Sammelklage gegen AMD wegen Bulldozer wird wohl durch Vergleich beendet
Bereits im Jahr 2015 hatten wir über die Vorbereitung einer Sammelklage gegen AMD berichtet. Hintergrund ist, dass AMD die Prozessoren der Bulldozer-Familie als native 8‑Kern-Prozessoren vermarktete. Der Amerikaner Tony Dickey jedoch argumentiert, dass dies nicht der Fall sei und brachte eine Klage auf den Weg, die 2017 eingereicht wurde. Anfang 2019 hat ein Richter in Kalifornien die Klage für zulässig erklärt und den Antrag AMDs auf Klageabweisung abgeschmettert. Statt einer Verhandlung scheint es jetzt aber einen Vergleich zu geben.
Bulldozer ein nativer Achtkern-Prozessor?
Gegenstand des Streits ist die eigentümliche Architektur der Bulldozer-Prozessoren. AMD führte bei Bulldozer die Modulbauweise ein. Anders als bei den Vorgängerbaureihen K10 und K8 waren innerhalb eines Moduls diverse Komponenten nicht mehr x‑fach vorhanden, wobei x die Anzahl der Kerne darstellt, sondern wurden geteilt. Bei L2-Caches war das schon länger üblich, auch bei anderen Architekturen. So mussten sich etwa beim Intel Core 2 schon Jahre zuvor zwei Kerne einen gemeinsamen L2-Cache teilen. AMD trieb das Sharing bei Bulldozer jedoch auf die Spitze. Hier teilten sich zwei “Kerne” innerhalb eines Moduls nicht nur den L2-Cache, sondern auch den Dekoder, die FPU und den L1-Instruction-Cache. Zweifach, also in der Anzahl der proklamierten “Kerne”, vorhanden waren lediglich die Integer-Einheiten und die L1-Daten-Caches. Bei späteren Bulldozer-Varianten (Steamroller und Excavator) wurde das Modulkonzept etwas aufgeweicht, indem für zwei Threads wenigstens wieder zwei Dekoder vorhanden waren.
Dieses Konstrukt als nativen 8‑Kerner zu bezeichnen, war in der Tat grenzwertig. Schon bei der Markteinführung 2011 hatten wir angeregt, dass es womöglich stimmiger gewesen wäre, den AMD FX als “Vier-Moduler mit CMT” zu vermarkten; so wie Intel den Core i7 als “Quad-Core mit HTT” vermarktete, auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Bulldozer-Prozessoren im Vergleich zur Quad-Core-Konkurrenz von Intel.
Vergleich über 12,1 Millionen US-Dollar
Vor dem zuständigen Gericht wurde nun nach verschiedenen Mediationsverfahren ein Vergleich eingereicht, nachdem AMD einen Fond über 12,1 Millionen US-Dollar auflegt, aus dem Betroffene eine Entschädigung erhalten sollen. Allerdings werden aus dem Fond auch diverse Verfahrenskosten, sowie noch nicht festgelegte Anwaltskosten bedient, die die zur Verfügung stehende Gesamtsumme deutlich mindern dürften.
“A. Settlement Class Definition: The Settlement Class is defined as follows: “All
persons who purchased one or more of the following AMD computer chips either (1) while
residing in California or (2) after visiting the AMD.com website: FX-8120, FX-8150, FX-8320,
FX-8350, FX-8370, FX-9370, and FX-9590.”1
Agreement § 1.28.B. Settlement Benefits: Defendant has agreed to establish a $12,100,000.00
Settlement Fund from which each settlement class member with an approved claim shall be
entitled to a pro rata portion (after deducting the Settlement Administration expenses, any Fee
Award, any incentive award for the Class Representatives, and other amounts payable under the
Agreement). Id. § 2.1. No portion of the Settlement Fund will revert to Defendant. Id. Any class
member checks not cashed within 90 days of issuance will be either be placed in a Second
Distribution Fund or donated to a Court-approved cy pres recipient. Id”
Momentan wird davon ausgegangen, dass jeder Käufer eines FX-8120, FX-8150, FX-8320, FX-8350, FX-8370, FX-9370 oder FX-9590 wenn er die Voraussetzungen erfüllt mit mindestens 35 US-Dollar entschädigt wird.
Quelle: AMD agrees to cough up $35-a-chip payout over eight-core Bulldozer advertising fiasco (The Register)