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How to install the app on iOS
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Welche Bodycam?
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MagicEye04
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Wofür braucht man da Treiber und Software?
Entweder per USB oder per Speicherkarte sollten die Aufnahmen doch auch bei diesen Kameras problemfrei auf dem Rechner landen.
Und was ist "anderes" ?
Entweder per USB oder per Speicherkarte sollten die Aufnahmen doch auch bei diesen Kameras problemfrei auf dem Rechner landen.
Und was ist "anderes" ?
Wenn man die Daten Gerichtsfest = manipulationssicher auf eine CD, DVD brennen will muss man schon gewährleisten das zb. min. 2 Personen das überspielen überwachen müssen (zb. 2x Personen müssen sich gleichzeitig anmelden). Die Daten müssen auf den Gerät natürlich verschlüsselt gespeichert sein das sie eben niemand manipulieren kann.
Ja Klip, ersatzakku. Dazu kommt das man die Geräte erst mal konfiguieren muss und diese Config Software bekommtman oft auch nicht (schon garnicht kostenlos).
Jeder der sich ein Funkgerät kauft weiss wie schwierig das ist. Stellt euch vor Ihr kauft einen Laptop und die Software um das Wlan, BT einzuschalten kostet erst mal Schotter.
Dann wollt Ihr das Gerät neu-aufsetzen und es heisst das Geht nur in einen Speziellen Service Center und kostet hoch 3stellig.
So ungefähr geht es bei diesen Produkten zu. Wenn die Firmen überhaupt einen was Verkaufen! Axxon weigert sich da strickt.
Ja Klip, ersatzakku. Dazu kommt das man die Geräte erst mal konfiguieren muss und diese Config Software bekommtman oft auch nicht (schon garnicht kostenlos).
Jeder der sich ein Funkgerät kauft weiss wie schwierig das ist. Stellt euch vor Ihr kauft einen Laptop und die Software um das Wlan, BT einzuschalten kostet erst mal Schotter.
Dann wollt Ihr das Gerät neu-aufsetzen und es heisst das Geht nur in einen Speziellen Service Center und kostet hoch 3stellig.
So ungefähr geht es bei diesen Produkten zu. Wenn die Firmen überhaupt einen was Verkaufen! Axxon weigert sich da strickt.
derDruide
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Wofür überhaupt eine Bodycam? Einfach so andere Menschen zu filmen ist ja auch nicht legal.
Weil es ein paar spezialisten bei den Security Leuten gibt die einfach nur auf Stress gebürstet sind.
Wenn man sich verteidigt wird man selber gerne als Angreifer dargestellt. Wenn man Video aufnahmen davon hat kann man das gegenteil beweisen.
2x haben Firmen schon versucht mir was anzuhängen und sind zum glück daran gescheitert.
Wenn man sich verteidigt wird man selber gerne als Angreifer dargestellt. Wenn man Video aufnahmen davon hat kann man das gegenteil beweisen.
2x haben Firmen schon versucht mir was anzuhängen und sind zum glück daran gescheitert.
MagicEye04
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Hä? Was soll daran schwierig sein? Es ist zwar schon ein paar Jahre her, dass ich das letzte gekauft habe, aber ich wüsste nicht, was sich da geändert haben soll.Jeder der sich ein Funkgerät kauft weiss wie schwierig das ist.
Wenn etwas gerichtsfest sein muss, würde ich das den Gerichten und Behörden überlassen.
Normale Aufnahme, Anfangsverdacht, ermittelt mal.
Weil man die Software ned Hytera, Motorola,... ned zum Programmieren runter laden kann? Geshweige den die Firmware oder sonst was? Und ohne Programmierung kann man nix machen ned mal die Freq einstellen...Hä? Was soll daran schwierig sein? Es ist zwar schon ein paar Jahre her, dass ich das letzte gekauft habe, aber ich wüsste nicht, was sich da geändert haben soll.
Nochmal! Damit die Gegenseite ned behaupten kann es wäre manipuliert muss es eben Gerichtsfest Dokumentiert werden.Wenn etwas gerichtsfest sein muss, würde ich das den Gerichten und Behörden überlassen.
Normale Aufnahme, Anfangsverdacht, ermittelt mal.
