Whatsapp mit rechtswidrigen Nutzungsbedingungen, Sonderangebote von Threema

Heiß dis­ku­tiert in den Online-Com­mu­ni­ties wird aktu­ell die Fra­ge nach der Mes­sen­ger­wahl. Wir erin­nern uns, vor über zwei Jah­ren kauf­te Face­book den Mes­sen­ger Whats­app und gelob­te, “nie­mals” einen Daten­aus­tausch vor­zu­neh­men. Nun ja, die­ses Ver­spre­chen ist Schnee von gestern, Face­book will an die Daten der Whats­app-Toch­ter. Des­halb wer­den seit dem 25. August die neu­en Nut­zungs­be­din­gun­gen ver­schickt, denen man zustim­men muss, so man denn wei­ter Nach­rich­ten über Whats­app schi­cken und emp­fan­gen will.

Neben dem Recht auf Daten­aus­tausch mit Face­book ver­gibt man bei sei­ner Zustim­mung aber das Recht auf Ein­blick in die pri­va­te Kon­takt­lis­te. Das bedeu­tet, dass auch Tele­fon­num­mern und Mail­adres­sen von Nut­zern, die um Whats­app und Co. einen wei­ten Bogen machen, z.B. weil sie die Geschäfts­prak­ti­ken nicht gut­hei­ßen, bei Whats­app und Face­book landen.

Ziem­lich dreist und sogar ille­gal, zumin­dest in Deutsch­land, denn hier gilt:

Um den Schutz der Pri­vat­sphä­re – gera­de vor dem Hin­ter­grund moder­ner Daten­ver­ar­bei­tung – zu stär­ken, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in einer Ent­schei­dung aus dem Jahr 1983 das “Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung” ent­wi­ckelt (sog. “Volks­zäh­lungs­ur­teil”, BVerfGE 65,1 [41]). Es ver­leiht dem Ein­zel­nen die Befug­nis, grund­sätz­lich selbst zu bestim­men, wann und in wel­chem Umfang er per­sön­li­che Lebens­sach­ver­hal­te preis­ge­ben möch­te. Das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ist Bestand­teil des all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rechts, das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grund­ge­set­zes geschützt wird. Es genießt daher Ver­fas­sungs­rang und ist wesent­li­che Aus­prä­gung der Men­schen­wür­de und der all­ge­mei­nen Handlungsfreiheit.

Quel­le: BMI

Auch bei Info­docc weist ein Anwalt auf den Ernst der Lage hin:

Die Unbe­küm­mert­heit der Whats­App-Nut­zer und auch der Nicht-Nut­zer wird dazu füh­ren, dass Mil­lio­nen Tele­fon­num­mern an Whats­App über­mit­telt wer­den – trotz Rechts­bruchs. Ach so, ja! Ich wer­de immer wie­der gefragt, ob denn die Whats­App-User, die die Wei­ter­ga­be der Tele­fon­num­mern bestä­ti­gen, abge­mahnt wer­den kön­nen: Ja, könn­ten sie.

Bis etwa­ige Kla­gen aber in Kraft tre­ten, sind die Daten schon längst bei Face­book gelan­det. Somit bleibt es allein beim Anwen­der selbst hän­gen, ob er zu einem alter­na­ti­ven Chat­pro­gramm wech­selt oder nicht.

Mes­sen­ger gibt es fast wie Sand am Meer. So gut wie alle sind wie Whats­app kos­ten­los. Die bekann­tes­ten Ver­tre­ter dürf­ten Viber, Tele­gram, Snap­chat und Signal sein. Die ers­ten drei besit­zen einen Nut­zungs­grad um 5 %, Signal deut­lich weni­ger. Dafür wur­de Signal aber vom bekann­ten Ex-Geheim­dienst­mit­ar­bei­ter Edward Snow­den emp­foh­len. Signal ist freie, offe­ne Soft­ware und will sich durch Spen­den finan­zie­ren. Bei den ande­ren muss dage­gen wie­der die Fra­ge erlaubt sein, wie die Her­stel­ler an Geld kom­men wol­len und ob das Risi­ko an Daten­wei­ter­ga­be mit­tel­fris­tig nicht genau­so hoch aus­fällt wie bei Whats­app. Tele­gram greift z.B. auch auf Kon­to­da­ten zu.

Ein wei­te­rer Her­stel­ler mit einer guten Nut­zer­ba­sis um eben­falls 5 % ver­langt ganz “alt­mo­disch” ein Ent­gelt – Three­ma aus der Schweiz. Damit soll­ten die eige­nen Daten mit­tel­fris­tig sicher sein. Three­mas Ver­schlüs­se­lungs­me­tho­den sind zwar nicht offen­ge­legt, dafür von unab­hän­gi­gen Stel­len über­prüft. Die Stif­tung Waren­test stuf­te den Mes­sen­ger 2014 als ein­zi­gen als “unkri­tisch” in Sachen Daten­schutz ein. Zum Bei­spiel muss man die Schwei­zer Soft­ware im Gegen­satz zu vie­len ande­ren nicht an sei­ne Tele­fon­num­mer knüpfen.

Wegen des What­app-Pro­blems gibt es bei Three­ma noch bis Don­ners­tag Son­der­prei­se, um die Wech­sel­ent­schei­dung zu erleich­tern. Eine Lizenz kos­tet aktu­ell bis zum 08.09.:

  • für Apple iOS: 0,99 Euro
  • für Win­dows Pho­ne: 0,99 Euro
  • für Android: 1,29 Euro
  • im Three­ma-Online-Shop, z.B. für Cya­no­gen­Mod ohne Goog­le Play­S­to­re: 1,40 SFr (~1,29 Euro)

Wer braucht nun eine Alter­na­ti­ve wie Three­ma? Jeder, der kei­ne ille­ga­len Akti­vi­tä­ten und Daten­han­del unter­stüt­zen will. Natür­lich ist es schwie­rig, sei­nen kom­plet­ten Freun­des­kreis zum Wech­sel zu brin­gen, aber ver­su­chen muss man es – zumin­dest wenn man die Hoff­nung nicht bereits durch Resi­gna­ti­on ersetzt hat. Nut­zer ande­rer Mes­sen­ger kön­nen ger­ne in den Kom­men­ta­ren über ihre Wahl samt deren Vor- und Nach­tei­le berichten.