NVIDIA irritiert mit NDA-Bedingungen (Update 2)

Ver­schwie­gen­heits­er­klä­run­gen oder eng­lisch Non-Dis­clo­sure Agree­ments (NDA) sind gera­de in der Hard­ware-Bran­che Gang und Gäbe. Sie ermög­li­chen es, dass Tes­ter schon vor der offi­zi­el­len Markt­ein­füh­rung mit dem jewei­li­gen Pro­dukt bedacht wer­den, um es vor­ab aus­führ­lich tes­ten zu kön­nen. Im Gegen­zug ver­pflich­tet sich der Tes­ter dazu, die vor­ab zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen so lan­ge zurück­zu­hal­ten bis das NDA fällt. So kann bis zum Tag der Markt­ein­füh­rung bereits ein aus­führ­li­cher Arti­kel fer­tig­ge­stellt wer­den ohne dass der Her­stel­ler Sor­ge haben muss, dass Infor­ma­tio­nen zu früh an die Öffent­lich­keit gelan­gen. So weit, so normal.

Manch­mal jedoch über­trei­ben es Her­stel­ler mit den Bedin­gun­gen in ihren NDAs. So berich­tet Hei­se Online von einer aktu­ell vor­lie­gen­den Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung von NVIDIA, die der­art umfas­send for­mu­liert ist, dass man pro­dukt­un­ab­hän­gig nur noch selek­tiv von NVIDIA frei­ge­ge­be­ne Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­li­chen dürf­te; qua­si Hof­be­richt­erstat­tung unter Andro­hung hor­ren­der Strafandrohungen:

Das NDA soll­te für alle Infor­ma­tio­nen von Nvi­dia gel­ten, bezog sich also nicht auf ein kon­kre­tes Pro­dukt oder eine kon­kre­te Infor­ma­ti­on. Ein kon­kre­tes Ablauf­da­tum gab es auch nicht. Zudem war es voll von Bedin­gun­gen, die jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­zen zuwi­der lau­fen. Unse­re Rechts­ab­tei­lung schlug bei der Lek­tü­re des Doku­ments die Hän­de über den Kopf zusammen.

So hät­te eine Redak­ti­on, die das Papier unter­schreibt, die nächs­ten 5 Jah­re (!) nur noch das schrei­ben dür­fen, was NVIDIA genehm ist. Selbst­re­dend aus ihrer Sicht, dass Hei­se Online das nicht unter­schrie­ben hat. Ande­re dage­gen wer­den es unter­schrei­ben, denn das ist Vor­aus­set­zung, um von NVIDIA mit Samples der kom­men­den Turing-Pro­duk­te ver­sorgt zu werden.

Igor Wallos­sek von THG Deutsch­land hin­ge­gen hält das Papier in der Form für in Deutsch­land ohne­hin nicht rechts­kräf­tig – zudem kön­ne es wider­ru­fen wer­den – und hat des­we­gen unterschrieben.

Bereits vor eini­gen Wochen hat­te NVIDIA mit dem miss­glück­ten GeForce Part­ner­pro­gramm, das die Gra­fik­kar­ten-Her­stel­ler dazu ver­don­nern soll­te, unter einem Mar­ken­na­men nur noch NVI­DIA-Pro­duk­te zu ver­trei­ben (zum Glück abge­bla­sen), für Nega­tiv­schlag­zei­len gesorgt.

Update 11:20 Uhr
Inzwi­schen hat sich neben THG auch Com­pu­ter­Ba­se zu dem Fall geäu­ßert und wes­halb sie unter­schrie­ben haben.

Update 12:30 Uhr
Stel­lung­nah­men von PCGH (unter­schrie­ben) und Hard­ware­Lu­xx (nicht unterschrieben).