Das geht nur wenn die Geräte die Daten Verschlüsselt speichert und jeder Zugriff genau Dokumentiert wird.
derDruide
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Es bleibt das Problem, dass du dich strafbar machst, wenn du ohne Einverständnis der anderen Personen anfängst zu filmen.
Und vielleicht wäre doch die beste Lösung, einfach einen anderen Schuppen aufzusuchen oder sich beim Besitzer des Schuppens über die Security zu beschweren.
Und vielleicht wäre doch die beste Lösung, einfach einen anderen Schuppen aufzusuchen oder sich beim Besitzer des Schuppens über die Security zu beschweren.
Falsch!Es bleibt das Problem, dass du dich strafbar machst, wenn du ohne Einverständnis der anderen Personen anfängst zu filmen.
Klar wie viele Unternehmen gibt es in deiner gegend die den öffentlichen Verkehr betreiben?Und vielleicht wäre doch die beste Lösung, einfach einen anderen Schuppen aufzusuchen oder sich beim Besitzer des Schuppens über die Security zu beschweren.
MagicEye04
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Gut, dass ich mich auf normale Funkgeräte beschränke. Meine brauchen keine NED-Software.Weil man die Software ned Hytera, Motorola,... ned zum Programmieren runter laden kann? Geshweige den die Firmware oder sonst was? Und ohne Programmierung kann man nix machen ned mal die Freq einstellen...
Oder geht es um Polizeifunk?
--- Update ---
An den Bussen und Bahnen steht deutlich dran, dass es Kameras gibt.Falsch!
Klar wie viele Unternehmen gibt es in deiner gegend die den öffentlichen Verkehr betreiben?
Aber so lange die Kamera als solche klar zu erkennen ist und Du dem Gegenüber vor der Aufnahme genügend Zeit lässt, evtl. zu widersprechen, wird man vermutlich noch ein Auge zudrücken.
Jedes gescheite Funkgerät braucht eine Software!Gut, dass ich mich auf normale Funkgeräte beschränke. Meine brauchen keine NED-Software.
Sonst kann man die Kanäle nicht programmieren.
Wie bereits erwähnt kannst du privat Fotos und Video machen wie du lust hast! Da kann jeder was sagen aber du kannst sie getrost ignorieren!Aber so lange die Kamera als solche klar zu erkennen ist und Du dem Gegenüber vor der Aufnahme genügend Zeit lässt, evtl. zu widersprechen, wird man vermutlich noch ein Auge zudrücken.
MagicEye04
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Ich stell ne Frequenz ein und los gehts. Mit dem passenden Frequenzraster kann ich dann bequem zum nächsten "Kanal" springen.
Scheint ja echt kompliziert geworden zu sein heutzutage.
Wenn man Leute direkt filmt ist das was Anderes als wenn die eher zufällig durchs Bild huschen. Da gelten Persönlichkeitsrechte. Nur bei erkennbar öffentlichen Veranstaltungen, Demos etc. auf öffentlichem Grund ist das erlaubt.
Scheint ja echt kompliziert geworden zu sein heutzutage.
Wenn man Leute direkt filmt ist das was Anderes als wenn die eher zufällig durchs Bild huschen. Da gelten Persönlichkeitsrechte. Nur bei erkennbar öffentlichen Veranstaltungen, Demos etc. auf öffentlichem Grund ist das erlaubt.
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https://www.rechtambild.de/2015/01/urheberrecht-vs-persoenlichkeitsrecht/
Soviel zu "kannst du ignorieren". Nichtmal Dashcams sind ohne weiteres Erlaubt und auch nur bedingt hilfreich in Deutschland.
Und wenn du nicht in Deutschland bist, dann schreib das doch auch dazu, ansonsten wirst du von einem deutschen Forum auch kaum brauchbare Ratschläge zu einem spezifischen Rechtsproblem erhalten können, das kann man schon für Deutschland kaum.
Mich würde auch mal interessieren, von welchen "gescheiten" Funkgeräten du da so schreibst, bei herkömmlichen CB oder Amateurfunkgeräten kenne ich das bis heute nur mit Kanälen oder Frequenzen die man einfach am Gerät einstellt.
Auch hier hat MagicEye04 recht. Irgendwie klingt das nach "mit Kanonen auf Spatzen schießen."
