Whatsapp mit rechtswidrigen Nutzungsbedingungen, Sonderangebote von Threema
Heiß diskutiert in den Online-Communities wird aktuell die Frage nach der Messengerwahl. Wir erinnern uns, vor über zwei Jahren kaufte Facebook den Messenger Whatsapp und gelobte, “niemals” einen Datenaustausch vorzunehmen. Nun ja, dieses Versprechen ist Schnee von gestern, Facebook will an die Daten der Whatsapp-Tochter. Deshalb werden seit dem 25. August die neuen Nutzungsbedingungen verschickt, denen man zustimmen muss, so man denn weiter Nachrichten über Whatsapp schicken und empfangen will.
Neben dem Recht auf Datenaustausch mit Facebook vergibt man bei seiner Zustimmung aber das Recht auf Einblick in die private Kontaktliste. Das bedeutet, dass auch Telefonnummern und Mailadressen von Nutzern, die um Whatsapp und Co. einen weiten Bogen machen, z.B. weil sie die Geschäftspraktiken nicht gutheißen, bei Whatsapp und Facebook landen.
Ziemlich dreist und sogar illegal, zumindest in Deutschland, denn hier gilt:
Um den Schutz der Privatsphäre – gerade vor dem Hintergrund moderner Datenverarbeitung – zu stärken, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1983 das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” entwickelt (sog. “Volkszählungsurteil”, BVerfGE 65,1 [41]). Es verleiht dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt wird. Es genießt daher Verfassungsrang und ist wesentliche Ausprägung der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Quelle: BMI
Auch bei Infodocc weist ein Anwalt auf den Ernst der Lage hin:
Die Unbekümmertheit der WhatsApp-Nutzer und auch der Nicht-Nutzer wird dazu führen, dass Millionen Telefonnummern an WhatsApp übermittelt werden – trotz Rechtsbruchs. Ach so, ja! Ich werde immer wieder gefragt, ob denn die WhatsApp-User, die die Weitergabe der Telefonnummern bestätigen, abgemahnt werden können: Ja, könnten sie.
Bis etwaige Klagen aber in Kraft treten, sind die Daten schon längst bei Facebook gelandet. Somit bleibt es allein beim Anwender selbst hängen, ob er zu einem alternativen Chatprogramm wechselt oder nicht.
Messenger gibt es fast wie Sand am Meer. So gut wie alle sind wie Whatsapp kostenlos. Die bekanntesten Vertreter dürften Viber, Telegram, Snapchat und Signal sein. Die ersten drei besitzen einen Nutzungsgrad um 5 %, Signal deutlich weniger. Dafür wurde Signal aber vom bekannten Ex-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden empfohlen. Signal ist freie, offene Software und will sich durch Spenden finanzieren. Bei den anderen muss dagegen wieder die Frage erlaubt sein, wie die Hersteller an Geld kommen wollen und ob das Risiko an Datenweitergabe mittelfristig nicht genauso hoch ausfällt wie bei Whatsapp. Telegram greift z.B. auch auf Kontodaten zu.
Ein weiterer Hersteller mit einer guten Nutzerbasis um ebenfalls 5 % verlangt ganz “altmodisch” ein Entgelt – Threema aus der Schweiz. Damit sollten die eigenen Daten mittelfristig sicher sein. Threemas Verschlüsselungsmethoden sind zwar nicht offengelegt, dafür von unabhängigen Stellen überprüft. Die Stiftung Warentest stufte den Messenger 2014 als einzigen als “unkritisch” in Sachen Datenschutz ein. Zum Beispiel muss man die Schweizer Software im Gegensatz zu vielen anderen nicht an seine Telefonnummer knüpfen.
Wegen des Whatapp-Problems gibt es bei Threema noch bis Donnerstag Sonderpreise, um die Wechselentscheidung zu erleichtern. Eine Lizenz kostet aktuell bis zum 08.09.:
- für Apple iOS: 0,99 Euro
- für Windows Phone: 0,99 Euro
- für Android: 1,29 Euro
- im Threema-Online-Shop, z.B. für CyanogenMod ohne Google PlayStore: 1,40 SFr (~1,29 Euro)
Wer braucht nun eine Alternative wie Threema? Jeder, der keine illegalen Aktivitäten und Datenhandel unterstützen will. Natürlich ist es schwierig, seinen kompletten Freundeskreis zum Wechsel zu bringen, aber versuchen muss man es – zumindest wenn man die Hoffnung nicht bereits durch Resignation ersetzt hat. Nutzer anderer Messenger können gerne in den Kommentaren über ihre Wahl samt deren Vor- und Nachteile berichten.