Kläger der Sammelklage gegen AMD wegen Bulldozer erhalten 30 US-Dollar pro CPU

Bereits im Jahr 2015 hatten wir über die Vorbereitung einer Sammelklage gegen AMD berichtet. Hintergrund ist, dass AMD die Prozessoren der Bulldozer-Familie als native 8‑Kern-Prozessoren vermarktete. Der Amerikaner Tony Dickey jedoch argumentierte, dass dies nicht der Fall sei und brachte eine Klage auf den Weg, die 2017 eingereicht wurde. Anfang 2019 hatte ein Richter in Kalifornien die Klage für zulässig erklärt und den Antrag AMDs auf Klageabweisung abgeschmettert. Im August letzten Jahres zeichnete sich dann ein Vergleich ab, der nun mit der Auszahlung der ersten Geldbeträge zum Tragen kommt.

Kläger erhalten 30,4 US-Dollar pro Prozessor
Nach den ersten Berichten zum Vergleich wurde noch davon ausgegangen, dass jeder Mitkläger pro Prozessor 35 US-Dollar bekommen wurde, hat sich nun auf reddit ein Teilnehmer der Sammelklage gemeldet und seinen Check, sowie das zugehörige Begleitschreiben hochgeladen. Daraus ist ersichtlich, dass pro CPU eine Summe von 30,40 US-Dollar gezahlt wurde. Entweder haben also viel mehr Käufer an der Klage teilgenommen oder die Anwaltshonorare bzw. Verfahrenskosten waren doch höher als zuerst angenommen.
Streitpunkt- Bulldozer ein nativer Achtkern-Prozessor?
Gegenstand des Streits war die eigentümliche Architektur der Bulldozer-Prozessoren. AMD führte bei Bulldozer die Modulbauweise ein. Anders als bei den Vorgängerbaureihen K10 und K8 waren innerhalb eines Moduls diverse Komponenten nicht mehr x‑fach vorhanden, wobei x die Anzahl der Kerne darstellt, sondern wurden geteilt. Bei L2-Caches war das schon länger üblich, auch bei anderen Architekturen. So mussten sich etwa beim Intel Core 2 schon Jahre zuvor zwei Kerne einen gemeinsamen L2-Cache teilen. AMD trieb das Sharing bei Bulldozer jedoch auf die Spitze. Hier teilten sich zwei “Kerne” innerhalb eines Moduls nicht nur den L2-Cache, sondern auch den Dekoder, die FPU und den L1-Instruction-Cache. Zweifach, also in der Anzahl der proklamierten “Kerne”, vorhanden waren lediglich die Integer-Einheiten und die L1-Daten-Caches. Bei späteren Bulldozer-Varianten (Steamroller und Excavator) wurde das Modulkonzept etwas aufgeweicht, indem für zwei Threads wenigstens wieder zwei Dekoder vorhanden waren.

Dieses Konstrukt als nativen 8‑Kerner zu bezeichnen, war in der Tat grenzwertig. Schon bei der Markteinführung 2011 hatten wir angeregt, dass es womöglich stimmiger gewesen wäre, den AMD FX als “Vier-Moduler mit CMT” zu vermarkten; so wie Intel den Core i7 als “Quad-Core mit HTT” vermarktete, auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Bulldozer-Prozessoren im Vergleich zur Quad-Core-Konkurrenz von Intel.
Vergleich insgesamt über 12,1 Millionen US-Dollar
Vor dem zuständigen Gericht wurde im August 2019 nach verschiedenen Mediationsverfahren ein Vergleich eingereicht, nachdem AMD einen Fond über 12,1 Millionen US-Dollar auflegt, aus dem Betroffene eine Entschädigung erhalten sollten. Allerdings wurden aus dem Fond auch diverse Verfahrenskosten, sowie noch nicht festgelegte Anwaltskosten bedient.
“A. Settlement Class Definition: The Settlement Class is defined as follows: “All
persons who purchased one or more of the following AMD computer chips either (1) while
residing in California or (2) after visiting the AMD.com website: FX-8120, FX-8150, FX-8320,
FX-8350, FX-8370, FX-9370, and FX-9590.”1
Agreement § 1.28.B. Settlement Benefits: Defendant has agreed to establish a $12,100,000.00
Settlement Fund from which each settlement class member with an approved claim shall be
entitled to a pro rata portion (after deducting the Settlement Administration expenses, any Fee
Award, any incentive award for the Class Representatives, and other amounts payable under the
Agreement). Id. § 2.1. No portion of the Settlement Fund will revert to Defendant. Id. Any class
member checks not cashed within 90 days of issuance will be either be placed in a Second
Distribution Fund or donated to a Court-approved cy pres recipient. Id”