Und ganz erhlich gesagt, das riecht auch ein kleines bisschen nach Troll.
Recht am eigenen Bild
Die §§ 22 ff. KUG regeln das Recht einer Person am eigenen Bild. Die Vorschriften betreffen allein die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der fotografierten Person. Das Recht am eigenen Bild steht nicht dem Urheber, sondern nur dem Abgebildeten zu. Dieser ist ausschließlich befugt, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (vgl. BGH NJW 2007, 1977).
Soviel zu "kannst du ignorieren". Nichtmal Dashcams sind ohne weiteres Erlaubt und auch nur bedingt hilfreich in Deutschland.
Und wenn du nicht in Deutschland bist, dann schreib das doch auch dazu, ansonsten wirst du von einem deutschen Forum auch kaum brauchbare Ratschläge zu einem spezifischen Rechtsproblem erhalten können, das kann man schon für Deutschland kaum.
Mich würde auch mal interessieren, von welchen "gescheiten" Funkgeräten du da so schreibst, bei herkömmlichen CB oder Amateurfunkgeräten kenne ich das bis heute nur mit Kanälen oder Frequenzen die man einfach am Gerät einstellt.
Wenn etwas gerichtsfest sein muss, würde ich das den Gerichten und Behörden überlassen.
Normale Aufnahme, Anfangsverdacht, ermittelt mal.
Auch hier hat MagicEye04 recht. Irgendwie klingt das nach "mit Kanonen auf Spatzen schießen."
Und ganz erhlich gesagt, das riecht auch ein kleines bisschen nach Troll.
Zuletzt bearbeitet:
Das geht bei den Motorola, Hytera die Ich und bekannte haben nicht.Ich stell ne Frequenz ein und los gehts. Mit dem passenden Frequenzraster kann ich dann bequem zum nächsten "Kanal" springen.
Scheint ja echt kompliziert geworden zu sein heutzutage.
Selbst bei den Gehackten TYT MD390 geht es nur durch die hinter Türe.
Und das muss man erstmal Programmieren bzw Programmiert haben. Und bei AFU gibt es kein Frequenzraster. Und jeden Repeater muss man auch erst mal Programmieren Color Code, Slot, Talk Group,...
Momment! Wir reden hier von 2 Verschiedenen sachen!Wenn man Leute direkt filmt ist das was Anderes als wenn die eher zufällig durchs Bild huschen. Da gelten Persönlichkeitsrechte. Nur bei erkennbar öffentlichen Veranstaltungen, Demos etc. auf öffentlichem Grund ist das erlaubt.
a) Aufnehmen perse
b) Veröffentlichen!
Das sind 2 Verschiedene paar Schuhe!
Zb. Panoramafreiheit (gerade in DE) besagt alles was du von einer öffentlichen Strasse zumindest ohne Hilfsmittel (Leiter) Fotografieren kannst du verwenden.
Zumindest in AT gabs auch noch ein paar Erweiterungen und Gerichtsentscheidungen zu den Thema.
Gut bei einer Dash Cam muss man unterscheiden ob sie Aufzeichnet oder nur Evidenzbasierend arbeitet. Die Bodycam arbeitet so das (je nach Config) 30sec in den Ram (hoffe Ich mal) geschrieben werden und erst dann wenn man den Aufnahmeknopf drückt wird angefangen aufzunehmen. Die 30sec "pre roll" werden aus den Ram in den Flash geschrieben.Nichtmal Dashcams sind ohne weiteres Erlaubt und auch nur bedingt hilfreich in Deutschland.
Daher findet KEINE DAUERAUFNAHME statt!!! Das ist nix anderes als wenn du dein Handy raus holst und die Leute filmst.
Wer hat damit angefangen? Bei mir was das nie das Thema.ansonsten wirst du von einem deutschen Forum auch kaum brauchbare Ratschläge zu einem spezifischen Rechtsproblem erhalten können
CB und PMR446 Geräte sind nur für den Consumer da ist der Kanalraster und viele andere Parameter von der Behörde vorgeschrieben. Aber selbst bei gescheiten Digi PMR446 kannst du den Color Code, Talkgroup,... selber einstellen mit der passenden Software.Mich würde auch mal interessieren, von welchen "gescheiten" Funkgeräten du da so schreibst, bei herkömmlichen CB oder Amateurfunkgeräten kenne ich das bis heute nur mit Kanälen oder Frequenzen die man einfach am Gerät einstellt.
