Endlich offene WLANs in Deutschland — Störerhaftung gekippt
In Sachen offene WLANs war Deutschland bisher Entwicklungsland. Während man in anderen Ländern an praktisch jeder Straßenecke über WLAN ins Internet konnte, war das in Deutschland bisher heikel. Der Grund dafür nennt sich Störerhaftung und bedeutet, dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses im Zweifel dafür haften muss, was über seinen Anschluss passiert. Ein Cafe-Betreiber, der seinen Gästen kostenfreien Internet-Zugang bot, lebte daher in Deutschland bisher gefährlich. Tauschte einer seiner Gäste illegal Musik aus dem Netz, ludt Kinderpornografie oder anderes strafrechtlich relevantes Material, haftete der Cafe-Betreiber dafür.
Dieser Umstand war der Grund dafür, dass Deutschland in Sachen “offene WLANs für alle” so weit hinterher hinkte. Ein Cafe- oder Hotel-Betreiber musste entweder zahlreiche technische Klimmzüge tätigen, wie Login-Seiten für seine Gäste via Captive-Portal, um zu tracken wer wann was gemacht hat, oder den Traffic kostenpflichtig über einen Anbieter wie Hotsplots lenken, der als Provider gilt und daher anderen Regularien unterworfen ist. Das war jedoch umständlich für die Gäste und teuer für den Betreiber. Im Zweifel verzichtete ein Cafe-/Hotel-Betreiber darauf und die Gäste mussten ihre knappen Mobilfunk-Kontingente aufbrauchen, um online zu kommen.
Heute nun haben sich Union und SPD darauf geeinigt, das Telemediengesetz anzupassen und die Störerhaftung zu kippen. Damit wird offenes WLAN nun auch in Deutschland endlich möglich. Ab nächster Woche könnte das Gesetz im Parlament abgenickt werden und voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
Quelle: Offene WLAN-Hotspots: Union und SPD schaffen Störerhaftung ab