Gedanken zu 4K-Auflösungen — Die Nachfolge von Full-HD

Artikel-Index:

Kennzahlen bei der Herstellung

Bild­punk­te

Ein aktu­el­ler 27-Zoll-Moni­tor mit einer Auf­lö­sung von 2560 x 1440 Pixeln besitzt ins­ge­samt knapp 3,7 Mil­lio­nen Bild­punk­te auf einer Flä­che von rund 2.000 Qua­drat­zen­ti­me­tern, was einen Pixel­ab­stand von etwa 0,23 Mil­li­me­tern ergibt. Um genau zu sein spre­chen wir von über vier Pixeln pro Mil­li­me­ter. Wür­de man ein 27-Zoll-Gerät mit 3840 x 2160 Bild­punk­ten her­stel­len, so müss­te man knapp 8,3 Mil­lio­nen Bild­punk­te auf der glei­chen Flä­che unter­brin­gen. Die Pixel­an­zahl läge exakt 2,25 Mal so hoch wie aktu­ell, was einen Abstand von nur rund 0,156 Mil­li­me­tern ergibt, oder anders her­um 6,4 Pixel je Millimeter.

Solch eine Stei­ge­rung der Pixel­an­zahl und damit ein­her­ge­hend der Dich­te bedeu­tet für die Panel­her­stel­ler einen Balan­ce­akt: Je mehr Bild­punk­te, des­to höher die Wahr­schein­lich­keit von defek­ten Pixeln. Da gän­gi­ge Bild­schir­me nach der ISO-13406–2‑Norm mit Pixel­feh­ler­klas­se II klas­si­fi­ziert wer­den, bedeu­tet dies bereits bei unse­rem aktu­el­len 27-Zoll-Modell mit 2560 x 1440 Bild­punk­ten bis zu 14 kom­plett defek­te und bis zu 18 teil­de­fek­te Pixel. Behält man die­se Norm bei, so reden wir über bis zu 32 defek­te und bis zu 41 teil­de­fek­te Pixel bei 4K2K. Eine deut­li­che Stei­ge­rung (aber­mals um etwa den Fak­tor 2,25), wel­che trotz deut­lich klei­ne­rer Bild­punk­te zu einem unan­ge­neh­men Nut­zungs­ge­fühl füh­ren kann. Denn ISO 13406–2 regelt ledig­lich die rei­ne Anzahl an Feh­lern je eine Mil­li­on Pixel, nicht aber deren Lage auf dem Panel selbst.

Zwar kann man nun argu­men­tie­ren, dass selbst bei Aus­schöp­fung der Anzahl an defek­ten Pixeln und direkt benach­bar­ter Posi­ti­on der blin­de Fleck auf dem Moni­tor genau so groß wäre wie bis­her (auf­grund der klei­ne­ren Bild­punk­te), bei Aus­schöp­fung der Anzahl und gleich­zei­tig wil­der Ver­tei­lung auf dem Moni­tor könn­te das Panel im schlimms­ten Fall jedoch sehr “löch­rig” wir­ken. Und wer möch­te schon über 70 (teil-)defekte Bild­punk­te auf einem nagel­neu­en Moni­tor haben?

Um dem End­ver­brau­cher auch für hoch­auf­lö­sen­de Moni­to­re eine gewis­se Sicher­heit in Bezug auf die Ergo­no­mie zu gewäh­ren, könn­te es Dis­kus­sio­nen für eine neue ISO-Norm geben. Ob die­se Dis­kus­sio­nen tat­säch­lich statt­fin­den wer­den, steht natür­lich den Ster­nen. Im Sin­ne des Kun­den wäre dies aber wünschenswert.

Her­stel­lungs­kos­ten und Aus­ma­ße
Es ist leicht nach­voll­zieh­bar, dass eine deut­lich gestei­ger­te Pixel­dich­te nicht spur­los an den Her­stel­lungs­kos­ten vor­bei­geht. Eizo hat mit dem FDH3601 bereits ein Modell vor­ge­stellt, wel­ches nicht mit einem nor­ma­len Geld­beu­tel ver­ein­bar ist. Rund 25.000 Euro müs­sen für das Spit­zen­mo­dell (immer­hin 36 Zoll) gezahlt wer­den, um in den Genuss von 4096 x 2160 Bild­punk­ten zu kommen.

Eizo FDH3601
(Bild­quel­le: Eizo)
Natür­lich ist die­ser Preis in ers­ter Linie der Forschung/Entwicklung sowie einem momen­tan noch sehr klei­nen Markt­seg­ment geschul­det. Doch bis ent­spre­chen­de Gerä­te im aktu­el­len Preis­seg­ment der 27-Zoll-Gerä­te oder gar der güns­ti­gen Full-HD-Moni­to­re ankom­men, dürf­ten noch so eini­ge Mona­te, wenn nicht gar Jah­re, ver­ge­hen. Und selbst wenn wir eine rasche Preis­sen­kung sehen, so wer­den wir sehr wahr­schein­lich lan­ge kei­ne Prei­se sehen, wel­che das Niveau aktu­el­ler 30-Zoll-Gerä­te unterbieten.

Ein wei­te­rer Aspekt sind die Aus­ma­ße der Gerä­te. Der eben ver­link­te Eizo-Moni­tor ist nicht gera­de ein schlan­ker Weg­ge­fähr­te, bis zu aktu­ell ver­füg­ba­ren Gerä­te­di­men­sio­nen ist noch ein wei­ter Weg zu gehen. Hin­zu kommt eine kom­ple­xe­re Steue­rung sowie eine erhöh­te Anfor­de­rung an die Hin­ter­grund­be­leuch­tung. Dies führt zu der­zeit noch gestei­ger­ten Aus­ma­ßen. Die gestei­ger­ten Anfor­de­run­gen bedeu­ten gleich­zei­tig einen erhöh­ten Bedarf bei der Leis­tungs­auf­nah­me, wes­halb Eizo beim FDH3601 ein exter­nes 350-Watt-Netz­teil bei­legt. Auch das ist eine Stei­ge­rung min­des­tens um den Fak­tor zwei gegen­über der­zei­tig erhält­li­chen Geräten.