AMD empfiehlt Händlern wohl umfangreiche Maßnahmen für den Verkauf von Ryzen 5000 und Radeon RX 6000

In einem Video hat Red­Gam­ing­Tech einen Brief von AMD ver­öf­fent­licht, der Händ­lern diver­se Maß­nah­men für den Ver­kauf der Pro­duk­te der neu­en Pro­zes­so­ren der Ryzen-5000-Rei­he und der Gra­fik­kar­ten der Rade­on-RX-6000-Rei­he emp­fiehlt. Neben der Abwehr von Bots gibt es auch die Emp­feh­lung pro Käu­fer nur einen Pro­zes­sor bzw. eine Gra­fik­kar­te zuzu­las­sen. Nach den Erfah­run­gen bei Micro­softs XBox X, Sonys Play­sta­ti­on 5 und Nvi­di­as GeForce RTX 3080 und 3090 erwar­tet man wohl eben­falls ein Kauf­in­ter­es­se, dass das zum Start ver­füg­ba­re Ange­bot über­stei­gen wird.

Anschei­nend will man mit den umfang­rei­chen Emp­feh­lun­gen vor allem das soge­nann­te “Scal­ping” unter­bin­den, bei dem unter ande­rem durch Bots Pro­duk­te gekauft wer­den und dann auf Grund schlech­ter Ver­füg­bar­keit bzw. einem Nach­fra­ge­über­hang zu einem höhe­ren Preis wei­ter­ver­kauft werden.

Die emp­foh­le­nen Maßnahmen:

  • Erken­nung von Bots und Management
  • Ein­bin­dung von CAPTCHAs
  • Limi­tie­rung der Käu­fe: Zum Launch nur 1 Stück pro Endkunde
  • Reser­vie­run­gen: Ein auf War­te­schlan­gen basie­ren­des Benach­rich­ti­gungs­sys­tem, dass Kun­den die Mög­lich­keit bie­tet eine Reser­vie­rung auf Basis des Reser­vie­rungs­zeit­punk­tes vor­zu­neh­men und bei Ver­füg­bar­keit per E‑Mail benach­rich­tigt zu werden
  • Manu­el­le Auf­trags­ab­wick­lung: Zum Launch, damit die Bestel­lun­gen mit mini­ma­len Ver­zö­ge­run­gen bestä­tigt wer­den können
  • Limi­tie­rung der Ver­käu­fe an Wie­der­ver­käu­fer (B2B): Ein­schrän­kung die­ser Ver­käu­fe für die ers­ten 3 Wochen nach dem Launch
  • Zuord­nung zum Waren­korb: Zei­ten in denen Käu­fer ein Pro­dukt in Waren­korb vor­hal­ten kann, sol­len limi­tiert wer­den. Außer­dem soll dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, dass der Kauf nicht garan­tiert ist, bis die Trans­ak­ti­on an den Ver­käu­fer gesen­det wurde

Laut Red­Gam­ing­Tech wur­de der Brief durch einen anony­men E‑Mail-Account zuge­sandt und es bleibt fest­zu­hal­ten, dass die Authen­ti­zi­tät nicht kom­plett bestä­tigt wer­den kann, auch wenn die emp­foh­le­nen Maß­nah­men auf Grund der Erfah­run­gen bei den letz­ten Pro­dukt­starts sinn­voll erscheinen.