Weil? Denkst du die bastarde belasten sich selber?Auch hier hat MagicEye04 recht. Irgendwie klingt das nach "mit Kanonen auf Spatzen schießen."
Bei den Intelligenz Bestien die dort im Einsatz sind wo man das gefühlt hat das die ned mal die Sonderschule geschafft hatten wird ja jeder Word im Mund verdreht später. Das beste ist natürlich wenn die ned mal Ihre eigenen Vorschriften und die aktuellen Gesetze kennen.
Zb. Ich habe vor längerer Zeit den Bahnsteig durch einen "Hintereingang" betreten wo wenig los ist und habe am Bahnsteig Fotos von den Zügen gemacht. Runter gegangen bin Ich über den Hauptaufgang. Dort standen unten (!) paar Fahrkarten Kontrollore und wollten meinen Fahrschein sehen. Tja deppert nur das man den Bahnsteig ohne solchen betreten kann wenn es keine Sperren gibt (nein die gibts in ganz AT beim Monopolisten nicht geschweige denn Bahnsteigkarten).
Ich freundlich wie Ich bin wünsche den Leuten einen schönen Tag. Dann werden Sie handgreiflich beginnen an meiner Kleidung zu zerren und so weiter.
Zum glück kommt die Polizei gerade vorbei! Das nächste mal kann Ich die schön wegen Freiheitsentzug anzeigen weil die dürfen mich ned anfassen!
Wieso? Ganz einfach selbst wenn Ich den Zug verlassen hätte hätten Sie nicht mit Ihren eigenen Augen (!) gesehen haben können wie Ich den Zug verlassen hätte ergo könnten Sie mich auch nicht festhalten bis die Polizei käme wegen Erschleichen von Leistungen. Da Sie keine Straftat gesehen haben können dürfen Sie einen auch nicht festhalten.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokum...Artikel=&Paragraf=14&Anlage=&Uebergangsrecht=
Und selbst wenn man einen Fahrschein hat steht dort NICHT WIE man den Bahnsteig zu betreten hat. Ergo könnte man auch sagen wenn man mit beiden Beine am Bahnsteig steht braucht man den Fahrschein nicht mehr.
MagicEye04
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Menschen sind nicht Teil eines Panoramas.
Und natürlich gibt es auch bei Amateurfunk ein Frequenzraster.
Dass die Frequenz manchmal etwas schwankt, kommt gelegentlich vor, da ist ja oft noch analoge Technik in Benutzung.
Und natürlich gibt es auch bei Amateurfunk ein Frequenzraster.
Dass die Frequenz manchmal etwas schwankt, kommt gelegentlich vor, da ist ja oft noch analoge Technik in Benutzung.
Jop von 0Mhz - 1Mhz (in AT) dazwischen darfst alles aussenden was du willst auf 430 - 439.800 .Und natürlich gibt es auch bei Amateurfunk ein Frequenzraster.
Und wenn mich einer von den augenscheinlich geisteskranken Security Mitarbeiter angreift (ein Witz in sich) und Ich den Angriff mit einen Pfefferspray abwehre möchte Ich sicher sein das der Typ im Häfen kommt nicht Ich! Wenn 3 seiner rabiaten Kollegen eine Falschaussage machen das Ich sie sagenwirmal mit einen Messer bedroht haben sollte wie will man das beweisen? Und die Cam am und im Zug sind so schlecht die kannst vergessen.
MagicEye04
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Momment! Wir reden hier von 2 Verschiedenen sachen!
a) Aufnehmen perse
b) Veröffentlichen!
Menschen sind kein Panorama, deshalb zählt die Panorama-Freiheit hier nicht.
Über das Veröffentlichen hinaus ist schon das gezielte Filmen ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Opfers, weil das Opfer gar nicht weiß, was du mit den Aufnahmen anstellen wirst (und ob man dich später, wenn der Schaden schon entstanden ist, noch haftbar machen kann).
Das gezielte Filmen von Menschen gegen ihren Willen ist eine ganz andere Nummer als das Filmen einer Sehenswürdigkeit, wo zufällig ein Mensch mit aufs Bild kommt.
