Sammelklage gegen AMD wegen Bulldozer zugelassen

Bereits im Jahr 2015 hatten wir über die Vorbereitung einer Sammelklage gegen AMD berichtet. Hintergrund ist, dass AMD die Prozessoren der Bulldozer-Familie als native 8‑Kern-Prozessoren vermarktete. Der Amerikaner Tony Dickey jedoch argumentiert, dass dies nicht der Fall sei und brachte eine Klage auf den Weg, die 2017 eingereicht wurde. Nun, 2019, hat ein Richter in Kalifornien die Klage für zulässig erklärt und den Antrag AMDs auf Klageabweisung abgeschmettert. Der Fall muss nun vor Gericht verhandelt werden, sofern AMD sich nicht noch außergerichtlich mit den Klägern einigt.

Gegenstand des Streits ist die eigentümliche Architektur der Bulldozer-Prozessoren. AMD führte bei Bulldozer die Modulbauweise ein. Anders als bei den Vorgängerbaureihen K10 und K8 waren innerhalb eines Moduls diverse Komponenten nicht mehr x‑fach vorhanden, wobei x die Anzahl der Kerne darstellt, sondern wurden geteilt. Bei L2-Caches war das schon länger üblich, auch bei anderen Architekturen. So mussten sich etwa beim Intel Core 2 schon Jahre zuvor zwei Kerne einen gemeinsamen L2-Cache teilen. AMD trieb das Sharing bei Bulldozer jedoch auf die Spitze. Hier teilten sich zwei “Kerne” innerhalb eines Moduls nicht nur den L2-Cache, sondern auch den Dekoder, die FPU und den L1-Instruction-Cache. Zweifach, also in der Anzahl der proklamierten “Kerne”, vorhanden waren lediglich die Integer-Einheiten und die L1-Daten-Caches. Bei späteren Bulldozer-Varianten (Steamroller und Excavator) wurde das Modulkonzept etwas aufgeweicht, indem für zwei Threads wenigstens wieder zwei Dekoder vorhanden waren.
Dieses Konstrukt als nativen 8‑Kerner zu bezeichnen, war in der Tat grenzwertig. Schon bei der Markteinführung 2011 hatten wir angeregt, dass es womöglich stimmiger gewesen wäre, den AMD FX als “Vier-Moduler mit CMT” zu vermarkten; so wie Intel den Core i7 als “Quad-Core mit HTT” vermarktete, auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Bulldozer-Prozessoren im Vergleich zur Quad-Core-Konkurrenz von Intel. Da Verhandlungen in den USA meist vor Geschworenen – vulgo: Laien – stattfinden, darf man gespannt sein, wie beide Seiten die Argumentationskette knüpfen werden, sollte es zur Verhandlung kommen.