rechner zeigt er mir beim displayport- und hdmi-anschluss kein singal. jetzt wurde der rechner mit vorinstalliertem windows bestellt, es sollte also irgendwas erscheinen, was aber halt leider nicht der fall ist...???
ich werde natürlich am montag dort anrufen, aber vielleicht hat jemand schon einen tipp, woran das liegen könnte, ich will nicht hoffen, dass gleich die grafikkarte defekt ist 8-(
das versaut mir ein wenig das we *traurig*
 
Es muss nicht unbedingt nur die Grafikkarte sein. Wenn er gar nicht erst Booten kann, gibt es ja auch kein Bild.
Oder kommt der übliche Beep über den Gehäuselautsprecher und die HDD-LED flackert eine Weile unregelmäßig und dann nur noch ganz selten?
 
ha, nachdem du das geschrieben hattest, hab ich einfach mal in den rechner reingeschaut...ja, ich weiß, hätte ich vielleicht gleich mal machen sollen :] und siehe da, einer der beiden stromanschlüsse der karte war nicht angeschlossen...keine ahnung, ob absicht oder von selbst gelöst, aber dann hätten sie auch mal darauf hinweisen können, und schwupdiwups läuft das teil....alter verwalter
dafür gibts einen daumen hoch!!
 
Hoffentlich hast du dir damit nicht die Garantie versaut?
 
Hoffentlich hast du dir damit nicht die Garantie versaut?

Oh erklärbar bitte?!
Ich mein es ist doch offensichtlich dass die den 2 Anschluss vergessen haben....Das Kabel löst sich doch nicht beim Transport, und den Rechner nur dafür einschicken das hätte nicht deren ernst sein können, wenn es jetzt wirklich deshalb Probleme geben sollte
 
Hoffentlich hast du dir damit nicht die Garantie versaut?
Ich kann bei denen auf der Seite nix finden, dass die überhaupt eine Garantie anbieten.
Das macht ja eh kaum noch ein Händler.
Falls doch, sollte ja in den Bedingungen drin stehen, was man darf.
Und so lange kein Siegel beschädigt wird, wissen die ja nicht mal, ob man in den PC reingeschaut hat.
Die Gewährleistung hat man aber trotzdem.
 
nene, da war kein siegel, der rechner war ja gar nicht richtig verschlossen, weil das inneren mit solche luftgefüllten plastikteilen gesichert war, die musste man ja erst mal entfernen.
also ich sag mal so, das war mein erstes mal, dass ich mir einen rechner hab zusammen bauen lassen, und es war auch alles ok, transport gut gesichert, gerät läuft, nur die sache mit dem stromkabel.... ein absoluter laie, also diejenigen, die sich normalerweise fertigrechner bestellen, hätte den fehler doch gar nicht lokalisieren können, der hätte wegen so´ner sache das ganze teil einschicken müssen...
das gibt aber mal locker mind. 1 stern abzug bei der bewertung :]
also, danke für deinen denkanstoß, das hat mir definitiv geholfen!!;D
 
Oha, Plastikteile im Inneren??
Da freut sich der ESD-Teufel und kann fröhlich Halbleiter rösten, wenn er zufällig mit Elektronik in Kontakt kommt.
 
Wollte nur darauf hinweisen, da unsere DELL und HP Rechner alle SIEGEL haben.
VG
 
Nur so am Rande.
Das öffnen eines Rechners führt nicht automatisch zum Verlust der Gewähleistung oder evtl. vorhandener Garantien. Dazu gab es vor Jahren ein entsprechendes Urteil. war auch mal ne News dazu bei Heise. Ist aber schon einige Jahre her.
 
Ein PC darf IMMER geöffnet und erweitert werden.
Das ist der Zweck eines PCs.
Das Öffnen darf von einem Hersteller nicht eingeschränkt werden (wollen sie gerne tun, dürfen sie aber nicht).
Gabs bereits Urteile dazu, wie Woodstock bereits angemerkt hat.
 
Beziehen sich die Urteile auf die freiwillige Garantie des PC-Bauers oder auf die gesetzliche Gewährleistung?
 
Soweit ich es in Erinnerung habe sowohl auf Garantie als auch auf Gewährleistung. Allerdings bezogen sich die mir bekannten Urteile ausschließlich auf den B2C Sektor.
Bei B2B sieht es anders aus. Da können sämtliche Gewährleistungen und auch Garantien ausgeschlossen sein.
Ein Grund z.B. das mal als privater kaum noch einen günstigen Gebrauchten bei Händlern kaufen kann. Weil die dir als Privaten müßen sie mindestens 1 Jahre Gewährleistung geben. Wollen sie aber aufgrund des Risikos nicht und verkaufen nur an Gewerbetreibende oder gleich ins Ausland.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind aber 2 grundverschiedene Dinge.
Daher bezweifle ich, dass ein Gericht einfach so die Bedingungen für die freiwillige Garantie für ungültig erklärt.
Ich habe gerade mal bei Toshiba reingeschaut, da ist jegliche Modifikation ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet - sonst erlischt die Garantie.
Ich würde mich daher auf Siegel gar nicht erst einlassen. Entweder gleich zurückschicken oder die Garantie im Zweifel als Gratis-Beigabe ansehen - der Preis des PCs muss also auch ohne Garantie konkurrenzfähig sein.
 
Was sollen dann diese unschuldigen freien Speicher- und oder PCIe Slots , wenn man nichts rein stecken darf?
Nur weil ich bei einer Garantie bestimmte Dinge einschränken darf, ist nicht alles zulässig.
 
Das sind aber 2 grundverschiedene Dinge.
Daher bezweifle ich, dass ein Gericht einfach so die Bedingungen für die freiwillige Garantie für ungültig erklärt.
Ich habe gerade mal bei Toshiba reingeschaut, da ist jegliche Modifikation ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet - sonst erlischt die Garantie.
Ich würde mich daher auf Siegel gar nicht erst einlassen. Entweder gleich zurückschicken oder die Garantie im Zweifel als Gratis-Beigabe ansehen - der Preis des PCs muss also auch ohne Garantie konkurrenzfähig sein.

Wenn es B2C dann kann ein Gericht das.
B2B ist was anderes.
 
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