Und hier sieht man genau dein Problem: du warst ganz offensichtlich NICHT freundlich, sondern bist ihnen gleich so Korinthen-Kacker-mäßig mit Freiheitsentzug und anderem Mimimi gekommen. Statt einfach zu erklären, dass du Züge fotografiert hast. Trainspotter sehen die häufig und hätten dich sofort laufen lassen, wenn du es einfach gesagt hättest.Ich freundlich wie Ich bin wünsche den Leuten einen schönen Tag. Dann werden Sie handgreiflich beginnen an meiner Kleidung zu zerren und so weiter.
Zum glück kommt die Polizei gerade vorbei! Das nächste mal kann Ich die schön wegen Freiheitsentzug anzeigen weil die dürfen mich ned anfassen!
Es mag sein, dass die Security-Typen auch einen an der Waffel haben, beim Kontrolleur-Beispiel sieht man aber, dass du entscheidend dazu beiträgst.
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt du darfst Fotos machen und Videos aufnehmen so wie du willst. Das ist und bleibt immer legal. Höre auf hier irgend welche sachen zu streuen die nicht stimmen.Über das Veröffentlichen hinaus ist schon das gezielte Filmen ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Opfers, weil das Opfer gar nicht weiß, was du mit den Aufnahmen anstellen wirst
Quelle: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4371764475504F7A3650303D
"Grau" ist es nicht solange man es nicht veröffentlicht.Rechtlicher Graubereich
Die Situation ist schwierig. Tatsache ist: Das bloße Herstellen von Personenbildnissen und Videoaufnahmen ist generell erlaubt und nicht strafbar – das gilt auch für das Filmen oder Fotografieren von Amtshandlungen. Erst die Veröffentlichung von Personenbildern ohne vorherige Zustimmung ist verboten – allerdings, so regelt es der Bildnisschutz in § 78 des Urheberrechtsgesetz, nur bei Beeinträchtigung berechtigter Interessen. Was genau davon umfasst ist, definiert das Gesetz nicht.
http://dasanders.at/darf-man-die-polizei-filmen/
Quelle: https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antworten#Dashcams
So so damit fungiert eine Dashcam genauso wie ein Foto Apparat oder eine Mobiltelefon. Die Begründung ist aus technischer sicht einfach nur falsch.Manche Dashcams nehmen zwar auf, aber speichern die Bilddaten nur, wenn Sensoren anzeigen, dass es zu einem Unfall gekommen ist. Die Speicherung kann auch mit einem Notfall-Knopf ausgelöst werden. Diese Einschränkung ändert nichts an der Unzulässigkeit von Dashcams, weil der Notfall-Knopf zu jedem beliebigen Zeitpunkt gedrückt werden könnte und somit eine dauerhafte Speicherung der Bilddaten auch ohne ein Unfallgeschehen erfolgen könnte.
Das ist genauso als würde man einen Mobiltelefon unterstellen das es Verboten wäre weil man könnte ja eine Radar warner App darauf betreiben.
Nein Ich habe freundlich gesagt das Ich am Bahnsteig war und gerne den Bahnhof verlassen möchte. Das einzige was als Antwort kam das Sie meinen Fahrschein sehen wollten. Worauf Ich freundlich die Leute darauf hinwiesen hatten das Ich weiterhin gerne den Bahnhof verlassen wollte.du warst ganz offensichtlich NICHT freundlich, sondern bist ihnen gleich so Korinthen-Kacker-mäßig mit Freiheitsentzug und anderem Mimimi gekommen.
Es geht die einen dreck an was Ich mache! Der Bahnhof gehört der ÖBB Immo und nicht der ÖBB PVA. Das sind 2 Getrennte Unternehmen genauso gut kann Ich auch mit einen anderen EVU Unterwegs gewesen sein. Und nein weil laut deren Meinung: "Vom Bahnsteig kommend" = Im Zug = Fahrschein.Statt einfach zu erklären, dass du Züge fotografiert hast. Trainspotter sehen die häufig und hätten dich sofort laufen lassen, wenn du es einfach gesagt hättest.
