File-Sharing mit eDonkey – ein Konzept mit Potential?
Von: Nero24 10. Juli 2002 (Letztes Update: 14. Juli 2002)
Rechtliche Feinheiten
Während des Downloads sollte man sich im Klaren sein, dass man bei eDonkey nicht "leechen" kann,
wie man so schön neudeutsch sagt. Bei anderen File-Sharing Tools etwa ist es möglich, nur
downzuloaden, ohne auch nur eine einzige Datei anzubieten. Gerade Anwender, die
Copyright-geschützte Dateien wie MP3s oder Videos downloaden, versuchen sich mit
diesem Trick oft aus der moralischen und rechtlichen Schlinge zu winden; denn downloaden ist ja nicht
illegal, nur anbieten, dafür kommt man in die Hölle…
Das geht bei eDonkey nicht! Selbst
wenn man keine Datei zum Upload freigegeben hat, jene, die man gerade downloadet,
steht in jedem Fall zum Upload bereit. Wer sich gerne Filme oder Warez aus dem Web saugt,
sollte sich dessen bewusst sein, dass er sich in dem Moment strafbar macht, in dem er auch
nur ein Byte downgeloadet hat, da er dieses im gleichen Moment auch zum Download anbietet,
was gegen das Gesetz verstößt, wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.
Doch das nur am Rande bemerkt, denn wir möchten eDonkey ja nicht für kriminelle
Handlungen missbrauchen, sondern uns sein Sharing-Konzept für einen intelligenteren
Download zu nutze machen.
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