Intel möchte über 1 Milliarde Euro Kartell-Strafe zurück (Update)

In den Jah­ren 2005 bis 2009 haben wir auf Pla­net 3DNow! immer wie­der über ein Wett­be­werbs­ver­fah­ren um den Chip-Her­stel­ler Intel berich­ten müs­sen, das Haupt­kon­kur­rent AMD ange­sto­ßen hat­te. Genau genom­men über meh­re­re, doch in die­sem Fall soll es nur um den euro­päi­schen Kar­tell­recht­streit gehen. AMD warf Intel damals vor, wett­be­werbs­wid­rig agiert zu haben, indem zahl­rei­che PC- und Lap­top-Her­stel­ler sowie Groß­ab­neh­mer dazu ver­don­nert wor­den waren, haupt­säch­lich Intel-Hard­ware abzu­neh­men und AMD zu mei­den. Dafür sei­en groß­zü­gi­ge Rabat­te und ande­re Vor­tei­le ver­spro­chen wor­den – und Nach­tei­le, falls man es nicht täte.

Die gan­ze Geschich­te erneut zu erzäh­len wür­de den Rah­men die­ser Mel­dung spren­gen. Des­halb ver­wei­sen wir auf die zahl­rei­chen News aus jener Zeit:

Am Ende muss­te Intel eine Kar­tell­stra­fe in Höhe von über 1 Mrd. EUR zah­len. Mit die­ser Recht­spre­chung war Intel jedoch nie ein­ver­stan­den, wes­halb man bereits ein­mal ver­sucht hat­te, gegen das Urteil vor­zu­ge­hen. Nun ficht Intel einem Medi­en­be­richt zufol­ge erneut das Urteil der EU-Kom­mis­si­on an — die letz­te Möglichkeit.

Wes­halb Intel es nicht auf sich beru­hen lässt — 7 Jah­re nach der Urteils­ver­kün­di­gung — ist ange­sichts des Straf­ma­ßes unver­ständ­lich. Über 1 Mrd. EUR klin­gen zwar nach viel, ist für Intel jedoch kaum mehr als der oft zitier­te Griff in die Por­to­kas­se. Statt­des­sen ver­ur­sacht die Revi­si­on nun seit Jah­ren enor­me Anwalts­kos­ten. Zudem darf nicht ver­ges­sen wer­den, dass das Straf­maß sei­ner­zeit äußerst mil­de aus­ge­fal­len war. Die Ange­le­gen­heit hät­te Intel auch 4 Mrd. EUR kos­ten können.

Nach­trag
Auf den ers­ten Blick könn­te man schluss­fol­gern, dass AMD im Fal­le einer erfolg­rei­chen Revi­si­on des Urteils die von Intel erhal­te­ne Mil­li­ar­den­zah­lung zurück­er­stat­ten müss­te. Doch das wird nicht pas­sie­ren, da es sich um zwei ver­schie­de­ne Zah­lun­gen han­delt. Die durch die EU-Kom­mis­si­on ver­häng­te Stra­fe in Höhe von 1,06 Mrd. EUR ging nicht an AMD, son­dern in letz­ter Instanz an die EU; hier nach­zu­le­sen:

Bei einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung wird das Geld bei einer Bank auf einem gesperr­ten Kon­to geparkt. Nach einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung kommt die Stra­fe dem Bud­get der EU zugute. 

Die Zah­lung in Höhe von 1,25 Mrd. US-Dol­lar, die AMD im sel­ben Jahr von Intel erhal­ten hat­te, betraf nicht das Urteil der EU-Kom­mis­si­on, son­dern den par­al­lel in den USA aus­ge­tra­ge­nen Rechts­streit vor der ame­ri­ka­ni­schen Kar­tell­be­hör­de FTC. Dort einig­te sich Intel mit AMD außer­ge­richt­lich zur Zah­lung eben­je­ner 1,25 Mrd. US-Dol­lar. Das eine hat mit dem ande­ren also nichts zu tun, sodass AMD dem Ergeb­nis des Ein­spruchs in Euro­pa gelas­sen ent­ge­gen­bli­cken kann. AMD wird nicht über 1 Mrd. EUR zurück­er­stat­ten müssen.