Nein das diese sich nicht auskennen. Genauso ist es mit Typen die mit einen Ausweis herum fuchteln der gefälscht aussieht. Typen die einfach wie ne typische Rumänische Bettlerbande aussieht. Am Vormittag auf der Mariahilferstrasse Betteln und am Nachmittag die Kunden um Fahrschein und Geld erleichtern.Es mag sein, dass die Security-Typen auch einen an der Waffel haben, beim Kontrolleur-Beispiel sieht man aber, dass du entscheidend dazu beiträgst.
https://derstandard.at/2605553/Falscher-Kontrolleur-knoepfte-Salzburger-Schueler-50-Euro-ab
Bei uns sind viele "Dienst" bzw "Kontrollausweise" NICHT (!) Fälschungssicher ausgeführt. Daher jeder kann den mit einen Grafikprogram nachmachen und sich den im Internet drucken lassen.
MagicEye04
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Ja gut, dann darf man wohl in Ö etwas mehr gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen als hierzulande.
Und lies einfach mal die Beförderungsbedingungen und Hausrechte des Besitzers der Bahnsteige, auf denen Du so herumturnst.
Aber irgendwie passt das in die heutige Zeit. Alle sind nur auf Krawall oder Gegenkrawall aus. Keiner redet mehr sachlich miteinander.
Und lies einfach mal die Beförderungsbedingungen und Hausrechte des Besitzers der Bahnsteige, auf denen Du so herumturnst.
Aber irgendwie passt das in die heutige Zeit. Alle sind nur auf Krawall oder Gegenkrawall aus. Keiner redet mehr sachlich miteinander.
Wie gesagt Evidenc Bassierte Aufnahmen sind sicher auch in DE erlaubt.Ja gut, dann darf man wohl in Ö etwas mehr gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen als hierzulande.
Selbst die DB verwendet welche: https://www.deutschebahn.com/de/konzern/im_blickpunkt/20170629_bodycams-1189364
Noch ein Artikel: https://www.bmi.gv.at/104/Wissensch...ahrgang_2017/files/2017_02/Lehmann_2_2017.pdf
Per Gesetz braucht man keinen Fahrschein für das Betreten daher kann Ich auch keinen haben wenn Ich diesen verlassen.Und lies einfach mal die Beförderungsbedingungen und Hausrechte des Besitzers der Bahnsteige, auf denen Du so herumturnst.
Bitte dann zeige mir das Hausrecht von der Infra: https://infrastruktur.oebb.at/ ?
Wenn das gegenüber deppert wie die Nacht ist wie man bei uns so schön sagt bringt es nichts mit Fakten zu kommen. Der Typ hat letztens mit einen Flyer herrum gefuchtelt wo drinnen steht das man das Ticket nur zu den Zug auf und Abgängen braucht. Und die Kontrolle war in der Unterführung... so viel dazu...Alle sind nur auf Krawall oder Gegenkrawall aus. Keiner redet mehr sachlich miteinander.
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Auf seinem Privatgelände darf man halt deutlich mehr machen.
Bei uns wäre das BGB für Privatgelände zuständig. Das Hausrecht dürfte ein Teil davon sein.
Ich finde es auch bescheuert, dass man München nicht ohne Fahrschein die U-Bahnsteige betreten darf - aber es steht ja klar dran und wenn damit die Schwarzfahrer dezimiert werden, soll es mir recht sein.
Bei uns wäre das BGB für Privatgelände zuständig. Das Hausrecht dürfte ein Teil davon sein.
Ich finde es auch bescheuert, dass man München nicht ohne Fahrschein die U-Bahnsteige betreten darf - aber es steht ja klar dran und wenn damit die Schwarzfahrer dezimiert werden, soll es mir recht sein.
Momment deutscher!
Wieso kommst jetzt damit?
Du darfst privat filmen und fotografieren.Das Hausrecht dürfte ein Teil davon sein.
Was hat die U Bahn mit der Bahn zu tun? Genau nix.Ich finde es auch bescheuert, dass man München nicht ohne Fahrschein die U-Bahnsteige betreten darf - aber es steht ja klar dran und wenn damit die Schwarzfahrer dezimiert werden, soll es mir recht sein.
Wieso kommst jetzt damit?
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Sorry, aber das wird mir jetzt zu blöd. Vielleicht fährt Eure U-Bahn ja mit Luftkissenbooten, aber ich glaubs nicht.
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