Ryzen: das Missverständnis mit dem Speichertakt
Vor einigen Tagen war Mainboard-Hersteller Biostar vorgeprescht und hat all seine AM4-Platinen für die kommenden AMD-Prozessoren Ryzen präsentiert. Seither überschlagen sich die Meldungen zum Thema “Speichertakt” der neuen AMD-Ryzen-CPUs.
Offiziell von AMD bestätigt ist nur, dass Ryzen wie die zugehörige AM4-Plattform DDR4-Speicher im Dual-Channel unterstützen wird. Das ist auch in der Praxis bestätigt durch die APUs auf Bristol-Ridge-Basis, die seit einigen Monaten schon an OEMs ausgeliefert werden. Diese sind bis maximal DDR4-2400 offiziell freigegeben. Die JEDEC hat DDR4-RAM bis DDR4-3200 offiziell spezifiziert.
Seit der Vorabpräsentation durch Biostar kursiert auch eine Liste an kompatiblen Speicher-Modulen, z.B. für das Topmodell Biostar Racing X370GT7 Ver. 5.x, die auszugsweise wie folgt aussieht:
Aufgrund der Tatsache, dass dort DDR4-3600-Module gelistet sind, schlussfolgerten viele Publikationen, dass AMD Ryzen offiziell für 1800 MHz Speichertakt (DDR4-3600-Module) freigegeben wäre. Das ist vermutlich jedoch ein Trugschluss, denn selbst auf der Biostar-Homepage zu selbigem Mainboard steht in den Spezifikationen:
Das heißt, dass Ryzen offiziell für einen Speichertakt bis 2666 MT/s freigegeben wird, also Module bis DDR4-2666 offiziell unterstützt. Wie üblich jedoch gibt es Übertaktungsspielraum nach oben. Anscheinend hat Biostar hier auch Module von G.Skill getestet und validiert, die das Label DDR4-3600 tragen. Ob Biostar die Module tatsächlich bis zu deren Nenntakt freigibt oder nur die Module an sich bis zum offiziell freigegebenen Ryzen-Speichertakt von DDR4-2666, geht aus der Liste nicht hervor.
In jedem Fall sollte man aus irgendwelchen Kompatibilitätslisten zu Mainboards nicht schlussfolgern, dass Ryzen offiziellen Speichertakt von DDR4-3600 unterstützen würde. Zumal der gleiche Anbieter zum selben Mainboard-Typ DDR4-2666 (2667) als offiziellen Speichertakt nennt. Das schließt natürlich nicht aus, dass Ryzen deutlich höhere Speichertakte beherrscht. Dennoch sollte man schon noch unterscheiden zwischen “offiziell unterstützt” und “maximal möglich”.
Links zum Thema:
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